Navigieren auf Kanton Zug

Suche

Suchresultate

12828 Inhalte gefunden
1155.5 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
Verwaltungsvermögen gesetzlich vorgeschrieben ist. Bei einer betriebswirtschaftlichen Berechnung ergäbe sich für die vorgesehene Nutzungsdauer von fünf Jahren mit einer linearen Abschrei- bung von 80'000.- Franken
1156.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
11250 Kommentar zur Schlussabrechnung Die Minderkosten gegenüber dem bewilligten Objektkredit ergeben sich vor allem aus den Minderaufwendungen bei den Sparten Erdbau und Brückenbau. Wesentlich dazu beigetragen
1179.1 - Motionstext
mmung mit einem sehr knappen JA zugestimmt. 2 1179.1 - 11303 Umgekehrt ist damit zu rechnen, dass sich allfällige emotionale Schwierigkeiten nicht einfach durch eine andere Bauweise oder das zeitliche
1180.1 - Interpellationstext
Mitarbeiter im Bereiche Gebäudeunterhalt und Liegen- schaftenverwaltung eingestellt. Für mich ergeben sich in diesem Falle folgende Fragen: 1. Wie hoch ist die wirkliche Deliktsumme? 2. Was weiss man über
1184.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
gewählt wird und nicht mehr eine Direktion namentlich genannt wird. Aus der neuen Zuständigkeit er- gibt sich gegenüber dem Status quo weder ein finanzieller noch ein personeller Mehraufwand. Antrag Die Kommission
1021.016 - Kantonsratsbeschluss betreffend Freigabe eines Objektkredits für das Projekt «KS Q, Umgestaltung Zentrum, Gemeinde Menzingen»
7,7 % MWST, Preisbasis: Schweizerischer Baupreisindex Oktober 2020). Die Gemeinde Menzingen wird sich mit einem Betrag von voraussichtlich ins- gesamt 0,59 Millionen Franken beteiligen (50 % der Kosten
825.31 - Vollziehungsverordnung zum Bundesgesetz über die Bekämpfung übertragbarer Krankheiten des Menschen
Massnahmen gegenüber der Allgemeinheit gemäss Art. 21 des Epidemiengesetzes an, um zu verhindern, dass sich übertragbare Krankheiten weiterverbreiten. 1) SR 818.61 2) SR 818.123.1 3 825.31 2 Er verfügt auf
612.142 - Richtlinien zur Beurteilung von Gesuchen im Kultur-, Sozial- und Bildungsbereich sowie in weiteren Bereichen gemäss der Verordnung zur Äufnung des Lotteriefonds und des Sportfonds in Folge des Coronavirus (COVID-19-Lotterie- und Sportfondsverordnung) vom 7. April 2020 (BGS 612.14)
reich sowie aus weiteren Bereichen. § 2 Anspruchsberechtigung 1 Die Anspruchsberechtigung richtet sich grundsätzlich nach den regulären Vorgaben des Kantons und der jeweils zuständigen Direktion im Bereich
821.19 - Verordnung über Massnahmen zur Bekämpfung der COVID-19-Epidemie (COVID-19-Verordnung Bekämpfungsmassnahmen)
Kontaktdaten zu erfassen, unabhängig davon, ob die Gäste die Innenräume des Betriebs betreten oder sich nur in Aussenbereichen aufhal- ten. Bei der Erhebung muss der Name anhand eines amtlichen Ausweises
154.29 - Verordnung über die Nutzung von Mobil- und Festnetztelefonen (Telefonnutzungsverordnung, TNV)
Geräteentschädigung. 2 Die Geräteentschädigung wird von der Finanzdirektion festgelegt und richtet sich nach der Kostenentwicklung im entsprechenden Markt. 3 Sofern aus dienstlichen Gründen notwendig, kann Leitung. Eine rückwirkende Erhöhung ist nicht möglich. § 11 Überwachung der IT-Infrastruktur 1 Um die Sicherheit der Systeme sicherzustellen, führt die Dienststelle Tele- fonie laufend automatisierte, anonymisierte

Paginierung

Weitere Informationen

Fusszeile

Deutsch