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417.16 - Verordnung über den Sportfonds
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Vereinsmitglieder. Der Beitrag für Vereinsmitglieder, welche nicht einem Verband gemeldet sind, reduziert sich um die Hälfte. * 3. Beiträge für Sportaktivitäten * § 6 Anlässe * 1 An die Organisation von Anlässen
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153.741 - Verfügung über die Delegation von Zuständigkeiten der Baudirektion in den nachfolgend definierten Bereichen: Natur- und Heimatschutz an das Amt für Raum und Verkehr; Baurecht an das Amt für Raum und Verkehr bzw. an alle Ämter der Baudirektion; Wasserrecht, Gewässerschutz, Kehrichtbeseitigung, Schutz des ökologischen Gleichgewichts, Energiebeiträge an das Amt für Umwelt; Bewilligungen zur Personenbeförderung und zur Abgabe von Stellungnahmen zu Konzessionsgesuchen des Bundesamts für Verkehr an das Amt für Raum und Verkehr (Delegationsverfügung der Baudirektion)
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selber bestimmen. b) * Die Zuschlagskompetenzen der Ämter, Abteilungen und Mitarbeiten- den ergeben sich aus der Anweisungsberechtigung. 2 Die Befugnis der Baudirektion zur Kreditfreigabe, zur Einholung die notwendigen Untersuchungsmassnahmen gemäss Art. 32d Abs. 5 USG; c) * Verfügung betreffend Sicherstellung der Kostendeckung nach Art. 32dbis Abs. 1 und 2 USG; d) * Bewilligung zur Veräusserung oder Teilung
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721.53 - Submissionsverordnung (SubV)
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Strassenbauvorhaben gemäss dem jeweiligen Kantonsratsbeschluss über das Strassenbauprogramm, auf welchen sich das Projekt stützt. 2 721.53 § 6 Verfahrenskompetenzen 1 Die jeweilige Direktion entscheidet: a) über
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861.42 - Verordnung betreffend Sozialhilfe für Personen aus dem Asylbereich
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Die Anzahl der Personen, zu deren Unterbringung die Einwohnergemein- den verpflichtet sind, ergibt sich aus deren Einwohnerzahl (Stand jeweils per 31. Dezember der verfügbaren Vorjahreszahlen der Einwo
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162.13 - Verordnung über die elektronische Übermittlung im Verwaltungsverfahren
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aufbewahrt. 5 162.13 3 Die Nutzerinnen und Nutzer der Benutzerkonti können die Zeitpunkte, in denen sie sich an der Identifikationslösung angemeldet oder Änderungen an ihren persönlichen Einstellungen vorgenommen gangs ist das Initialpasswort durch ein persönliches Passwort zu ersetzen. * 4 … * § 7 Sicherheitsvorkehrungen 1 Die Nutzerinnen und Nutzer sind verpflichtet folgende Sicherheitsvorkeh- rungen einzuhalten: che Antragstellung * § 5 Schriftliche Antragstellung * § 6 Vor-Ort-Antragstellung * § 7 Sicherheitsvorkehrungen § 8 Benutzersupport 3. Identifikation § 9 Identitätsnachweis § 10 Benutzerregister § 11 Herkunft
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414.133 - Promotionsordnung für das Kurzzeitgymnasium der Kantonsschule Menzingen (PO KZG KSM)
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Kanton Zug 414.133 Promotionsordnung für das Kurzzeitgymnasium der Kantonsschule Menzingen (PO KZG KSM) Vom 26. März 2015 (Stand 1. August 2023) Die Schulkommission der kantonalen Mittelschulen des Ka
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154.236 - Verordnung über die Lohneinreihung der Lehrpersonen der Mittel- und Berufsfachschulen sowie der Brückenangebote
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zehn Lohnstufen. Die erste Stufe entspricht dem Minimum der Lohnklasse. Die weiteren Stufen erhöhen sich jeweils um den neunten Teil der Differenz zwischen dem Klassenmaximum und dem Klassenminimum. Die
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412.118 - Kantonsratsbeschluss betreffend Integrationsklassen auf der Primarstufe und Sekundarstufe I für Kinder und Jugendliche aus dem Asyl- und Flüchtlingsbereich
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Sekundarstufe I für Kinder und Jugendliche aus dem Asyl- und Flüchtlingsbereich. * 2 Der Kanton beteiligt sich an den Kosten mittels der Normpauschale. 3 Für die Klassengrössen gelten die Richt- und Höchstzahlen
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740.17 - Kantonsratsbeschluss betreffend Rahmenkredit für ein Programm 2023 bis 2032 zur Förderung von Massnahmen zur Senkung des Energieverbrauchs und der CO-Emissionen in bestehenden Gebäuden
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zulasten der Investitionsrechnung ein Rahmenkredit von 84 Millio- nen Franken bewilligt. Dieser setzt sich zusammen aus a) 77 Millionen Franken für Fördermassnahmen gemäss § 5 Abs. 1 und 1a des Energiegesetzes
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417.3 - Kantonsratsbeschluss betreffend Beitrag des Kantons Zug an die Ausbaukosten des OYM College Campus (Internat)
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Kantons Zug (Kantons- verfassung, KV) vom 31. Januar 18941), beschliesst: § 1 1 Der Kanton Zug beteiligt sich an den Ausbaukosten des OYM College Campus (Internat) mit 500 000 Franken. § 2 1 Der Beitrag wird