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1946.11 - Ablauf der Referendumsfrist: 5. April 2011
Konsumentenpreise Dezember 2005 = 100 Punkte). Die Aus- zahlung erfolgt unter der Voraussetzung, dass sich die privatwirtschaftlichen Partnerinnen und Partner anteilsmässig am MCCS beteiligen und die Zen-
1946.09 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
Konsumentenpreise Dezember 2005 = 100 Punkte). Die Aus- zahlung erfolgt unter der Voraussetzung, dass sich die privatwirtschaftlichen Partnerinnen und Partner anteilsmässig am MCCS beteiligen und die Zen-
1946.05 - Anträge der vorberatenden Kommission
§ 2 1 Die Beiträge dürfen maximal 250’000 Franken pro Jahr betragen und ausgerichtet werden, wenn sich die privatwirtschaftlichen Partnerinnen und Partner anteilsmässig am MCCS beteiligen und die Zent
1979.1 - Bericht und Antrag des Obergerichts
on der Zivil- und Straf- rechtspflege vom 26. August 2010 (Gerichtsorganisationsgesetz, GOG) gibt sich das Kantons- gericht eine Geschäftsordnung, die der Genehmigung durch den Kantonsrat bedarf. Wir unter-
1987.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
auf das beiliegende Verzeichnis der gewählten Mitglieder des Kantonsrates. Nach den Wahlen ergaben sich folgende Veränderungen: 1. Stephan Schleiss, Steinhausen, wurde sowohl in den Kantonsrat wie auch
2007.5 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
Kantons Zug, gestützt auf § 41 Bst. b der Kantonsverfassung1), beschliesst: § 1 1 Der Kanton beteiligt sich an Massnahmen zur Innovationsförderung mit jährlich maximal 100’000 Franken. 2 Der Regierungsrat kann
2007.7 - Ablauf der Referendumsfrist: 2. August 2011
Kantons Zug, gestützt auf § 41 Bst. b der Kantonsverfassung1), beschliesst: § 1 1 Der Kanton beteiligt sich an Massnahmen zur Innovationsförderung mit jährlich maximal 100’000 Franken. 2 Der Regierungsrat kann
2034.1 - Interpellationstext
Grundeigentümer eingreifen würde, dass das Verfassungsrecht verletzt wäre. "Der Kanton Zug rüstet sich für die künftigen Herausforderungen mit einer Strategie, mit Legis- laturzielen und mit einem Leitbild
1905.1 - Motionstext
Weil andererseits viele benachteiligte Gründstückbesitzer die Hürde eines Rechtsstreites nicht auf sich nehmen wol- len, sind sie gezwungen, dem «Frieden zu Liebe» diese Beeinträchtigungen in Kauf zu neh- leidigen Tatsache konfrontiert, dass ihnen Bäume und Sträucher aus dem Grundstück des Nachbarn die freie Sicht verhindern und nicht selten schon am frühen Nachmittag übermässig Schatten werfen. Ein Umstand, der
1930.5 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
vestitionsbeitrag von Fr. 4 Mio. brutto bewilligt. § 2 Der Investitionsbeitrag erhöht oder vermindert sich entsprechend der Bau- kostenentwicklung (Bahnbau-Teuerungsindex BTI) zwischen der Kosten- berechnung

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