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722.211 - Verordnung zum Gesetz über den Feuerschutz (Feuerschutzverordnung, FSV)
Fachunternehmen gasbefeuerte Aggregate auftragsgemäss ei- nem jährlichen Service unterzieht, beschränken sich die Kaminfegearbeiten auf die Kontrolle und nötigenfalls auf die Reinigung der Abgasanlagen. 2 Der
825.31 - Vollziehungsverordnung zum Bundesgesetz über die Bekämpfung übertragbarer Krankheiten des Menschen
Massnahmen gegenüber der Allgemeinheit gemäss Art. 21 des Epidemiengesetzes an, um zu verhindern, dass sich übertragbare Krankheiten weiterverbreiten. 1) SR 818.61 2) SR 818.123.1 3 825.31 2 Er verfügt auf
1021.010 - Kantonsratsbeschluss betreffend Objektkredit für die Planung der Gesamtinstandsetzung mit Neubau der Justizvollzugsanstalt Bostadel, Menzingen
bleibt die Zustimmung durch den Grossen Rat des Kantons Basel-Stadt. Der Kanton Basel-Stadt beteiligt sich mit einem Kostenanteil von 75 Pro- zent an den Planungskosten. 1) BGS 332.31 2) BGS 611.1 1021.010
414.131 - Promotionsordnung für das Langzeitgymnasium der Kantonsschule Zug (PO LZG KSZ)
Kanton Zug 414.131 Promotionsordnung für das Langzeitgymnasium der Kantonsschule Zug (PO LZG KSZ) Vom 26. März 2015 (Stand 1. August 2021) Die Schulkommission der kantonalen Mittelschulen des Kantons
1021.016 - Kantonsratsbeschluss betreffend Freigabe eines Objektkredits für das Projekt «KS Q, Umgestaltung Zentrum, Gemeinde Menzingen»
7,7 % MWST, Preisbasis: Schweizerischer Baupreisindex Oktober 2020). Die Gemeinde Menzingen wird sich mit einem Betrag von voraussichtlich ins- gesamt 0,59 Millionen Franken beteiligen (50 % der Kosten
417.16 - Verordnung über den Sportfonds
Vereinsmitglieder. Der Beitrag für Vereinsmitglieder, welche nicht einem Verband gemeldet sind, reduziert sich um die Hälfte. * 3. Beiträge für Sportaktivitäten * § 6 Anlässe * 1 An die Organisation von Anlässen
821.20 - Verordnung über Massnahmen zur Bekämpfung der COVID-19-Epidemie (COVID-19-Verordnung)
nach Abs. 1 ausgenommen sind folgende Personen: a) Kinder vor ihrem 12. Geburtstag; b) Personen, die sich in einem Restaurationsbetrieb zum Zweck der Kon- sumation an einem Tisch niedergelassen haben; c) Staatsverwaltung vom 29. Oktober 1998 (Organisationsgesetz, OG)4), * beschliesst: § 1 1 Die Sicherheitsdirektion entscheidet über die Erteilung von Bewilligungen für a) * Grossveranstaltungen im Sinne von
332.313 - Reglement der Rekurskommission der Justizvollzugsanstalt Bostadel (Reglement Rekurskommission JVA Bostadel)
Bostadel (Kanton Zug)2). § 2 Wahl des Präsidiums und des Vizepräsidiums 1 Die Rekurskommission setzt sich aus einer Präsidentin bzw. einem Präsi- denten und vier weiteren Mitgliedern zusammen, wovon je zwei
512.4 - Verordnung über die Dienstgrade und die Beförderung der Angehörigen der Polizei mit hoheitlicher polizeilicher Gewalt (VDBAP)
echseln. * § 4 Funktionsstellenplan und Gehaltseinreihung 1 Die Beförderungsmöglichkeiten richten sich nach dem Funktionsstellen- plan und berücksichtigen Eignung und Leistung der Mitarbeitenden sowie 512.4 § 8 Sicherheitsassistentinnen und -assistenten 1 Sicherheitsassistentinnen und -assistenten werden nicht gradiert und sind in den Gehaltsklassen 8–11 eingereiht. 2 Sicherheitsassistentinnen und -assistenten Polizeipersonal erfolgt die erstmalige Gehaltseinreihung und die Dienstgradeinteilung unter Berück- sichtigung der ausgewiesenen Dienstjahre in anderen Polizeikorps. Voll- ständig erbrachte Dienstjahre werden
1740.1 - Motionstext
Die digitalen und audio-visuellen Medien schaffen eine fast unbegrenzte Zahl von Möglichkei- ten, sich zu informieren, zu kommunizieren, zu lernen und zu arbeiten, aber auch zu spielen und zu konsumieren

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