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3043.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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Abklärungen wurden von der Baudirektion bereits vor einiger Zeit gestartet. Der Regierungsrat hat sich zum Ziel gesetzt, dem Kantonsrat baldmöglichst einen Antrag für einen Planungskredit für die Inst kommt auf- schiebende Wirkung zu. Die vom Regierungsrat in seinem Beschluss vom 30. Juni 2020 hin- sichtlich der Kantonsschule Zug angeordneten Rechtsfolgen können deshalb bis auf Weiteres nicht eintreten
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3044.1 - Motionstext
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lung genannt wird, wird diese im Facebook-Post bewusst weggelassen. Weitere solche Beispiele finden sich etwa in Facebook-Posts der Zuger Polizei vom 5. und 23. Dezem- ber 2019. 1 Siehe hierzu etwa: Antrag
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3041.1 - Antwort des Regierungsrats
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des Kantonsratsmandats und im Interesse des Kantons Zug zu stehen (Abs. 1). Die Weiterbildung hat sich insbesondere an staatsrechtlichen oder parla- mentarischen Inhalten oder gesetzgeberischen Fragestellungen
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3090.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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mien grosse Unsicherheiten (z. B. Kostenschub aufgrund einer zweiten Welle). 2022 und 2023 zeigen sich diese Effekte noch verstärkt, zumal dann generell die teils deutlich tieferen Einkommen 2020 bezi sozialpolitische Wirksamkeit der Zuger Prämienverbilligung auch bei einer allfälligen Rezession sichergestellt bleiben. Die Prämienverbilligung 2021 basiert grundsätzlich auf den Steuerfaktoren 2019. Wenn
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3015.6 - Antrag von Karl Nussbaumer, Oliver Wandfluh, Beat Unternährer und Pirmin Andermatt zur 2. Lesung
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tieren. Eine Erhöhung der Freigrenze um 3'000 Franken auf neu 8'000 Franken wäre ein guter Anreiz, dass sich vermehrt Milizfeuerwehrleute finden liessen. Es betrifft ja Personen, die be- sonders wichtige Aufgaben
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3077.1 - Motionstext
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vorgesorgt hat. Die Einzel- und Feinheiten wird der Bundesgesetzgeber ausarbeiten. Es rechtfertigt sich angesichts der Dynamik der Situation, dafür im Dring- lichkeitsverfahren nach Art. 165 Abs. 1 BV zu
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3080.1b - Beilage 2: COVID-19 Stützungsverordnung
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Regierungsrat regelmässig in geeigneter Form Bericht. 3 Die Prüfungskommission gemäss Abs. 2 Bst. d setzt sich aus ausserkanto- nalem Fachpersonal zusammen. 4 Der Entscheidungskommission gemäss Abs. 2 Bst. d gehören
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3152.1 - Postulatstext
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dass der Regierungsrat an den kantonalen Schulen die- ses hehre Ziel offenbar nicht verfolgt bzw. sich die IT und somit die Digitalisierung dort sogar im Abbau befindet. Die Situation gibt insbesondere z ist zudem nicht davon auszugehen, dass der datenschutzkonforme Umgang mit den Schülerdaten sichergestellt werden kann. Hier sehen wir den Kanton als Vorbild im si- cheren Umgang mit schützenswerten
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3161.2 - Antrag des Regierungsrats
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Beiträgen (à fonds perdu) insgesamt maximal 44 Millionen Franken zur Verfügung. 2 Der Bund beteiligt sich mit maximal 4,8 Millionen Franken an den Härte- fallmassnahmen des Kantons Zug. 3 Der Regierungsrat
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3206.1 - Motionstext
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die familienrechtlichen Verhältnisse (BBl 2020, 9931; Beilage). Papa bleibt also Papa, auch wenn er sich zur Mama erklärt. Seite 2/2 3206.1 - 16535 4. Die am 18. Dezember 2020 beschlossene zitierte Änderung