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1437.5 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
Kinder des Ehegatten sowie der eingetragenen Partnerin oder des eingetragenen Partners, sofern sie sich in der Obhut…. XVI. Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die obligatorische Arbeitslosenversicherung
1437.6 - Ablauf der Referendumsfrist: 4. Juni 2007
Kinder des Ehegatten sowie der eingetragenen Partnerin oder des eingetragenen Partners, sofern sie sich in der Obhut…. XVI. Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die obligatorische Arbeitslosenversicherung
2108.06 - Antrag des Regierungsrates zur 2. Lesung
rheit zu streichen. Die Anzeigepflicht in gemei n- derechtlichen Aufsichtsangelegenheiten richtet sich sodann gleich wie in anderen Rechtsbere i- chen einzig nach § 93 GOG. Seite 2/2 2108.6 - 14311 2.
2135.1 - Interpellationstext
des Verkehrsauf- kommens zwischen Gubel- und Gotthardstrasse nachweislich erreicht. Zudem zeichnet sich be- reits heute ab, dass der zukünftige Stadttunnel diesen Strassenabschnitt nicht oder nur unwe-
2134.1 - Motionstext
trägt entscheidend zur nötigen und baldigen Entlastung der Kantonsschule Zug bei. Langfristig könnte sich ergänzend zur Kantonsschule Zug das 4-jährige Gymnasium in Menzin- gen, die WMS/FMS und ein Langz bestehenden Kantonsschule Zug, dem Standort Ennetsee auch der Standort des KGM Menzingen berück- sichtigt wird. Auf dem Areal in Menzingen kann innert kurzer Frist ein Projekt realisiert werden, da die
2155.2 - Antrag des Regierungsrates
Folgende Anpassung des kantonalen Richtplanes wird angenommen: a) Festsetzung der Projekte, für die sich der Kanton beim Bund für die Mitfinanzierung im Sinne des Agglomerationsverkehrs einsetzt (Kapitel
2165.05 - Antrag des Regierungsrates
(Laufnummer 14 120) Antrag des Regierungsrates vom 26. Juni 2012 § 45 Grundsatz Die Rechtspflege richtet sich nach dem Gesetz über den Rechtsschutz in Verwaltungssachen (Verwaltungsrechtspflegegesetz)1). § 45a haltung (§ 16), Wegweisung, Rückkehrverbot und Kontaktsperre (§ 17) sowie Verfügungen betreffend Sicherstellung (§ 27 Abs. 2) haben keine aufschie- bende Wirkung, soweit dies nicht durch die Präsidentin oder
2177.10 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
– Begründung der Abweichung Die Kreditunterschreitung beträgt 6 837 697.20 Franken. Dies begründet sich wie folgt: Teuerung Der Kredit wurde auf einem Preistand vom 1. April 2011 erstellt. Die Teuerung
2187.1 - Motionstext
n müssen schonungsvoll im Umgang mit den Ressourcen sein. Die Erdwärme (Geothermie) prädestiniert sich als erneuerbare Energie. Die Tiefen-Geothermie ist eine nachhaltige, CO2-neutrale Energiequelle, welche Nutzung - Inanspruchnahme von öffentlichen Leitungen wie Wasser-, Strom- und Gasleitungen - Sicherheitsleistungen und Abgaben und deren Bemessungsgrundlagen - Risikoanalyse und Risikotragung (Haftung) - Nutzung
2162.1 - Interpellationstext
Der Bundesrat erachtet es als sinnvoll, dass alle Sans-Papiers versichert sind. Aus Zu- ger Sicht drängen sich dazu folgende Fragen auf, die wir dem Regierungsrat mit der Bitte um schriftliche Beantwortung

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