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1707.1 - Postulatstext
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der betreffenden Hauseigentümer/innen unerlässlich. Eine Kostenbeteiligung seitens des Kantons wirkt sich zusätzlich positiv aus. - Im Weiteren wird auf die vier ersten Begründungen in der Motion "Energi
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1729.1 - Motionstext
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Viele Eltern, Lehrerinnen und Lehrer und vor allem auch viele Schülerinnen und Schüler wün- schen sich die Schulnoten bereits vorher zurück. Diesem Anliegen soll Rechnung getragen werden. Die Beurteil
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1775.02 - Antrag des Regierungsrates
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beschränkt. JedeAktie berechtigt zu einer Stimme in der Generalversammlung. 6 Der Verwaltungsrat setzt sich aus neun vom Regierungsrat bestimmten Mitgliedern zusammen. Die Gemeinden haben Anspruch auf eine Kanton für den gefördertenWohnraum nach § 8b, § 9 Abs. 1 Bst. b bzw. § 13 Bst. a dieses Gesetzes zur Sicherung der Zweckerhaltung ein Kauf- und Vorkaufsrecht in der Höhe des jeweiligen Ertragswerts eingeräumt
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1848.7 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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Am 13. November 2013 schrieb das Bundesverwaltungsgericht das Verfahren als gegen- standslos ab, da sich die Tarifparteien geeinigt hatten und in der Zwischenzeit genehmigte Ta- rifverträge vorlagen. Weil
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1848.8 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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August 2014 ausdrücklich auf eine zusätzliche Erhöhung der Kapitalbeteiligung verzichtet hat, erübrigt sich eine weitere Erhöhung der Kapitalbeteiligung durch den Kanton. Dieses Schreiben der ZGKS lag der Stawiko
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1851.1 - Postulatstext
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oder Zugreisenden bzw. die Sensi- bilisierung der Bevölkerung ist nicht zu unterschätzen – es handelt sich um permanente Öffent- lichkeitsarbeit durch die Betreiber der Anlagen im Sinne einer innovativen,
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1850.4 - Antrag der vorberatenden Kommission
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20011) sowie auf § 41 Bst. b der Kan- tonsverfassung2), beschliesst: § 1 Der Kanton Zug beteiligt sich amWeiterbildungsinstitut für Energie- und Rohstoff-Rückgewinnung Zug (WERR). § 2 1 Der Kanton Zug
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1850.2 - Antrag des Regierungsrates
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20011) sowie auf § 41 Bst. b der Kan- tonsverfassung2), beschliesst: § 1 Der Kanton Zug beteiligt sich amWeiterbildungsinstitut für Energie- und Rohstoff-Rückgewinnung Zug (WERR). § 2 1 Der Kanton Zug
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1852.11 - Ablauf der Referendumsfrist: 13. Juli 2010
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einmalig um mehr als Fr. 100’000 oder wiederkehrend um mehr als Fr. 20’000 beeinflussen. 2 Sie verschafft sich einen vertieften Einblick in die Vorlagen der Regie- rung und der Gerichte (Gesetzmässigkeit, Sparsamkeit
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1852.09 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
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einmalig um mehr als Fr. 100’000 oder wiederkehrend um mehr als Fr. 20’000 beeinflussen. 2 Sie verschafft sich einen vertieften Einblick in die Vorlagen der Regie- rung und der Gerichte (Gesetzmässigkeit, Sparsamkeit