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2600.1 - Motionstext
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Aufsicht entfällt und es gilt bei gewählten Staatsanwälten einzig das G e- setz. 5. Das Bundesmodell hat sich bewährt. Analog dazu wählt „die Politik im Kanton Zug " nur alle 4 Jahre den kantonalen leitenden
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2602.4 - Bericht und Antrag der Konkordatskommission
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Kommission hat die oben erwähnte Vorlage (Nr. 2602.1/.2 – 15126/27) am 29. August 2016 beraten, wobei sie sich bewusst auf III. der Vorlage 2602.2 beschränkt hat. Unter III. be- antragt der Regierungsrat, das
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2604.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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geltende Verfahren für die Planung von kantonalen Hochbauten weiter zu führen. Dieses Verfahren hat sich über die Jahre hinweg in der Praxis inhaltlich und verfahrensökonomisch bewährt. 3. Festlegung für
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2606.1 - Interpellationstext
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zur Ge- schäftspolitik der Axpo erschienen. Wie jetzt sichtbar wird, hat diese viel zu lange an einem falschen Geschäftsmodell festgehalten und die sich schon länger abzeichnende ökonomisch UND ökologische transparente realistische Kostenrechnung hat nun dazu geführt, dass die wah- ren Kosten der Kernenergie sichtbar geworden sind. Und nicht mehr abzustreiten ist, dass bei einem Unfall à la Fukushima die Versic Alternative-die Grünen stellt in diesem Zusammenhang folgende Fragen: 1. a. Welche Gründe führen aus Sicht des Regierungsrats zum aktuell sehr tiefen Strom- preis? b. Sieht er Möglichkeiten, um beispielsweise
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2604.5 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
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übersteigen: a) Er entscheidet im Rahmen eines allgemeinverbindlichen Kantonsrats- beschlusses über die sich aufgrund der Vorbereitungsphase ergeben- den Anträge des Regierungsrats. b) Er erteilt dem Regierungsrat
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2604.6 - Ablauf der Referendumsfrist: 31. Januar 2017
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übersteigen: a) Er entscheidet im Rahmen eines allgemeinverbindlichen Kantonsrats beschlusses über die sich aufgrund der Vorbereitungsphase ergeben den Anträge des Regierungsrats. b) Er erteilt dem Regierungsrat
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2604.2 - Antrag des Regierungsrats
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übersteigen: a) er entscheidet im Rahmen eines allgemeinverbindlichen Kantonsrats- beschlusses über die sich aufgrund der Vorbereitungsphase ergeben- den Anträge des Regierungsrats; b) er erteilt dem Regierungsrat
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896.8 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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Bericht Nr. 79 - 2006 die korrekte Abrechnung und empfiehlt sie zur Genehmigung. Die Stawiko schliesst sich dieser Beurteilung an. Kritisch weist die Stawiko jedoch darauf hin, dass die im Kantonsratsbeschluss
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948.06 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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Gemeinden eine eigene Vermessungsinfrastruktur und -ausrüstung unterhält. Wir sind überzeugt, dass sich die Mitarbeitenden im 948.6 - 11537 3 kantonalen Vermessungsamt die für eine einwandfreie Kontrolle
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948.08 - Bericht und Antrag der Redaktionskommission
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rechtlich geltende Bezeichnung "Gebäudeversicherung des Kantons Zug". Die Gebäudeversicherung hat sich jedoch vor rund einem Jahr einen anderen Namen gegeben, nämlich "Gebäudeversicherung Zug". Die Re