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722.211 - Verordnung zum Gesetz über den Feuerschutz (Feuerschutzverordnung, FSV)
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Fachunternehmen gasbefeuerte Aggregate auftragsgemäss ei- nem jährlichen Service unterzieht, beschränken sich die Kaminfegearbeiten auf die Kontrolle und nötigenfalls auf die Reinigung der Abgasanlagen. 2 Der
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825.31 - Vollziehungsverordnung zum Bundesgesetz über die Bekämpfung übertragbarer Krankheiten des Menschen
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Massnahmen gegenüber der Allgemeinheit gemäss Art. 21 des Epidemiengesetzes an, um zu verhindern, dass sich übertragbare Krankheiten weiterverbreiten. 1) SR 818.61 2) SR 818.123.1 3 825.31 2 Er verfügt auf
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1021.010 - Kantonsratsbeschluss betreffend Objektkredit für die Planung der Gesamtinstandsetzung mit Neubau der Justizvollzugsanstalt Bostadel, Menzingen
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bleibt die Zustimmung durch den Grossen Rat des Kantons Basel-Stadt. Der Kanton Basel-Stadt beteiligt sich mit einem Kostenanteil von 75 Pro- zent an den Planungskosten. 1) BGS 332.31 2) BGS 611.1 1021.010
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414.131 - Promotionsordnung für das Langzeitgymnasium der Kantonsschule Zug (PO LZG KSZ)
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Kanton Zug 414.131 Promotionsordnung für das Langzeitgymnasium der Kantonsschule Zug (PO LZG KSZ) Vom 26. März 2015 (Stand 1. August 2021) Die Schulkommission der kantonalen Mittelschulen des Kantons
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1021.016 - Kantonsratsbeschluss betreffend Freigabe eines Objektkredits für das Projekt «KS Q, Umgestaltung Zentrum, Gemeinde Menzingen»
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7,7 % MWST, Preisbasis: Schweizerischer Baupreisindex Oktober 2020). Die Gemeinde Menzingen wird sich mit einem Betrag von voraussichtlich ins- gesamt 0,59 Millionen Franken beteiligen (50 % der Kosten
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417.16 - Verordnung über den Sportfonds
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Vereinsmitglieder. Der Beitrag für Vereinsmitglieder, welche nicht einem Verband gemeldet sind, reduziert sich um die Hälfte. * 3. Beiträge für Sportaktivitäten * § 6 Anlässe * 1 An die Organisation von Anlässen
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821.20 - Verordnung über Massnahmen zur Bekämpfung der COVID-19-Epidemie (COVID-19-Verordnung)
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nach Abs. 1 ausgenommen sind folgende Personen: a) Kinder vor ihrem 12. Geburtstag; b) Personen, die sich in einem Restaurationsbetrieb zum Zweck der Kon- sumation an einem Tisch niedergelassen haben; c) Staatsverwaltung vom 29. Oktober 1998 (Organisationsgesetz, OG)4), * beschliesst: § 1 1 Die Sicherheitsdirektion entscheidet über die Erteilung von Bewilligungen für a) * Grossveranstaltungen im Sinne von
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332.313 - Reglement der Rekurskommission der Justizvollzugsanstalt Bostadel (Reglement Rekurskommission JVA Bostadel)
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Bostadel (Kanton Zug)2). § 2 Wahl des Präsidiums und des Vizepräsidiums 1 Die Rekurskommission setzt sich aus einer Präsidentin bzw. einem Präsi- denten und vier weiteren Mitgliedern zusammen, wovon je zwei
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512.4 - Verordnung über die Dienstgrade und die Beförderung der Angehörigen der Polizei mit hoheitlicher polizeilicher Gewalt (VDBAP)
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echseln. * § 4 Funktionsstellenplan und Gehaltseinreihung 1 Die Beförderungsmöglichkeiten richten sich nach dem Funktionsstellen- plan und berücksichtigen Eignung und Leistung der Mitarbeitenden sowie 512.4 § 8 Sicherheitsassistentinnen und -assistenten 1 Sicherheitsassistentinnen und -assistenten werden nicht gradiert und sind in den Gehaltsklassen 8–11 eingereiht. 2 Sicherheitsassistentinnen und -assistenten Polizeipersonal erfolgt die erstmalige Gehaltseinreihung und die Dienstgradeinteilung unter Berück- sichtigung der ausgewiesenen Dienstjahre in anderen Polizeikorps. Voll- ständig erbrachte Dienstjahre werden
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1740.1 - Motionstext
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Die digitalen und audio-visuellen Medien schaffen eine fast unbegrenzte Zahl von Möglichkei- ten, sich zu informieren, zu kommunizieren, zu lernen und zu arbeiten, aber auch zu spielen und zu konsumieren