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1887.08 - Antrag des Regierungsrates zur 2. Lesung
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entschieden wer- den. Hubert Schuler war mit diesem Vorschlag einverstanden und der Rat entschloss sich mit 37 : 35 Stimmen für den von Daniel Grunder ergänzten Antrag der SP-Fraktion. Die Überprüfung von
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1892.6 - Antrag von Stephan Schleiss zur 2. Lesung
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für renitentes Verhalten geschaffen. Wer mit einem befohlenen Einsatz nicht zufrieden ist, verhält sich renitent bis er vom Komman- danten weggewiesen wird. Der renitente Zivilschützer kann dann hoffen, zu Absatz 3, wie ihn die Regierung vorgeschlagen hatte. Der Paragraph 5 bezweckt einen geordneten und sicheren Dienstbetrieb. Durch die in der ers- ten Lesung eingefügte Kann-Formulierung werden Anreize für
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1890.1 - Interpellationstext
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Prämienentwicklung für Personen mit mittleren und kleinen Einkommen in unserem Kanton? 2. Wie stellt sich der Regierungsrat zur Idee einer Einheitskrankenkasse in der Grundver- sicherung? 3. Ist der Regierungsrat
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1965.1 - Interpellationstext
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von Hinten fast über den Haufen fahren, obwohl ein allgemeines Fahrverbot auf dem Weg, auf dem man sich befindet besteht. Dies ist insbesondere auf der Quaipromenade in Zug zwischen Landsgemeindeplatz und
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1966.1 - Interpellationstext
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Eigenbetreuungsabzug (weiterhin Sozialabzug) von Fr. 3'000 bleibt bestehen. Das Bundesrecht äussert sich nicht zum Eigenbetreuungsabzug. Was wären die finanziellen Folgen für den Kanton bei einem Abzug von
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2038.5 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
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10.65 Mio. Franken brutto (ohne Mehrwertsteuer) bewilligt. Der Objektkredit erhöht oder vermindert sich entsprechend der Baukosten- entwicklung (Bahnbau-Teuerungsindex BTI) zwischen der Kostenberech- nung
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2038.2 - Antrag des Regierungsrates
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10.65 Mio. Franken brutto (ohne Mehrwertsteuer) bewilligt. Der Objektkredit erhöht oder vermindert sich entsprechend der Baukosten- entwicklung (Bahnbau-Teuerungsindex BTI) zwischen der Kostenberech- nung
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2038.6 - Ablauf der Referendumsfrist: 2. November 2011
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10.65 Mio. Franken brutto (ohne Mehrwertsteuer) bewilligt. Der Objektkredit erhöht oder vermindert sich entsprechend der Baukosten- entwicklung (Bahnbau-Teuerungsindex BTI) zwischen der Kostenberech- nung
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1954.1 - Interpellationstext
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muss nachgewiesen werden, dass eine günstigere Platzie- rung nicht möglich ist. Der Regierungsrat gab sich dabei überzeugt, „dass mit dieser Vorge- hensweise die Bestrahlung der Bevölkerung vorsorglich und
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2013.1 - Interpellationstext
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in diesem Zusammenhang folgende Fragen, für die wir mündliche Beantwortung verlangen: 1. Wie stellt sich die Zuger Regierung zu den jüngsten Beschlüssen des Bundesrates, ins- besondere zur Prioritätensetzung im Umfang von 3.5 Milliarden Franken soll bis 2025 fertig sein. Der zweite Ausbauschritt somit sicherlich später als 2030. Gemäss dem Bericht des UVEK vom 16.12.2010 (Projekt Finanzierung Bahninfrastruktur