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614.11 - Kantonsratsbeschluss betreffend Beitrag des Kantons Zug zur Unterstützung des Aufbaus des Nationalen Testinstituts für Cybersicherheit NTC (KRB NTC)
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gestützt auf § 41 Abs. 1 Bst. b der Kantonsverfassung1), beschliesst: § 1 1 Der Kanton Zug beteiligt sich im Rahmen des Programms «Zug+» an den Aufbaukosten des Vereins «Nationales Testinstitut für Cyber
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942.46 - Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über Geldspiele (EG BGS)
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Gebühren 1 Die Gebühren für Verfügungen, Entscheide und Amtshandlungen nach diesem Gesetz richten sich nach dem Kantonsratsbeschluss über die Gebüh- ren in Verwaltungs- und Zivilsachen8). 2 Für die Bewilligung
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1021.018 - Kantonsratsbeschluss betreffend einen Objektkredit Kostenbeteiligung Erdverkabelung auf dem Trassee zwischen den Unterwerken Sins und Langacher
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die- sem Betrag zwei Drittel und die Gemeinde Hünenberg einen Drittel über- nimmt. Somit beteiligt sich die Einwohnergemeinde Cham mit maximal 270 000 Franken (inkl. 7,7 % MWST) und die Einwohnergemeinde
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162.14 - Verordnung über die Zeichnungs- und Anweisungsberechtigung am Verwaltungsgericht (ZAV VG)
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Folgeaufträge, so ist der Gesamtwert massgebend. 3 Bei Dauerverträgen mit bestimmter Laufzeit bemisst sich die Ausgaben- summe anhand des Gesamtwerts für die Laufzeit des Vertrags; bei Dauer- verträgen mit
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614.14 - Kantonsratsbeschluss betreffend Beitrag des Kantons Zug zur Unterstützung des Aufbaus der «Blockchain Zug – Joint Research Initiative» (KRB Blockchain Zug)
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Kantons Zug (Kantons- verfassung, KV) vom 31. Januar 18941), beschliesst: § 1 1 Der Kanton Zug beteiligt sich während fünf Jahren im Rahmen der Förde- rung der Forschung zur Blockchain-Entwicklung wie folgt an
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414.136 - Promotionsordnung für das Kurzzeitgymnasium der Kantonsschule Rotkreuz (PO KZG KSR)
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Kanton Zug 414.136 Promotionsordnung für das Kurzzeitgymnasium der Kantonsschule Rotkreuz (PO KZG KSR) Vom 19. Mai 2025 (Stand 1. August 2025) Die Schulkommission der kantonalen Mittelschulen des Kant
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413.21 - Kantonsratsbeschluss betreffend Standortbeitrag an die Mieterausbaukosten eines Bildungszentrums von XUND in Rotkreuz
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Kantons Zug (Kantons- verfassung, KV) vom 31. Januar 18941), beschliesst: § 1 1 Der Kanton Zug beteiligt sich mit einem Standortbeitrag an den Mieter- ausbaukosten eines Bildungszentrums von XUND in Rotkreuz
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414.132 - Promotionsordnung für das Langzeitgymnasium der Kantonsschule Menzingen (PO LZG KSM)
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Kanton Zug 414.132 Promotionsordnung für das Langzeitgymnasium der Kantonsschule Menzingen (PO LZG KSM) Vom 26. März 2015 (Stand 1. August 2023) Die Schulkommission der kantonalen Mittelschulen des Ka
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825.31 - Vollziehungsverordnung zum Bundesgesetz über die Bekämpfung übertragbarer Krankheiten des Menschen
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Massnahmen gegenüber der Allgemein- heit gemäss Art. 21 des Epidemiengesetzes an, um zu verhindern, dass sich übertragbare Krankheiten weiterverbreiten. 2 Er verfügt auf Antrag des zuständigen Schul- oder Heimarztes
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722.211 - Verordnung zum Gesetz über den Feuerschutz (Feuerschutzverordnung, FSV)
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Fachunternehmen gasbefeuerte Aggregate auftragsgemäss ei- nem jährlichen Service unterzieht, beschränken sich die Kaminfegearbeiten auf die Kontrolle und nötigenfalls auf die Reinigung der Abgasanlagen. 2 Der