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1419.1 - Motionstext
Diese fünf Kommissionen sind in der Geschäftsordnung des Kantonsrates nicht definiert, sie haben sich aus der Praxis ergeben. Gleichzeitig ist zu prüfen, ob alle Kommissionen noch nötig sind. Die Kommission
1437.2 - Antrag des Regierungsrates
Kinder des Ehegatten sowie der eingetragenen Partnerin oder des eingetragenen Partners, sofern sie sich in der Obhut…. XVII. Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die obligatorische Arbeitslosenversicherung
1442.5 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
rechtlichen auch die tatsächliche Gleichstellung der Geschlechter herbei zu führen. Die Stawiko ist sich bewusst, dass dieses Ziel auch im Kanton Zug noch nicht erreicht ist. Bei der Frage, ob dafür eine
1335.6 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
nden aufgrund des Rechnungsergebnisses 2004 ebenfalls derartige Leistungen erbringen, betei- ligt sich der Kanton an der Hälfte der pro gemeindlicher Lehrperson effektiv ausgerichteten Leistung bis zum
1335.2 - Antrag des Regierungsrates
Mitarbeitenden aufgrund des Rechnungsergebnisses 2004 ebenfalls derartige Leistungen erbringen, beteiligt sich der Kanton an der Hälfte der pro gemeindlicher Lehrperson effektiv ausgerichteten Leistung bis zum
1339.3 - Bericht und Antrag der Konkordatskommission
durch den Regierungsrat auf eine erneute Kommissionssitzung verzichtet. Der vorliegende Bericht stützt sich somit auf unsere Sitzung vom 9. Juni 2005, die noch vor der formellen Verabschiedung des Geschäfts
1344.3 - Bericht und Antrag der erweiterten Staatswirtschaftskommission
wird in Kapitel 2.2 (Seite 461) auf die Rechnung 2005 hingewiesen. Wir wurden informiert, dass es sich hier nicht um einen Fehler handelt, sondern dass es aus zeitlichen Gründen nicht möglich ist, bereits wurde namentlich der Bericht des Daten- schützers erwähnt). Auch im Layout und beim Druck könnten sicherlich Kosten eingespart werden. Und insbesondere wären die intern aufgewendeten Stunden kritisch zu Ende 2009 erwartet. Der Rettungsdienst weist in Kapitel 7 auf einen Anstieg der Einsätze hin. Aus Sicht der Amtsleitung wird eine Personalaufstockung unumgänglich sein, um die Zielvor- gaben erreichen zu
1371.4 - Anträge der vorberatenden Kommission
Höhere Fachschulen § 41 1 Das Berufsbildungswesen, insbesondere die Führung der Berufsschulen, richtet sich nach den Bestimmungen des eidgenössischen Berufsbildungs- gesetzes und des kantonalen Einführungsgesetzes
1371.7 - Ablauf der Referendumsfrist: 6. Juni 2006
Berufsfachschulen 1 Das Berufsbildungswesen, insbesondere die Führung der Berufsfach- schulen, richtet sich nach den Bestimmungen des eidgenössischen Berufsbil- dungsgesetzes und des kantonalen Einführungsgesetzes
1371.5 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
Januar 2006 beraten und erstattet Ihnen hiermit Bericht und Antrag. Die Stawiko anerkennt, dass es sich bei der Weiterentwicklung der bisherigen Schreiner Technikerschule zur Höheren Fachschule für Technik

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