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Verfügung über die Zeichnungsberechtigung und die Delegation von Zuständigkeiten in der Finanzdirektion
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Berechtigung zur Unterzeichnung von Verträgen mit unmittelbarer fi- nanzieller Verpflichtung richtet sich nach der Verordnung über die Zeich- nungs- und Anweisungsberechtigung5) sowie nach dem öffentlich
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Verordnung über die Rückzahlung von Kosten in Zivil- und Strafverfahren (Rückzahlungsverordnung)
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Rückzahlung erlauben. § 3 Verfahren 1 Das Verfahren bei bestrittener Rückzahlungsforderung richtet sich in Zivil- sachen sinngemäss nach Art. 119 ZPO und in Strafsachen nach Art. 363 ff. StPO. § 4 Über
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Verordnung über die Schlichtungsstelle für arbeitsrechtliche Streitigkeiten
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Erscheinen wegen Krankheit, Militär- dienst oder aus anderen triftigen Gründen nicht möglich, kann sie sich ver- treten lassen. 2 Neben den in § 30 Abs. 1 der Zivilprozessordnung für den Kanton Zug1) genannten
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Gesetz über den Natur- und Landschaftsschutz
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Unterhaltsmassnahmen in Naturschutzgebieten (Bioto- pen) und Landschaften von nationaler Bedeutung richten sich grundsätzlich nach den Bundesvorschriften. § 6 Unterteilung der Naturschutzgebiete 1 Die Natursch
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Absenzenordnung für die Kantonsschule Zug
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eingetragen. 2 Unentschuldigte Absenzen haben disziplinarische Massnahmen zur Folge. Diese richten sich nach der Disziplinarordnung für die Kantonsschule Zug1). 1) BGS 414.16 3 414.163 5. Schlussbestimmungen
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Verordnung zum Gesetz über die Gewässer (V GewG)
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richtet sich sinngemäss nach dem Planungs- und Baugesetz2). § 3 Grundwasserschutzzonen und -areale 1 Zusammen mit den Schutzzonenplänen und -reglementen kann ein Aus- weis über die dingliche Sicherung der
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Verordnung über die Fischerei
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einzel- nen orangen Schwimmer derselben Mindestgrösse angezeigt werden. * 3 Die Oberleine der Netze muss sich mindestens 50 cm unter der Wassero- berfläche befinden, ausgenommen beim Laichfischfang sowie bei
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942.11 - Vollziehungsverordnung zur Bundesgesetzgebung über das Messwesen
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seit der letzten Anpassung 5 Prozent oder mehr beträgt. * § 6 Rechtsschutz 1 Der Rechtsschutz richtet sich nach den Bestimmungen des Gesetzes über den Rechtsschutz in Verwaltungssachen (Verwaltungsrechtsp
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Geschäftsordnung des Verwaltungsgerichtes
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auch dieser verhindert ist, durch einen Kammervorsitzenden vertreten. Kammervorsitzende vertreten sich gegenseitig. Dabei obliegt die Vertretung in erster Linie dem amtsälteren, unter gleichzeitig gewählten Gesamtgerichtes fallen. 2 Ist ein Geschäft einer Kammer zugewiesen, so übt ihr Vorsitzender hin sichtlich der Verfahrensleitung und Verfahrenserledigung alle Befugnisse aus, welche die Gesetzgebung oder
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Reglement zur Qualitätsbescheinigung über die lebensmittelrechtliche Sicherheit (Reglement Qualitätsbescheinigung, RQB)
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e ergibt das numerische Kontrollergebnis. Die maximale Punktzahl beträgt 18. Die Bewertung ergibt sich wie folgt: Punktezahl Bewertung 16–18 sehr gut 14≥ gut 10≥ genügend < 10 ungenügend § 4 Qualitätsbewertung Kanton Zug 824.4 Reglement zur Qualitätsbescheinigung über die lebensmittelrechtliche Sicherheit (Reglement Qualitätsbescheinigung, RQB) Vom 15. September 2009 (Stand 1. Oktober 2009) Die Gesundheitsdirektion