-
1946.11 - Ablauf der Referendumsfrist: 5. April 2011
-
Konsumentenpreise Dezember 2005 = 100 Punkte). Die Aus- zahlung erfolgt unter der Voraussetzung, dass sich die privatwirtschaftlichen Partnerinnen und Partner anteilsmässig am MCCS beteiligen und die Zen-
-
1946.09 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
-
Konsumentenpreise Dezember 2005 = 100 Punkte). Die Aus- zahlung erfolgt unter der Voraussetzung, dass sich die privatwirtschaftlichen Partnerinnen und Partner anteilsmässig am MCCS beteiligen und die Zen-
-
1946.05 - Anträge der vorberatenden Kommission
-
§ 2 1 Die Beiträge dürfen maximal 250’000 Franken pro Jahr betragen und ausgerichtet werden, wenn sich die privatwirtschaftlichen Partnerinnen und Partner anteilsmässig am MCCS beteiligen und die Zent
-
1979.1 - Bericht und Antrag des Obergerichts
-
on der Zivil- und Straf- rechtspflege vom 26. August 2010 (Gerichtsorganisationsgesetz, GOG) gibt sich das Kantons- gericht eine Geschäftsordnung, die der Genehmigung durch den Kantonsrat bedarf. Wir unter-
-
1987.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
-
auf das beiliegende Verzeichnis der gewählten Mitglieder des Kantonsrates. Nach den Wahlen ergaben sich folgende Veränderungen: 1. Stephan Schleiss, Steinhausen, wurde sowohl in den Kantonsrat wie auch
-
2007.5 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
-
Kantons Zug, gestützt auf § 41 Bst. b der Kantonsverfassung1), beschliesst: § 1 1 Der Kanton beteiligt sich an Massnahmen zur Innovationsförderung mit jährlich maximal 100’000 Franken. 2 Der Regierungsrat kann
-
2007.7 - Ablauf der Referendumsfrist: 2. August 2011
-
Kantons Zug, gestützt auf § 41 Bst. b der Kantonsverfassung1), beschliesst: § 1 1 Der Kanton beteiligt sich an Massnahmen zur Innovationsförderung mit jährlich maximal 100’000 Franken. 2 Der Regierungsrat kann
-
2034.1 - Interpellationstext
-
Grundeigentümer eingreifen würde, dass das Verfassungsrecht verletzt wäre. "Der Kanton Zug rüstet sich für die künftigen Herausforderungen mit einer Strategie, mit Legis- laturzielen und mit einem Leitbild
-
1905.1 - Motionstext
-
Weil andererseits viele benachteiligte Gründstückbesitzer die Hürde eines Rechtsstreites nicht auf sich nehmen wol- len, sind sie gezwungen, dem «Frieden zu Liebe» diese Beeinträchtigungen in Kauf zu neh- leidigen Tatsache konfrontiert, dass ihnen Bäume und Sträucher aus dem Grundstück des Nachbarn die freie Sicht verhindern und nicht selten schon am frühen Nachmittag übermässig Schatten werfen. Ein Umstand, der
-
1930.5 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
-
vestitionsbeitrag von Fr. 4 Mio. brutto bewilligt. § 2 Der Investitionsbeitrag erhöht oder vermindert sich entsprechend der Bau- kostenentwicklung (Bahnbau-Teuerungsindex BTI) zwischen der Kosten- berechnung