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1167.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Infolge des Rücktritts von Strafgerichtspräsident Dr. Mario Bernasconi per Ende April 2004 drängt sich die Ersatzwahl eines Mitglieds des Strafgerichtes auf. Der Regierungsrat setzte die Ersatzwahl auf
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2247.1 - Interpellationstext
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Jahren 40'000 neue Plätze geschaffen werden. Über 95 Prozent der Plätze blieben auch bestehen, nachdem sich der Bund zurückgezogen hatte. Gestützt auf diese Erfahrungen kann der Kanton ein ähnliches Programm
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2324.1 - Interpellationstext
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Industrie- und Gewerbezone verdichtet werden könnte. Seite 2/2 2324.1 - 14522 Aus diesem Grund stellen sich folgende Fragen: 1. Teilt der Regierungsrat obige Darstellungen und ist er bereit, zusammen mit der der Alpenblickkreuzung) in seinem Eigentum zu behalten und erst zu veräus- sern falls mit hoher Sicherheit davon ausgegangen werden kann, dass Alpenblick- kreuzung und UCH Anschluss während Jahrzehnten
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2335.14 - Ablauf der Referendumsfrist: 7. April 2015
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MWST) bewilligt (Preisbasis: Zürcher Baukos- tenindex 1. April 2014). 2 An diesem Baukredit beteiligt sich die Stadt Zug mit 3 Millionen Franken. Der Betrag wird mit dem Baubeginn fällig. 1) BGS 111.1 2) BGS
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2335.12 - Antrag von Silvan Hotz zur 2. Lesung
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(KSZ) folgenden Antrag: Vorschlag § 1 Abs. 2 (Ergänzungen kursiv): "An diesem Baukredit beteiligen sich die Stadt Zug mit 3 Millionen Franken, die übrigen 10 Zuger Gemeinden mit 5.2 Millionen Franken, diese
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2329.5 - Ablauf der Referendumsfrist: 2. Dezember 2014
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geändert: § 106 Abs. 1 (geändert) 1 Das Verfahren für den Vollzug des Bundes-Ordnungsbussenrechts richtet sich nach den Bestimmungen des jeweiligen Bundesgesetzes, dasjenige für den Vollzug des kantonalen Ord
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2329.4 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
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geändert: § 106 Abs. 1 (geändert) 1 Das Verfahren für den Vollzug des Bundes-Ordnungsbussenrechts richtet sich nach den Bestimmungen des jeweiligen Bundesgesetzes, dasjenige für den Vollzug des kantonalen Ord
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2326.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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lung 2015 zu wählen. 2. Informationen zur Wahl Die Aufgaben und Kompetenzen des Bankrates richten sich nach § 24 des Gesetzes über die Zuger Kantonalbank. Die Kompetenzfelder und das Anforderungsprofil
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2260.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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Stawiko wurde informiert, dass zuzeit keine wei- teren Erdverlegungen in Planung sind. Die Stawiko hat sich beim Baudirektor erkundigt, inwiefern die Gemeinden an den Kosten für die Planungsarbeiten für eine
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2278.1 - Motionstext
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jene, welche nach der maximalen Entlöhnung trachten. Die Attraktivität eines Arbeitgebers zeichnet sich auch nicht nur durch die Höhe der höchsten Löhne aus. Andere Komponenten wie zum Beispiel die Ver Diens- te einer zeitgemässen Hypothekar- und Handelsbank zur Verfügung. Sie soll ihrer Kundschaft sichere und zinstragende Anlagemöglichkeiten bieten und die Befriedigung ihrer Kreditbedürfnisse durch günst