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Weisungen zum Vollzug des Parkplatzreglements
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eine Tageskarte muss gut sichtbar hinter die Windschutzscheibe gelegt oder die Parkgebühr an der Parkuhr bezahlt werden. 5 Eine beschränkte Anzahl Kurzzeitparkplätze befindet sich entlang dem Verwaltungsgebäude weis gegen eine Gebühr von Fr. 50.– abgegeben. 8 Parkierberechtigt ist nur, wer den Ausweis gut sichtbar hinter die Wind- schutzscheibe legt. § 6 Tageskarten 1 Tageskarte: Fr. 10.– pro Tag / Gültigkeitsdauer besetzt ist, kann auf die Parkfelder im Gaswerka- real ausgewichen werden. Der Parkingausweis ist gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe zu deponieren. 3 Mitarbeitende mit einem Gebührenentscheid «Vollgebühr»
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Vereinbarung zwischen den Kantonen Zug und Aargau über die Durchführung von amtlichen, periodischen Nachprüfungen von Fahrzeugen
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Kanton Zug 751.41 Vereinbarung zwischen den Kantonen Zug und Aargau über die Durchführung von amtlichen, periodischen Nachprüfungen von Fahrzeugen Vom 17. November 2015 (Stand 1. Januar 2016) Zwischen
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Reglement betreffend elektronische Abstimmungsanlage im Kantonsratssaal
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für die Korrektur der Stimmabgabe. 3 Die Stimme eines an der Sitzung anwesenden Ratsmitglieds, das sich wäh rend der Abstimmung nicht im Kantonsratssaal aufhält (Entrée, Toilette usw.), wird unter der
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Kantonsratsbeschluss betreffend Verfahren für die Planung von kantonalen Hochbauten
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übersteigen: a) Er entscheidet im Rahmen eines allgemeinverbindlichen Kantonsrats beschlusses über die sich aufgrund der Vorbereitungsphase ergeben den Anträge des Regierungsrats. b) Er erteilt dem Regierungsrat
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Kantonsratsbeschluss betreffend Integrationsklassen auf der Primarstufe für Kinder aus dem Asyl- und Flüchtlingsbereich
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assen auf der Primarstufe für Kinder aus dem Asyl und Flüchtlingsbereich. 2 Der Kanton beteiligt sich an den Kosten mittels der Normpauschale. 3 Für die Klassengrössen gelten die Richt und Höchstzahlen
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Verordnung zum Register über die Gesundheitsfachpersonen NAREG (NAREG-VO)
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IKV h. den Vermerk "gelöscht" gemäss Art. 12ter Abs. 9 Satz 4 IKV i. Dienstleistungserbringende, die sich nach dem BGMD gemeldet ha ben und ihre Tätigkeit ausüben dürfen: 1. Meldekantone und datum und
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721.61 - Verordnung zum Gesetz über die Nutzung des Untergrunds (V GNU)
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oder der Bewilligungsinhaber muss der Vollzugsbehörde neue Erkennt nisse gemäss § 13 Abs. 2 GNU, die sich auf die Risikobeurteilung auswir ken können, unverzüglich mitteilen. 3 Die Vollzugsbehörde legt die
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721.7 - Interkantonale Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe (IVHB)
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Umsetzung in der Nutzungsplanung.2) Art. 3 Interkantonales Organ 1 Das Interkantonale Organ setzt sich zusammen aus den Mitgliedern der Schweizerischen Bau, Planungs und UmweltdirektorenKonferenz (BPUK)
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153.715 - Verfügung über die Delegation von Entscheidungsbefugnissen der Direktion des Innern an das Direktionssekretariat
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schwerde der fehlende Entscheid von der Vorinstanz inzwischen vollständig erlassen worden ist; 10. * sich die Beschwerde aus anderen Gründen offensichtlich als ge genstandslos erweist. c) * … d) * … e) *
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Verfügung über die Delegation von Befugnissen der Direktion des Innern im Bereich des Denkmalschutzes und der Archäologie an das Amt für Denkmalpflege und Archäologie
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oder den Leiter der Abteilung Bauforschung und Mittelalterarchäologie. 2 Die Delegation beschränkt sich auf die Zustimmung bei archäologischen Grabungen und Bauuntersuchungen, denen die Eigentümerschaft