Navigieren auf Kanton Zug

Suche

Suchresultate

12828 Inhalte gefunden
2476.2 - Antrag des Regierungsrats
Grenze. Für lebendige Einfriedungen, welche die Höhe von 1.50 Metern überschreiten, ver- grössert sich der Grenzabstand um die Hälfte der Überschreitung. 3 Von dieser Bestimmung sind ausgenommen Grünhecken
2791.1 - Motionstext
g der Gebäudetechnik. Diese Bei- träge können von den Kantonen aber nur abgeholt werden, wenn sie sich auch an den Kosten der entsprechenden Fördermassnahmen beteiligen. Die diesbezüglichen kantonalen
2823.6 - Ergebnis 1. Lesung
Denkmälern gemäss den §§ 24 ff. dieses Gesetzes steht auch denjenigen kantonalen Ver­ einigungen zu, die sich statutengemäss dem Denkmalschutz oder verwand­ ten Zielen widmen und seit mindestens fünf Jahren bestehen der Schutz des Denkmals mittels öffentlich­rechtlichem Vertrag mit der Eigentümerschaft nicht sichergestellt werden kann, entscheidet der Regierungsrat über die Unterschutzstellung und den Schutzumfang Konflikten, bei Katastrophen und in Notla­ gen5). § 3 Abs. 1 (geändert), Abs. 2 (neu) Erhaltung und Sicherung von Denkmälern (Überschrift geändert) 1) BGS 111.1 2) SR 451 3) SR 520.3 4) SR 520.31 5) SR 520
2842.1a - Beilage
n) 25 Prozent des Vermögensertrags des im Kanton Bern steuerbaren Vermögens übersteigt, ermässigt sich die Vermögenssteuer auf diesen Betrag, höchstens jedoch auf 2,4 Promille des steuerbaren Vermögens
2844.67 - Ablauf der Referendumsfrist: 5. Februar 2019 (Sennhütte)
betreffend Beteiligung des Kantons an der «Stiftung Eichholz» § 1 Abs. 1 (geändert) 1 Der Kanton beteiligt sich an der zu gründenden «Stiftung Eichholz» wie folgt: a) (geändert) durch Einräumung eines unentgeltlichen
2847.1 - Interpellationstext
davon, ob er die Charta des Bundes unterzeichnet oder nicht): 1. a) Um wieviel Prozent unterscheiden sich die Löhne der männlichen von den weiblichen Mitarbeitenden beim Kanton? b) Wie kann nicht nur die
2855.5a - Beilage Synopse
: I. § 1 Neuer Hauptstützpunkt der Zugerland Verkehrsbetriebe AG (ZVB) 1 Der Kanton Zug beteiligt sich zu 50 Prozent an den Kosten für die Realisierung eines neuen Hauptstützpunkts der ZVB auf dem Areal
2855.6 - Ergebnis 1. Lesung
: I. § 1 Neuer Hauptstützpunkt der Zugerland Verkehrsbetriebe AG (ZVB) 1 Der Kanton Zug beteiligt sich zu 50 Prozent an den Kosten für die Reali­ sierung eines neuen Hauptstützpunkts der ZVB auf dem Areal
2855.7 - Ablauf der Referendumsfrist: 14. Mai 2019
: I. § 1 Neuer Hauptstützpunkt der Zugerland Verkehrsbetriebe AG (ZVB) 1 Der Kanton Zug beteiligt sich zu 50 Prozent an den Kosten für die Reali­ sierung eines neuen Hauptstützpunkts der ZVB auf dem Areal
2855.2 - Antrag des Regierungsrats
: I. § 1 Neuer Hauptstützpunkt der Zugerland Verkehrsbetriebe AG (ZVB) 1 Der Kanton Zug beteiligt sich zu 50 Prozent an den Kosten für die Reali­ sierung eines neuen Hauptstützpunkts der ZVB auf dem Areal

Paginierung

Weitere Informationen

Fusszeile

Deutsch