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1371.6 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
Berufsfachschulen 1 Das Berufsbildungswesen, insbesondere die Führung der Berufsfach- schulen, richtet sich nach den Bestimmungen des eidgenössischen Berufsbil- dungsgesetzes und des kantonalen Einführungsgesetzes
1398.1 - Postulatstext
osten werden die Verdienstmög- lichkeiten im Agrarsektor immer schlechter. Die Landwirtschaft ist sich bewusst, dass im Bereich Hofdünger die Stickstoff-Ver- lustquellen relativ gross sind. Besondere Bedeutung
1346.11 - Antrag von Eusebius Spescha zur 2. Lesung
somit, angesichts der vielen der Pensionskasse aufgebürdeten Lasten sehr fraglich. Es rechtfertigt sich deshalb, als einzige verbleibende Solidarität Arbeitnehmenden und Arbeitgebenden einen Zusatzbeitrag
1413.06a - Anhang
02.1977 Prüfung gemeindlicher Anordnungen, die der Genehmigung durch die Sicherheitsdirektion be- dürfen, durch VT, wobei sich die Prüfung nicht auf die Angemessenheit der Anordnung bezieht, sondern nur Gesetz über die Kantonspolizei vom 31.10.1966 - PG § 1, Aufgaben POG § 13 und 14 Beratung in Sicherheitsfragen Zuger Polizei § 1 Gesetz über die Kantonspolizei vom 31.10.1966 - Keine gesetzliche Vor- gabe nur darauf, ob die gemeindliche Anord- nung Recht verletzt (vgl. das Schreiben der Sicherheitsdirektion an die Einwohnergemein- den vom 19. Juli 2005). Präventivmassnahmen, Kontrollen und Mithilfe bei Anlässen
1413.11a - Beilage
02.1977 Prüfung gemeindlicher Anordnungen, die der Genehmigung durch die Sicherheitsdirektion be- dürfen, durch VT, wobei sich die Prüfung nicht auf die Angemessenheit der Anordnung bezieht, sondern nur Gesetz über die Kantonspolizei vom 31.10.1966 - PG § 1, Aufgaben POG § 13 und 14 Beratung in Sicherheitsfragen Zuger Polizei § 1 Gesetz über die Kantonspolizei vom 31.10.1966 - Keine gesetzliche Vor- gabe nur darauf, ob die gemeindliche Anord- nung Recht verletzt (vgl. das Schreiben der Sicherheitsdirektion an die Einwohnergemein- den vom 19. Juli 2005). Präventivmassnahmen, Kontrollen und Mithilfe bei Anlässen
1413.10 - Anträge von Thiemo Hächler zur 2. Lesung
Die Sicherheitsvorsteher der Gemeinden treffen sich mindestens einmal jährlich auf Einladung der Zuger Polizei. Nicht zuletzt im Hinblick auf das neue Polizeirecht wollen die Sicherheitsvorsteher ihrer auch im Sinne der Gemeinden ist, zumal im Vernehmlassungsprozess zum Polizeirecht immer die Sicherheitsvorsteher aktiv waren. Alternativ könnte der Begriff Gemeindebehörden gewählt werden, dann könnten die vorsteher-Konferenz). Den Gemeindepräsidenten fehlt diese Fachkompetenz, sofern ihnen nicht die Sicherheitsabteilung unterstellt ist. Verhandlungen mit der Ge- meindepräsidenten-Konferenz wären daher ineffizient
1425.04 - Anträge der vorberatenden Kommission
halbe Stunde. 3 Für die Ausarbeitung von Kommissionsberichten sowie für besondere Aufträge, soweit es sich nicht um amtliche Missionen handelt, werden pro halbe Stunde Fr. 43.– vergütet. II. Diese Änderung
1425.02 - Antrag des Regierungsrates
halbe Stunde. 3 Für die Ausarbeitung von Kommissionsberichten sowie für besondere Aufträge, soweit es sich nicht um amtliche Missionen handelt, werden pro halbe Stunde Fr. 43.– vergütet. II. Diese Änderung
1432.1 - Interpellationstext
Strafanzeige usw.) gedenkt der Re- gierungsrat gegen die Verantwortlichen zu ergreifen? 6. Wie verhalten sich die Mitglieder des Regierungsrates generell bei derartigen laufenden Verwaltungsverfahren, sofern
1428.6 - Ablauf der Referendumsfrist: 5. Februar 2007
vergütet. § 7ter Anwendung des kantonalen Steuergesetzes Folgende Rechtsbegriffe dieses Gesetzes richten sich nach dem kantona- len Steuergesetz1): a) das Reineinkommen gemäss § 6 Abs. 1, b) das Reinvermögen

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