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Verfügung über die Zeichnungsberechtigung und die Delegation von Zuständigkeiten in der Finanzdirektion
Berechtigung zur Unterzeichnung von Verträgen mit unmittelbarer fi- nanzieller Verpflichtung richtet sich nach der Verordnung über die Zeich- nungs- und Anweisungsberechtigung5) sowie nach dem öffentlich
Verordnung über die Rückzahlung von Kosten in Zivil- und Strafverfahren (Rückzahlungsverordnung)
Rückzahlung erlauben. § 3 Verfahren 1 Das Verfahren bei bestrittener Rückzahlungsforderung richtet sich in Zivil- sachen sinngemäss nach Art. 119 ZPO und in Strafsachen nach Art. 363 ff. StPO. § 4 Über
Verordnung über die Schlichtungsstelle für arbeitsrechtliche Streitigkeiten
Erscheinen wegen Krankheit, Militär- dienst oder aus anderen triftigen Gründen nicht möglich, kann sie sich ver- treten lassen. 2 Neben den in § 30 Abs. 1 der Zivilprozessordnung für den Kanton Zug1) genannten
Gesetz über den Natur- und Landschaftsschutz
Unterhaltsmassnahmen in Naturschutzgebieten (Bioto- pen) und Landschaften von nationaler Bedeutung richten sich grundsätzlich nach den Bundesvorschriften. § 6 Unterteilung der Naturschutzgebiete 1 Die Natursch
Absenzenordnung für die Kantonsschule Zug
eingetragen. 2 Unentschuldigte Absenzen haben disziplinarische Massnahmen zur Folge. Diese richten sich nach der Disziplinarordnung für die Kantonsschule Zug1). 1) BGS 414.16 3 414.163 5. Schlussbestimmungen
Verordnung zum Gesetz über die Gewässer (V GewG)
richtet sich sinngemäss nach dem Planungs- und Baugesetz2). § 3 Grundwasserschutzzonen und -areale 1 Zusammen mit den Schutzzonenplänen und -reglementen kann ein Aus- weis über die dingliche Sicherung der
Verordnung über die Fischerei
einzel- nen orangen Schwimmer derselben Mindestgrösse angezeigt werden. * 3 Die Oberleine der Netze muss sich mindestens 50 cm unter der Wassero- berfläche befinden, ausgenommen beim Laichfischfang sowie bei
942.11 - Vollziehungsverordnung zur Bundesgesetzgebung über das Messwesen
seit der letzten Anpassung 5 Prozent oder mehr beträgt. * § 6 Rechtsschutz 1 Der Rechtsschutz richtet sich nach den Bestimmungen des Gesetzes über den Rechtsschutz in Verwaltungssachen (Verwaltungsrechtsp
Geschäftsordnung des Verwaltungsgerichtes
auch dieser verhindert ist, durch einen Kammervorsitzenden vertreten. Kammervorsitzende vertreten sich gegenseitig. Dabei obliegt die Vertretung in erster Linie dem amtsälteren, unter gleichzeitig gewählten Gesamtgerichtes fallen. 2 Ist ein Geschäft einer Kammer zugewiesen, so übt ihr Vorsitzender hin­ sichtlich der Verfahrensleitung und Verfahrenserledigung alle Befugnisse aus, welche die Gesetzgebung oder
Reglement zur Qualitätsbescheinigung über die lebensmittelrechtliche Sicherheit (Reglement Qualitätsbescheinigung, RQB)
e ergibt das numerische Kontrollergebnis. Die maximale Punktzahl beträgt 18. Die Bewertung ergibt sich wie folgt: Punktezahl Bewertung 16–18 sehr gut 14≥ gut 10≥ genügend < 10 ungenügend § 4 Qualitätsbewertung Kanton Zug 824.4 Reglement zur Qualitätsbescheinigung über die lebensmittelrechtliche Sicherheit (Reglement Qualitätsbescheinigung, RQB) Vom 15. September 2009 (Stand 1. Oktober 2009) Die Gesundheitsdirektion

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