Navigieren auf Kanton Zug

Suche

Suchresultate

12828 Inhalte gefunden
933.211 - Verordnung über die Fischerei
einzelnen orangen Schwimmer derselben Mindestgrösse angezeigt werden. * 3 Die Oberleine der Netze muss sich mindestens 50 cm unter der Wassero- berfläche befinden, ausgenommen beim Laichfischfang sowie bei
613.14 - Kantonsratsbeschluss betreffend Bürgschaft zur Sicherung von Bankkrediten an qualifizierte Startup-Unternehmen (COVID-19-Startup-Bürgschaft)
31. August 20062), beschliesst: § 1 1 Der Kanton Zug beteiligt sich am besonderen COVID-19-Bürgschaftsver- fahren des Bundes zur Sicherung von Bankkrediten an qualifizierte Startup- Unternehmen. Die dadurch Kanton Zug 613.14 Kantonsratsbeschluss betreffend Bürgschaft zur Sicherung von Bankkrediten an qualifizierte Startup-Unternehmen (COVID-19-Startup-Bürgschaft) Vom 27. August 2020 (Stand 7. November 2020)
417.16 - Verordnung über den Sportfonds
Vereinsmitglieder. Der Beitrag für Vereinsmitglieder, welche nicht einem Verband gemeldet sind, reduziert sich um die Hälfte. * 3. Beiträge für Sportaktivitäten * § 6 Anlässe * 1 An die Organisation von Anlässen
154.28 - Verordnung über die Benutzung von elektronischen Geräten und elektronischen Kommunikationsmitteln im Arbeitsverhältnis
auf den Arbeitsplatz ist die Arbeitsstation zu sperren, oder die Benützerin bzw. der Benützer meldet sich vom System ab. 1) BGS 154.21 2) BGS 154.211 GS 27, 613 1 154.28 3 E-Mails von unbekannten Personen bundesrechtlich definierte Nut- zungen von Informationstechniken. § 2 Zugangskontroll- und Sicherheitsmassnahmen 1 Das Passwort ist persönlich und darf nicht weitergegeben werden. * 2 Beim Verlassen des öglichkei- ten. 3 Die oder der Angestellte haftet für allfälligen Schaden, den sie oder er ab- sichtlich oder fahrlässig dem Arbeitgeber zugefügt hat. 4 Bei konkretem begründeten Verdacht auf eine strafbare
215.313 - Verordnung über die Führung des Grundbuchs mittels Informatik (IT-Grundbuch-Verordnung)
erfolgt mittels Informatik. * 2 Die Voraussetzungen und Anforderungen an die Grundbuchführung rich- ten sich nach der Grundbuchverordnung vom 23. September 2011 (GBV)4), der Technischen Verordnung des EJPD und
861.42 - Verordnung betreffend Sozialhilfe für Personen aus dem Asylbereich
Die Anzahl der Personen, zu deren Unterbringung die Einwohnergemein- den verpflichtet sind, ergibt sich aus deren Einwohnerzahl (Stand jeweils per 31. Dezember der verfügbaren Vorjahreszahlen der Einwo
942.45-1-1.de.pdf
1 Interkantonale Vereinbarung betreffend die gemeinsame Durchführung von Geldspielen (IKV 2020) Ingress Die dieser Vereinbarung beitretenden Kantone, im Bestreben, die mit der IKV 19371 errichtete Zus
841.712 - Verordnung über die maximal anrechenbaren Kosten für Tagestaxen bei den Ergänzungsleistungen
BGS 841.7 GS 31, 81 1 841.712 2 Hat die Person einen Eigenanteil an die Pflege zu leisten, erhöhen sich die maximal anrechenbaren Kosten gemäss Abs. 1 um den im Kanton Zug gel- tenden Ansatz der Patien
612.142 - Richtlinien zur Beurteilung von Gesuchen im Kultur-, Sozial- und Bildungsbereich sowie in weiteren Bereichen gemäss der Verordnung zur Äufnung des Lotteriefonds und des Sportfonds in Folge des Coronavirus (COVID-19-Lotterie- und Sportfondsverordnung) vom 7. April 2020 (BGS 612.14)
reich sowie aus weiteren Bereichen. § 2 Anspruchsberechtigung 1 Die Anspruchsberechtigung richtet sich grundsätzlich nach den regulären Vorgaben des Kantons und der jeweils zuständigen Direktion im Bereich
613.16 - Kantonsratsbeschluss betreffend Härtefallmassnahmen für Unternehmen in Zusammenhang mit der Covid-19-Epidemie (Covid-19-Härtefälle)
des Bundes. Sollte der zweite Teil der Finanzhilfen auf Bundesebene nicht zustande kommen, reduziert sich die Summe von maxi- mal 66,1 Millionen Franken auf maximal 44 Millionen Franken. 3 Der Regierungsrat

Paginierung

Weitere Informationen

Fusszeile

Deutsch