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162.12 - Verordnung über die Kosten im Verfahren vor dem Verwaltungsgericht (Kosten VO)
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Vertretung - Bemessung des Honorars 1 Das Honorar beträgt Fr. 100.– bis Fr. 10’000.– und versteht sich inklusive Mehrwertsteuer und Barauslagen. * 3) BGS 162.1 3 162.12 2 Es ist nach dem Zeit- und Arb
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732.22 - Reglement über die Abfallbewirtschaftung des Zeba
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Errichtung von Unterfluranlagen und die Anforderungen an den Betrieb von Unterfluranlagen richten sich nach § 20 Abs. 1 des Anhangs10) dieses Reglements. * § 16b * Standort von Unterfluranlagen und Ob
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732.26 - Reglement über die Gebühren für Siedlungs- und siedlungsabfallähnliche Abfälle sowie kleine Mengen von Sonderabfällen (Gebührenreglement des Zeba)
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einzelnen Fraktion inkl. Mehrwertsteuer im Amtsblatt. § 10 Rechtspflege 1 Der Rechtsschutz richtet sich nach dem Verwaltungsrechtspflegegesetz3). § 11 Inkrafttreten 1 Das Reglement tritt nach der recht
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414.131 - Promotionsordnung für das Langzeitgymnasium der Kantonsschule Zug (PO LZG KSZ)
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Kanton Zug 414.131 Promotionsordnung für das Langzeitgymnasium der Kantonsschule Zug (PO LZG KSZ) Vom 26. März 2015 (Stand 1. August 2023) Die Schulkommission der kantonalen Mittelschulen des Kantons
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933.211 - Verordnung über die Fischerei
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einzelnen orangen Schwimmer derselben Mindestgrösse angezeigt werden. * 3 Die Oberleine der Netze muss sich mindestens 50 cm unter der Wassero- berfläche befinden, ausgenommen beim Laichfischfang sowie bei
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162.11 - Geschäftsordnung des Verwaltungsgerichts (GO VG)
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auch dieser verhindert ist, durch einen Kammervorsitzenden vertreten. Kammervorsitzende vertreten sich gegenseitig. Dabei obliegt die Vertretung in erster Linie dem amtsälteren, unter gleichzeitig gewählten Gesamtgerichtes fallen. 2 Ist ein Geschäft einer Kammer zugewiesen, so übt ihr Vorsitzender hin- sichtlich der Verfahrensleitung und Verfahrenserledigung alle Befugnisse aus, welche die Gesetzgebung oder
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3129.2 - Antrag des Regierungsrats
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bleibt die Zustimmung durch den Grossen Rat des Kantons Basel-Stadt. Der Kanton Basel-Stadt beteiligt sich mit einem Kostenanteil von 75 Pro- zent an den Planungskosten. II. Keine Fremdänderungen. III. Keine
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3134.1 - Interpellationstext
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kurze Abschnitte saniert. Es kann nicht mehr von einem Gesamtprojekt gesprochen werden. Zudem stellt sich auch die Frage, wie der Kanton mit den Gemeinden zu- sammenarbeitet. Denn die Dörfer sind zunehmend
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75.5 - Antrag der Kommission (Beteiligung)
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Zug, gestützt auf § 41 Bst. b der Kantonsverfassung, beschliesst: §1 Kanton und Gemeinden beteiligen sich als Mitglieder am Verein für Arbeitsmarktmassnahmen. Ihnen ist im Vereinsvorstand eine angemessene
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75.10 - Ablauf der Referendumsfrist: 6. Dezember 1993 (Beteiligung)
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gestützt auf § 41 Bst. b der Kantonsverfassung, beschliesst: §1 ‘Kanton und Gemeinden beteiligen sich als Mitglieder am Verein für Arbeits marktmassnahmen. Ihnen ist im Vereinsvorstand eine angemessene