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2818.2 - Antrag des Regierungsrats
107bis Alle Gebühren sind, soweit nicht anders erwähnt, Beträge in Schweizer Franken und bemessen sich nach den Grundsätzen der Rechtsgleichheit, Kostendeckung und Äquivalenz. Für deren Festlegung innerhalb Aufschaltung einer privaten Sicherheitseinrichtung zur direkten Alarmierung der Polizei: 2 100 bis 10 200 38.ter Jährliche Abonnementsgebühren für eine private Sicherheitseinrichtung mit direkter Alarmierung Aufhebung der Erbschaftsverwaltung (Art. 554 ZGB): 20 bis 550 101.quater Anordnung weiterer Sicherungsmassregeln (Art. 551 ZGB): 20 bis 550 102. Eröffnung letztwilliger Verfügung durch die Erbteilungskommission
2818.3a - Beilage Synopse
107bis (neu) Alle Gebühren sind, soweit nicht anders erwähnt, Beträge in Schweizer Franken und bemessen sich nach den Grundsätzen der Rechtsgleichheit, Kostendeckung und Äquiva- lenz. Für deren Festlegung innerhalb
2818.4a - Beilage Synopse
bis (neu) Alle Gebühren sind, soweit nicht anders erwähnt, Beträge in Schweizer Franken und bemessen sich nach den Grundsätzen der Rechtsgleichheit, Kos- tendeckung und Äquivalenz. Für deren Festlegung in-
2818.5 - Ergebnis 1. Lesung
107bis(neu) Alle Gebühren sind, soweit nicht anders erwähnt, Beträge in Schweizer Franken und bemessen sich nach den Grundsätzen der Rechtsgleichheit, Kostendeckung und Äquivalenz. Für deren Festle­ gung innerhalb Aufhebung der Erbschaftsverwaltung (Art. 554 ZGB): 20 bis 550 101.quater (neu) Anordnung weiterer Sicherungsmassregeln (Art. 551 ZGB): 20 bis 550 102. (geändert) Eröffnung letztwilliger Verfügungen durch die
2844.18 - Antrag des Regierungsrats (Sennhütte)
des Regierungsrats vom 6. März 2018; Vorlage Nr. 2844.18 (Laufnummer 15723) 1 Der Kanton beteiligt sich an der zu gründenden «Stiftung Männerheim Zug» wie folgt: a) durch Einräumung eines unentgeltlichen
2844.41 - Ergebnis 1. Lesung (Sennhütte)
betreffend Beteiligung des Kantons an der «Stiftung Eichholz» § 1 Abs. 1 (geändert) 1 Der Kanton beteiligt sich an der zu gründenden «Stiftung Eichholz» wie folgt: a) (geändert) durch Einräumung eines unentgeltlichen
2844.57 - Ablauf der Referendumsfrist: 5. Februar 2019 (polizeiliche Leistungen)
können je höchstens 3000 Franken in Rechnung gestellt werden. c) Teilnehmerinnen und Teilnehmern, die sich trotz polizeilicher Ab­ mahnung nicht vom Anlass entfernen. Es können je höchstens 1000 Franken in Bewilligungen verfügen oder die vorsätzlich oder grobfahrlässig die Vereinbarung mit der Polizei zur sicheren Durchführung des Anlasses oder Bewilligungsauflagen nicht einhalten. Es können je höchstens 30 000 teilsmässig der Ersatz der Kosten für polizeiliche Leistungen zur Aufrecht­ erhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung verlangt von 1) BGS 111.1 2) BGS 512.2 1 [Geschäftsnummer] a) Veranstalterinnen und
2845.3b - Beilage 2 Staatsgarantie/Abgeltungsmodelle
von 17.9 Prozent. Dieses Delta müsste zwingend einen Einfluss auf die Höhe der Abgeltung haben, da sich das Risiko des Kantons Zug reduziert, wenn die Bank mehr als das erforderli- che Eigenkapital hält
2908.5 - Ergebnis der 1. Lesung
gestützt auf § 41 Abs. 1 Bst. b der Kantonsverfassung1), beschliesst: I. § 1 1 Der Kanton Zug beteiligt sich an den Aufbaukosten des OYM-Colleges im Rahmen des Kompetenzzentrums für Spitzenathletik und Forschung
2908.6 - Ablauf der Referendumsfrist: 3. September 2019
gestützt auf § 41 Abs. 1 Bst. b der Kantonsverfassung1), beschliesst: I. § 1 1 Der Kanton Zug beteiligt sich an den Aufbaukosten des OYM-Colleges im Rahmen des Kompetenzzentrums für Spitzenathletik und Forschung

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