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614.11 - Kantonsratsbeschluss betreffend Beitrag des Kantons Zug zur Unterstützung des Aufbaus des Nationalen Testinstituts für Cybersicherheit NTC (KRB NTC)
gestützt auf § 41 Abs. 1 Bst. b der Kantonsverfassung1), beschliesst: § 1 1 Der Kanton Zug beteiligt sich im Rahmen des Programms «Zug+» an den Aufbaukosten des Vereins «Nationales Testinstitut für Cyber
942.46 - Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über Geldspiele (EG BGS)
Gebühren 1 Die Gebühren für Verfügungen, Entscheide und Amtshandlungen nach diesem Gesetz richten sich nach dem Kantonsratsbeschluss über die Gebüh- ren in Verwaltungs- und Zivilsachen8). 2 Für die Bewilligung
1021.018 - Kantonsratsbeschluss betreffend einen Objektkredit Kostenbeteiligung Erdverkabelung auf dem Trassee zwischen den Unterwerken Sins und Langacher
die- sem Betrag zwei Drittel und die Gemeinde Hünenberg einen Drittel über- nimmt. Somit beteiligt sich die Einwohnergemeinde Cham mit maximal 270 000 Franken (inkl. 7,7 % MWST) und die Einwohnergemeinde
162.14 - Verordnung über die Zeichnungs- und Anweisungsberechtigung am Verwaltungsgericht (ZAV VG)
Folgeaufträge, so ist der Gesamtwert massgebend. 3 Bei Dauerverträgen mit bestimmter Laufzeit bemisst sich die Ausgaben- summe anhand des Gesamtwerts für die Laufzeit des Vertrags; bei Dauer- verträgen mit
614.14 - Kantonsratsbeschluss betreffend Beitrag des Kantons Zug zur Unterstützung des Aufbaus der «Blockchain Zug – Joint Research Initiative» (KRB Blockchain Zug)
Kantons Zug (Kantons- verfassung, KV) vom 31. Januar 18941), beschliesst: § 1 1 Der Kanton Zug beteiligt sich während fünf Jahren im Rahmen der Förde- rung der Forschung zur Blockchain-Entwicklung wie folgt an
414.136 - Promotionsordnung für das Kurzzeitgymnasium der Kantonsschule Rotkreuz (PO KZG KSR)
Kanton Zug 414.136 Promotionsordnung für das Kurzzeitgymnasium der Kantonsschule Rotkreuz (PO KZG KSR) Vom 19. Mai 2025 (Stand 1. August 2025) Die Schulkommission der kantonalen Mittelschulen des Kant
413.21 - Kantonsratsbeschluss betreffend Standortbeitrag an die Mieterausbaukosten eines Bildungszentrums von XUND in Rotkreuz
Kantons Zug (Kantons- verfassung, KV) vom 31. Januar 18941), beschliesst: § 1 1 Der Kanton Zug beteiligt sich mit einem Standortbeitrag an den Mieter- ausbaukosten eines Bildungszentrums von XUND in Rotkreuz
414.132 - Promotionsordnung für das Langzeitgymnasium der Kantonsschule Menzingen (PO LZG KSM)
Kanton Zug 414.132 Promotionsordnung für das Langzeitgymnasium der Kantonsschule Menzingen (PO LZG KSM) Vom 26. März 2015 (Stand 1. August 2023) Die Schulkommission der kantonalen Mittelschulen des Ka
825.31 - Vollziehungsverordnung zum Bundesgesetz über die Bekämpfung übertragbarer Krankheiten des Menschen
Massnahmen gegenüber der Allgemein- heit gemäss Art. 21 des Epidemiengesetzes an, um zu verhindern, dass sich übertragbare Krankheiten weiterverbreiten. 2 Er verfügt auf Antrag des zuständigen Schul- oder Heimarztes
722.211 - Verordnung zum Gesetz über den Feuerschutz (Feuerschutzverordnung, FSV)
Fachunternehmen gasbefeuerte Aggregate auftragsgemäss ei- nem jährlichen Service unterzieht, beschränken sich die Kaminfegearbeiten auf die Kontrolle und nötigenfalls auf die Reinigung der Abgasanlagen. 2 Der

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