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162.12 - Verordnung über die Kosten im Verfahren vor dem Verwaltungsgericht (Kosten VO)
Vertretung - Bemessung des Honorars 1 Das Honorar beträgt Fr. 100.– bis Fr. 10’000.– und versteht sich inklusive Mehrwertsteuer und Barauslagen. * 3) BGS 162.1 3 162.12 2 Es ist nach dem Zeit- und Arb
732.22 - Reglement über die Abfallbewirtschaftung des Zeba
Errichtung von Unterfluranlagen und die Anforderungen an den Betrieb von Unterfluranlagen richten sich nach § 20 Abs. 1 des Anhangs10) dieses Reglements. * § 16b * Standort von Unterfluranlagen und Ob
732.26 - Reglement über die Gebühren für Siedlungs- und siedlungsabfallähnliche Abfälle sowie kleine Mengen von Sonderabfällen (Gebührenreglement des Zeba)
einzelnen Fraktion inkl. Mehrwertsteuer im Amtsblatt. § 10 Rechtspflege 1 Der Rechtsschutz richtet sich nach dem Verwaltungsrechtspflegegesetz3). § 11 Inkrafttreten 1 Das Reglement tritt nach der recht
414.131 - Promotionsordnung für das Langzeitgymnasium der Kantonsschule Zug (PO LZG KSZ)
Kanton Zug 414.131 Promotionsordnung für das Langzeitgymnasium der Kantonsschule Zug (PO LZG KSZ) Vom 26. März 2015 (Stand 1. August 2023) Die Schulkommission der kantonalen Mittelschulen des Kantons
933.211 - Verordnung über die Fischerei
einzelnen orangen Schwimmer derselben Mindestgrösse angezeigt werden. * 3 Die Oberleine der Netze muss sich mindestens 50 cm unter der Wassero- berfläche befinden, ausgenommen beim Laichfischfang sowie bei
162.11 - Geschäftsordnung des Verwaltungsgerichts (GO VG)
auch dieser verhindert ist, durch einen Kammervorsitzenden vertreten. Kammervorsitzende vertreten sich gegenseitig. Dabei obliegt die Vertretung in erster Linie dem amtsälteren, unter gleichzeitig gewählten Gesamtgerichtes fallen. 2 Ist ein Geschäft einer Kammer zugewiesen, so übt ihr Vorsitzender hin- sichtlich der Verfahrensleitung und Verfahrenserledigung alle Befugnisse aus, welche die Gesetzgebung oder
3129.2 - Antrag des Regierungsrats
bleibt die Zustimmung durch den Grossen Rat des Kantons Basel-Stadt. Der Kanton Basel-Stadt beteiligt sich mit einem Kostenanteil von 75 Pro- zent an den Planungskosten. II. Keine Fremdänderungen. III. Keine
3134.1 - Interpellationstext
kurze Abschnitte saniert. Es kann nicht mehr von einem Gesamtprojekt gesprochen werden. Zudem stellt sich auch die Frage, wie der Kanton mit den Gemeinden zu- sammenarbeitet. Denn die Dörfer sind zunehmend
75.5 - Antrag der Kommission (Beteiligung)
Zug, gestützt auf § 41 Bst. b der Kantonsverfassung, beschliesst: §1 Kanton und Gemeinden beteiligen sich als Mitglieder am Verein für Arbeitsmarktmassnahmen. Ihnen ist im Vereinsvorstand eine angemessene
75.10 - Ablauf der Referendumsfrist: 6. Dezember 1993 (Beteiligung)
gestützt auf § 41 Bst. b der Kantonsverfassung, beschliesst: §1 ‘Kanton und Gemeinden beteiligen sich als Mitglieder am Verein für Arbeits marktmassnahmen. Ihnen ist im Vereinsvorstand eine angemessene

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