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1437.5 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
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Kinder des Ehegatten sowie der eingetragenen Partnerin oder des eingetragenen Partners, sofern sie sich in der Obhut…. XVI. Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die obligatorische Arbeitslosenversicherung
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1437.6 - Ablauf der Referendumsfrist: 4. Juni 2007
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Kinder des Ehegatten sowie der eingetragenen Partnerin oder des eingetragenen Partners, sofern sie sich in der Obhut…. XVI. Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die obligatorische Arbeitslosenversicherung
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2108.06 - Antrag des Regierungsrates zur 2. Lesung
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rheit zu streichen. Die Anzeigepflicht in gemei n- derechtlichen Aufsichtsangelegenheiten richtet sich sodann gleich wie in anderen Rechtsbere i- chen einzig nach § 93 GOG. Seite 2/2 2108.6 - 14311 2.
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2135.1 - Interpellationstext
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des Verkehrsauf- kommens zwischen Gubel- und Gotthardstrasse nachweislich erreicht. Zudem zeichnet sich be- reits heute ab, dass der zukünftige Stadttunnel diesen Strassenabschnitt nicht oder nur unwe-
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2134.1 - Motionstext
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trägt entscheidend zur nötigen und baldigen Entlastung der Kantonsschule Zug bei. Langfristig könnte sich ergänzend zur Kantonsschule Zug das 4-jährige Gymnasium in Menzin- gen, die WMS/FMS und ein Langz bestehenden Kantonsschule Zug, dem Standort Ennetsee auch der Standort des KGM Menzingen berück- sichtigt wird. Auf dem Areal in Menzingen kann innert kurzer Frist ein Projekt realisiert werden, da die
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2155.2 - Antrag des Regierungsrates
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Folgende Anpassung des kantonalen Richtplanes wird angenommen: a) Festsetzung der Projekte, für die sich der Kanton beim Bund für die Mitfinanzierung im Sinne des Agglomerationsverkehrs einsetzt (Kapitel
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2165.05 - Antrag des Regierungsrates
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(Laufnummer 14 120) Antrag des Regierungsrates vom 26. Juni 2012 § 45 Grundsatz Die Rechtspflege richtet sich nach dem Gesetz über den Rechtsschutz in Verwaltungssachen (Verwaltungsrechtspflegegesetz)1). § 45a haltung (§ 16), Wegweisung, Rückkehrverbot und Kontaktsperre (§ 17) sowie Verfügungen betreffend Sicherstellung (§ 27 Abs. 2) haben keine aufschie- bende Wirkung, soweit dies nicht durch die Präsidentin oder
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2177.10 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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– Begründung der Abweichung Die Kreditunterschreitung beträgt 6 837 697.20 Franken. Dies begründet sich wie folgt: Teuerung Der Kredit wurde auf einem Preistand vom 1. April 2011 erstellt. Die Teuerung
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2187.1 - Motionstext
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n müssen schonungsvoll im Umgang mit den Ressourcen sein. Die Erdwärme (Geothermie) prädestiniert sich als erneuerbare Energie. Die Tiefen-Geothermie ist eine nachhaltige, CO2-neutrale Energiequelle, welche Nutzung - Inanspruchnahme von öffentlichen Leitungen wie Wasser-, Strom- und Gasleitungen - Sicherheitsleistungen und Abgaben und deren Bemessungsgrundlagen - Risikoanalyse und Risikotragung (Haftung) - Nutzung
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2162.1 - Interpellationstext
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Der Bundesrat erachtet es als sinnvoll, dass alle Sans-Papiers versichert sind. Aus Zu- ger Sicht drängen sich dazu folgende Fragen auf, die wir dem Regierungsrat mit der Bitte um schriftliche Beantwortung