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1911.1 - Motionstext
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de Anbieter das FTTH-Netz unkoordiniert als eigene Netze bauen und betreiben. Der Kanton Zug kann sich mit der raschen Realisierung eines flächendeckenden Glasfasernet- zes einen beträchtlichen Standortvorteil
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1968.1 - Interpellationstext
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September 2010 folgende Interpellation eingereicht: Die statistischen Erhebungen des Bundes zeigen, dass sich immer weniger Schülerinnen und Schüler auf dem Schulweg und in der Freizeit mit dem Fahrrad fortbewegen Verkehrssicherheit (Radwege, sichere Kreuzungen usw.) zurückzufüh- ren. Doch Studien zeigen auch, dass Jahr für Jahr mehr Kinder und Jugendliche nicht in der Lage sind, einigermassen sicher Velo zu fahren. Eine meisten verbreitet. Hier werden bis zu einem Drittel der Kinder zur und von der Schule gefahren. Aus Sicht der Präventionspolitik und aus verkehrs- und umweltpolitischen Erwägungen liegt ein öffentliches Interesse
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1967.1 - Motionstext
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erheblich erklärte Motion gemäss § 39 bis Abs.1 und Abs. 3 der Geschäftsordnung des Kantonsrates verkürzt sich so weit, dass das In-Kraft-Treten des re- vidierten Gemeindegesetzes bis spätestens Ende 2013 möglich
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1996.1 - Postulatstext
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Unternehmen bzw. die Ausbildenden je länger je mehr schwierig, geeignete Ler- nende zu finden. Dies zeigt sich auch in dem Umstand, dass mittlerweile über 60 % aller neuen Lernenden in den Berufsschulen Stützkurse diese Entwicklung sehen wir darin, dass der Bildungsrat rein politisch zusam- men gesetzt ist und die Sicht der abnehmenden Wirtschaft bzw. der Berufsschulen ungenü- gend berücksichtigt wird. Damit in Zukunft
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2006.1 - Motionstext
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abgewählte Regierungsrat Patrick Cotti, Alternative, in besonderer Weise durch eine solche Taktik auf sich aufmerksam gemacht. Patrick Cotti hat im Regierungsrat eine Vorlage zu einer Innovationsschule du
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2007.2 - Antrag des Regierungsrates
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Kantons Zug, gestützt auf § 41 Bst. b der Kantonsverfassung1), beschliesst: § 1 1 Der Kanton beteiligt sich an Massnahmen zur Innovationsförderung mit jährlich maximal 100’000 Franken. 2 Der Regierungsrat kann
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2029.1 - Interpellationstext
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um die entsprechenden rechtli- chen Grundlagen und technischen Voraussetzungen zu schaffen, drängen sich zum jetzigen Zeitpunkt gewisse Fragen auf. Abbildung 1: Online Entwicklung 2009 und 2010 in Prozent
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2036.6a - Beilage
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unverändert § 57 (neu) Kosten 1 Die Gebühren für Amtshandlungen im Kindes- und Erwachsenenschutz richten sich un- ter Vorbehalt von Absatz 2 und 3 nach dem Verwaltungsgebührentarif4 und dem Verwaltungs- rech
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1901.6 - Antrag der SP-Fraktion zur 2. Lesung
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2011 bei den verschiedenen Rahmenkrediten. In den nachfolgenden Aufstellungen ist aufgeführt, wie sich die neuen Rahmenkredite, die bis 2011 gel- ten sollen, zusammensetzen und wie diese hergeleitet werden: Bereichen keine freien Mittel mehr aus den meisten Rahmenkredite zur Verfügung gestanden hätten. Dies war sicher der Hauptgrund, dass die Mehrheit des Kantonsrates den Rückweisungsantrag ablehnte. Aber bei den den könnten. Die SP-Fraktion hat die zusätzlichen Kredite für die Jahre 2010 und 2011 aus unse- rer Sicht sehr grosszügig hochgerechnet. Es sollte deshalb zu keinen Streichungen oder Verzöge- rungen wegen
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1929.1 - Motionstext
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vermeiden, dass der Gesetzgeber zu diesem Zweck unnötige Details in die Gesetze einfügen muss, bietet sich die Möglichkeit des Verordnungsvetos an. Allein schon die Tatsache, dass es ein solches Vetorecht Verordnungen der Wille des Parlamentes nicht genügend respektiert wird. Dies ist aus demokratischer Sicht stossend. Respektieren Regierungsrat und Verwaltung den Willen der Parlamentsmehrheit nicht, muss