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1707.1 - Postulatstext
der betreffenden Hauseigentümer/innen unerlässlich. Eine Kostenbeteiligung seitens des Kantons wirkt sich zusätzlich positiv aus. - Im Weiteren wird auf die vier ersten Begründungen in der Motion "Energi
1729.1 - Motionstext
Viele Eltern, Lehrerinnen und Lehrer und vor allem auch viele Schülerinnen und Schüler wün- schen sich die Schulnoten bereits vorher zurück. Diesem Anliegen soll Rechnung getragen werden. Die Beurteil
1775.02 - Antrag des Regierungsrates
beschränkt. JedeAktie berechtigt zu einer Stimme in der Generalversammlung. 6 Der Verwaltungsrat setzt sich aus neun vom Regierungsrat bestimmten Mitgliedern zusammen. Die Gemeinden haben Anspruch auf eine Kanton für den gefördertenWohnraum nach § 8b, § 9 Abs. 1 Bst. b bzw. § 13 Bst. a dieses Gesetzes zur Sicherung der Zweckerhaltung ein Kauf- und Vorkaufsrecht in der Höhe des jeweiligen Ertragswerts eingeräumt
1848.7 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
Am 13. November 2013 schrieb das Bundesverwaltungsgericht das Verfahren als gegen- standslos ab, da sich die Tarifparteien geeinigt hatten und in der Zwischenzeit genehmigte Ta- rifverträge vorlagen. Weil
1848.8 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
August 2014 ausdrücklich auf eine zusätzliche Erhöhung der Kapitalbeteiligung verzichtet hat, erübrigt sich eine weitere Erhöhung der Kapitalbeteiligung durch den Kanton. Dieses Schreiben der ZGKS lag der Stawiko
1851.1 - Postulatstext
oder Zugreisenden bzw. die Sensi- bilisierung der Bevölkerung ist nicht zu unterschätzen – es handelt sich um permanente Öffent- lichkeitsarbeit durch die Betreiber der Anlagen im Sinne einer innovativen,
1850.4 - Antrag der vorberatenden Kommission
20011) sowie auf § 41 Bst. b der Kan- tonsverfassung2), beschliesst: § 1 Der Kanton Zug beteiligt sich amWeiterbildungsinstitut für Energie- und Rohstoff-Rückgewinnung Zug (WERR). § 2 1 Der Kanton Zug
1850.2 - Antrag des Regierungsrates
20011) sowie auf § 41 Bst. b der Kan- tonsverfassung2), beschliesst: § 1 Der Kanton Zug beteiligt sich amWeiterbildungsinstitut für Energie- und Rohstoff-Rückgewinnung Zug (WERR). § 2 1 Der Kanton Zug
1852.11 - Ablauf der Referendumsfrist: 13. Juli 2010
einmalig um mehr als Fr. 100’000 oder wiederkehrend um mehr als Fr. 20’000 beeinflussen. 2 Sie verschafft sich einen vertieften Einblick in die Vorlagen der Regie- rung und der Gerichte (Gesetzmässigkeit, Sparsamkeit
1852.09 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
einmalig um mehr als Fr. 100’000 oder wiederkehrend um mehr als Fr. 20’000 beeinflussen. 2 Sie verschafft sich einen vertieften Einblick in die Vorlagen der Regie- rung und der Gerichte (Gesetzmässigkeit, Sparsamkeit

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