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933.211 - Verordnung über die Fischerei
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einzelnen orangen Schwimmer derselben Mindestgrösse angezeigt werden. * 3 Die Oberleine der Netze muss sich mindestens 50 cm unter der Wassero- berfläche befinden, ausgenommen beim Laichfischfang sowie bei
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613.14 - Kantonsratsbeschluss betreffend Bürgschaft zur Sicherung von Bankkrediten an qualifizierte Startup-Unternehmen (COVID-19-Startup-Bürgschaft)
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31. August 20062), beschliesst: § 1 1 Der Kanton Zug beteiligt sich am besonderen COVID-19-Bürgschaftsver- fahren des Bundes zur Sicherung von Bankkrediten an qualifizierte Startup- Unternehmen. Die dadurch Kanton Zug 613.14 Kantonsratsbeschluss betreffend Bürgschaft zur Sicherung von Bankkrediten an qualifizierte Startup-Unternehmen (COVID-19-Startup-Bürgschaft) Vom 27. August 2020 (Stand 7. November 2020)
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417.16 - Verordnung über den Sportfonds
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Vereinsmitglieder. Der Beitrag für Vereinsmitglieder, welche nicht einem Verband gemeldet sind, reduziert sich um die Hälfte. * 3. Beiträge für Sportaktivitäten * § 6 Anlässe * 1 An die Organisation von Anlässen
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154.28 - Verordnung über die Benutzung von elektronischen Geräten und elektronischen Kommunikationsmitteln im Arbeitsverhältnis
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auf den Arbeitsplatz ist die Arbeitsstation zu sperren, oder die Benützerin bzw. der Benützer meldet sich vom System ab. 1) BGS 154.21 2) BGS 154.211 GS 27, 613 1 154.28 3 E-Mails von unbekannten Personen bundesrechtlich definierte Nut- zungen von Informationstechniken. § 2 Zugangskontroll- und Sicherheitsmassnahmen 1 Das Passwort ist persönlich und darf nicht weitergegeben werden. * 2 Beim Verlassen des öglichkei- ten. 3 Die oder der Angestellte haftet für allfälligen Schaden, den sie oder er ab- sichtlich oder fahrlässig dem Arbeitgeber zugefügt hat. 4 Bei konkretem begründeten Verdacht auf eine strafbare
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215.313 - Verordnung über die Führung des Grundbuchs mittels Informatik (IT-Grundbuch-Verordnung)
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erfolgt mittels Informatik. * 2 Die Voraussetzungen und Anforderungen an die Grundbuchführung rich- ten sich nach der Grundbuchverordnung vom 23. September 2011 (GBV)4), der Technischen Verordnung des EJPD und
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861.42 - Verordnung betreffend Sozialhilfe für Personen aus dem Asylbereich
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Die Anzahl der Personen, zu deren Unterbringung die Einwohnergemein- den verpflichtet sind, ergibt sich aus deren Einwohnerzahl (Stand jeweils per 31. Dezember der verfügbaren Vorjahreszahlen der Einwo
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942.45-1-1.de.pdf
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1 Interkantonale Vereinbarung betreffend die gemeinsame Durchführung von Geldspielen (IKV 2020) Ingress Die dieser Vereinbarung beitretenden Kantone, im Bestreben, die mit der IKV 19371 errichtete Zus
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841.712 - Verordnung über die maximal anrechenbaren Kosten für Tagestaxen bei den Ergänzungsleistungen
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BGS 841.7 GS 31, 81 1 841.712 2 Hat die Person einen Eigenanteil an die Pflege zu leisten, erhöhen sich die maximal anrechenbaren Kosten gemäss Abs. 1 um den im Kanton Zug gel- tenden Ansatz der Patien
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612.142 - Richtlinien zur Beurteilung von Gesuchen im Kultur-, Sozial- und Bildungsbereich sowie in weiteren Bereichen gemäss der Verordnung zur Äufnung des Lotteriefonds und des Sportfonds in Folge des Coronavirus (COVID-19-Lotterie- und Sportfondsverordnung) vom 7. April 2020 (BGS 612.14)
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reich sowie aus weiteren Bereichen. § 2 Anspruchsberechtigung 1 Die Anspruchsberechtigung richtet sich grundsätzlich nach den regulären Vorgaben des Kantons und der jeweils zuständigen Direktion im Bereich
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613.16 - Kantonsratsbeschluss betreffend Härtefallmassnahmen für Unternehmen in Zusammenhang mit der Covid-19-Epidemie (Covid-19-Härtefälle)
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des Bundes. Sollte der zweite Teil der Finanzhilfen auf Bundesebene nicht zustande kommen, reduziert sich die Summe von maxi- mal 66,1 Millionen Franken auf maximal 44 Millionen Franken. 3 Der Regierungsrat