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1322.6 - Ablauf der Referendumsfrist: 4. April 2006
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Merkmale sortiert bekannt gegeben werden. Gesuch und Auskunft er- folgen schriftlich. Dritte haben sich unterschriftlich zu verpflichten, die Daten ausschliesslich zum angegebenen Zweck zu verwenden und
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1323.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Verwendung seines Anteils am Erlös aus dem Verkauf der SNB-Goldreserven, weil diese Ausschüttung an sich nichts anderes als eine Kumulierung nicht ausbezahlter Jahreserträge darstellt. Für die Verteilung
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1326.1 - Interpellationstext
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n ausgesetzt sind. Das Gesetz verlangt insbesondere von den öffentlichen Verwal- tungen, dass sie sich aktiv um die Aufhebung der Benachteiligungen und um die soziale und berufliche Integration von Behinderten
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1247.3 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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rund zehnjährigen Planungsphase ausgegangen werden muss. Die Staatswirtschaftskommission schliesst sich der Meinung der vorberatenden Kommission an, dass ein Generelles Projekt bei einem Bauvorhaben dieser
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1253.1 - Interpellationstext
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Ist damit der Start, Betrieb und der Ausbau der Stadtbahn in irgendeiner Weise gefährdet? 3. Wird sich der Regierungsrat gegen diese Angebotskürzung im ÖV wehren und falls ja, wie? Werden die Zuger Na
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1255.2 - Antrag des Regierungsrates
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Hilfskräfte); f) die Aspirantinnen und Aspiranten der Zuger Polizei; g) das gesamte Personal der sich am Pilotprojekt zur Erprobung der Verwal- tungsführung mit Leistungsauftrag und Globalbudget «Pragma»
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2119.1 - Motionstext
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sorgen, kann der Regierungsrat mit dem VBS Verhandlungen aufnehmen. Dabei kann er dem VBS anbieten, sich an den Kosten des Unterhalts der Schützenpanzer ganz oder teilweise zu beteiligen. Dabei müssen die VBS die Verschrottung der Panzer mit den zu hohen Kosten des Unterhalts und der Lagerung. 4. Aus Sicht der Motionäre erschwert die Zerstörung von 330 einsatzbereiten Schützen- panzern den von der Armee
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2145.1 - Interpellationstext
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in zwei Hauptaussagen zusammengefasst werden: 1. Der Kanton Zug ist gemäss Verfassung verpflichtet, sich aktiv für die Gleichstellung einzusetzen. 2. Der Kanton hat eine gewisse Gestaltungsfreiheit, wie
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2152.3b - Beilage 2
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fünf bis sieben Mit- glieder an. Der Kanton ist mit einem Mitglied ver- treten. Im Weiteren setzt sich der Hochschulrat aus gewählten Persönlichkeiten aus Bildung, Wissen- schaft und Wirtschaft zusammen
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2184.1 - Motionstext
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kommen. Die Voraussetzungen, preisgünstigen und auch altersgerechten Wohnraum zu bescha f- fen, haben sich damit für die Einwohnergemeinden nicht entscheidend verbessert. Die Ursache liegt nicht zuletzt in folgende zwei Änderungen des Planungs- und Baugesetzes, die ich beantrage: 1. Im 5. Abschnitt über die Sicherung von Planungen ist die Parzellierung von Grundstü- cken in Bauzonen von einer Bewilligung der Gemeinde