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1167.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Infolge des Rücktritts von Strafgerichtspräsident Dr. Mario Bernasconi per Ende April 2004 drängt sich die Ersatzwahl eines Mitglieds des Strafgerichtes auf. Der Regierungsrat setzte die Ersatzwahl auf
2247.1 - Interpellationstext
Jahren 40'000 neue Plätze geschaffen werden. Über 95 Prozent der Plätze blieben auch bestehen, nachdem sich der Bund zurückgezogen hatte. Gestützt auf diese Erfahrungen kann der Kanton ein ähnliches Programm
2324.1 - Interpellationstext
Industrie- und Gewerbezone verdichtet werden könnte. Seite 2/2 2324.1 - 14522 Aus diesem Grund stellen sich folgende Fragen: 1. Teilt der Regierungsrat obige Darstellungen und ist er bereit, zusammen mit der der Alpenblickkreuzung) in seinem Eigentum zu behalten und erst zu veräus- sern falls mit hoher Sicherheit davon ausgegangen werden kann, dass Alpenblick- kreuzung und UCH Anschluss während Jahrzehnten
2335.14 - Ablauf der Referendumsfrist: 7. April 2015
MWST) bewilligt (Preisbasis: Zürcher Baukos- tenindex 1. April 2014). 2 An diesem Baukredit beteiligt sich die Stadt Zug mit 3 Millionen Franken. Der Betrag wird mit dem Baubeginn fällig. 1) BGS 111.1 2) BGS
2335.12 - Antrag von Silvan Hotz zur 2. Lesung
(KSZ) folgenden Antrag: Vorschlag § 1 Abs. 2 (Ergänzungen kursiv): "An diesem Baukredit beteiligen sich die Stadt Zug mit 3 Millionen Franken, die übrigen 10 Zuger Gemeinden mit 5.2 Millionen Franken, diese
2329.5 - Ablauf der Referendumsfrist: 2. Dezember 2014
geändert: § 106 Abs. 1 (geändert) 1 Das Verfahren für den Vollzug des Bundes-Ordnungsbussenrechts richtet sich nach den Bestimmungen des jeweiligen Bundesgesetzes, dasjenige für den Vollzug des kantonalen Ord
2329.4 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
geändert: § 106 Abs. 1 (geändert) 1 Das Verfahren für den Vollzug des Bundes-Ordnungsbussenrechts richtet sich nach den Bestimmungen des jeweiligen Bundesgesetzes, dasjenige für den Vollzug des kantonalen Ord
2326.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
lung 2015 zu wählen. 2. Informationen zur Wahl Die Aufgaben und Kompetenzen des Bankrates richten sich nach § 24 des Gesetzes über die Zuger Kantonalbank. Die Kompetenzfelder und das Anforderungsprofil
2260.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
Stawiko wurde informiert, dass zuzeit keine wei- teren Erdverlegungen in Planung sind. Die Stawiko hat sich beim Baudirektor erkundigt, inwiefern die Gemeinden an den Kosten für die Planungsarbeiten für eine
2278.1 - Motionstext
jene, welche nach der maximalen Entlöhnung trachten. Die Attraktivität eines Arbeitgebers zeichnet sich auch nicht nur durch die Höhe der höchsten Löhne aus. Andere Komponenten wie zum Beispiel die Ver Diens- te einer zeitgemässen Hypothekar- und Handelsbank zur Verfügung. Sie soll ihrer Kundschaft sichere und zinstragende Anlagemöglichkeiten bieten und die Befriedigung ihrer Kreditbedürfnisse durch günst

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