-
2074.5 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
-
der Bahninfrastruktur auch die regelmässigen Bahn- ausbauschritte finanziert. Die Kantone beteiligen sich mit einem jährlichen Beitrag von 500 Mio. Franken (Kantonsbeitrag Zug 2020: 6,15 Mio. Franken). Das
-
2074.6 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
-
der Bahninfrastruktur sowie regelmässige Bahnausbauschritte fi- nanziert werden. Am BIF beteiligen sich die Kantone mit jährlich 500 Millionen Franken. Im Jahr 2020 betrug der Beitrag des Kantons Zug 6 Weiterentwicklung des Zimmerberg-Basistunnels 2 hin, für die die SBB die Finanzierung rechtzeitig sichern konnte. Vorliegend kann der Kantonsrat zwei Schlussabrechnungen genehmigen, die netto zu keinem der Sitzung vom 14. April 2021 beraten. Finanzdirektor Heinz Tännler vertrat das Geschäft aus der Sicht des Regierungsrats. Wir gliedern unseren Bericht wie folgt: 1. Ausgangslage 2. Weitere Finanzierung
-
2074.2 - Antrag des Regierungsrates
-
Schaffhausen, Schwyz, St.Gallen und Thurgau, allenfalls subsidiär für diese, der Kanton Zürich, beteiligen sich ebenfalls an der Vorfinanzierung; b) der Kanton Zürich garantiert die Rückzahlung des Darlehens des
-
2077.1 - Motionstext
-
welche Bestimmungen gelten und nicht einfach nur „die Faust im Sack ma- chen“. 5. Sodann befasst sich das aktuelle zugerische Gesetz leider nicht mit schädigenden über- greifenden Wurzeln, „mobilen Pflanzen“
-
1456.3 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
-
wovon auch der Kanton Zug profitiert. Die Stawiko ist der Ansicht, dass es politisch unklug wäre, wenn sich der Kanton Zug nicht zusammen mit den anderen Zentralschweizer Kantonen an der zeitlich befristeten
-
1458.1 - Interpellationstext
-
aufgrund juristischer Überlegungen zustande gekommen oder kam es auch zu einem Augenschein, bei welchem sich die Regierung ein Bild über die Immissionen machen konnte? 4) Welchen Standort in Oberwil hält die Sportplatz sowie der angren- zenden Wohnzonen aufmerksam gemacht? 2 1458.1 - 12106 2) Hätte die Stadt aus Sicht der Regierung dem Bauherren der späteren Überbauung Tellenmatt irgendwelche Auflagen machen sollen
-
1459.1 - Motionstext
-
ein Organ darstellt, welches für die Stoffqualität der Schule zuständig ist. In Anbetracht, dass sich der Grundstoff der Bildung (Lesen, Schreiben, Rechnen) in den letzten 50 Jahren nur unwesentlich verändert
-
1465.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
-
öffentlichen Verkehr zu erschliessen. Mit dieser Zustimmung wird jedoch die Forderung verbunden, dass sich der Kanton auf das tatsächlich notwendige Grundangebot beschränkt und dieses Angebot gemäss § 1 Abs
-
1465.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
-
für Verkehr genehmigt sind. § 2 nennt die übrigen Knotenpunkte des öffentlichen Verkehrs. Es handelt sich um dieje- nigen Bushaltestellen, an denen Buslinien mit dem Bahnverkehr (Fernverkehr und/oder Stadtbahn-
-
1466.2 - Antrag des Regierungsrates
-
öffentliche kantonale Schulen die Eis- sportanlagen Herti unentgeltlich benützen können, sofern es sich dabei um betreute Eislauflektionen handelt. § 4 Dieser Beschluss tritt nach unbenützter Referendumsfrist