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1371.6 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
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Berufsfachschulen 1 Das Berufsbildungswesen, insbesondere die Führung der Berufsfach- schulen, richtet sich nach den Bestimmungen des eidgenössischen Berufsbil- dungsgesetzes und des kantonalen Einführungsgesetzes
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1398.1 - Postulatstext
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osten werden die Verdienstmög- lichkeiten im Agrarsektor immer schlechter. Die Landwirtschaft ist sich bewusst, dass im Bereich Hofdünger die Stickstoff-Ver- lustquellen relativ gross sind. Besondere Bedeutung
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1346.11 - Antrag von Eusebius Spescha zur 2. Lesung
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somit, angesichts der vielen der Pensionskasse aufgebürdeten Lasten sehr fraglich. Es rechtfertigt sich deshalb, als einzige verbleibende Solidarität Arbeitnehmenden und Arbeitgebenden einen Zusatzbeitrag
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1413.06a - Anhang
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02.1977 Prüfung gemeindlicher Anordnungen, die der Genehmigung durch die Sicherheitsdirektion be- dürfen, durch VT, wobei sich die Prüfung nicht auf die Angemessenheit der Anordnung bezieht, sondern nur Gesetz über die Kantonspolizei vom 31.10.1966 - PG § 1, Aufgaben POG § 13 und 14 Beratung in Sicherheitsfragen Zuger Polizei § 1 Gesetz über die Kantonspolizei vom 31.10.1966 - Keine gesetzliche Vor- gabe nur darauf, ob die gemeindliche Anord- nung Recht verletzt (vgl. das Schreiben der Sicherheitsdirektion an die Einwohnergemein- den vom 19. Juli 2005). Präventivmassnahmen, Kontrollen und Mithilfe bei Anlässen
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1413.11a - Beilage
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02.1977 Prüfung gemeindlicher Anordnungen, die der Genehmigung durch die Sicherheitsdirektion be- dürfen, durch VT, wobei sich die Prüfung nicht auf die Angemessenheit der Anordnung bezieht, sondern nur Gesetz über die Kantonspolizei vom 31.10.1966 - PG § 1, Aufgaben POG § 13 und 14 Beratung in Sicherheitsfragen Zuger Polizei § 1 Gesetz über die Kantonspolizei vom 31.10.1966 - Keine gesetzliche Vor- gabe nur darauf, ob die gemeindliche Anord- nung Recht verletzt (vgl. das Schreiben der Sicherheitsdirektion an die Einwohnergemein- den vom 19. Juli 2005). Präventivmassnahmen, Kontrollen und Mithilfe bei Anlässen
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1413.10 - Anträge von Thiemo Hächler zur 2. Lesung
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Die Sicherheitsvorsteher der Gemeinden treffen sich mindestens einmal jährlich auf Einladung der Zuger Polizei. Nicht zuletzt im Hinblick auf das neue Polizeirecht wollen die Sicherheitsvorsteher ihrer auch im Sinne der Gemeinden ist, zumal im Vernehmlassungsprozess zum Polizeirecht immer die Sicherheitsvorsteher aktiv waren. Alternativ könnte der Begriff Gemeindebehörden gewählt werden, dann könnten die vorsteher-Konferenz). Den Gemeindepräsidenten fehlt diese Fachkompetenz, sofern ihnen nicht die Sicherheitsabteilung unterstellt ist. Verhandlungen mit der Ge- meindepräsidenten-Konferenz wären daher ineffizient
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1425.04 - Anträge der vorberatenden Kommission
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halbe Stunde. 3 Für die Ausarbeitung von Kommissionsberichten sowie für besondere Aufträge, soweit es sich nicht um amtliche Missionen handelt, werden pro halbe Stunde Fr. 43.– vergütet. II. Diese Änderung
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1425.02 - Antrag des Regierungsrates
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halbe Stunde. 3 Für die Ausarbeitung von Kommissionsberichten sowie für besondere Aufträge, soweit es sich nicht um amtliche Missionen handelt, werden pro halbe Stunde Fr. 43.– vergütet. II. Diese Änderung
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1432.1 - Interpellationstext
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Strafanzeige usw.) gedenkt der Re- gierungsrat gegen die Verantwortlichen zu ergreifen? 6. Wie verhalten sich die Mitglieder des Regierungsrates generell bei derartigen laufenden Verwaltungsverfahren, sofern
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1428.6 - Ablauf der Referendumsfrist: 5. Februar 2007
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vergütet. § 7ter Anwendung des kantonalen Steuergesetzes Folgende Rechtsbegriffe dieses Gesetzes richten sich nach dem kantona- len Steuergesetz1): a) das Reineinkommen gemäss § 6 Abs. 1, b) das Reinvermögen