-
3243.2a - Beilage
-
die Temperatur und die elektrische Leitfähigkeit gemessen. Die Häufigkeit der Probenahmen richtet sich nach der Belastungssituation eines Gewässers. Gering belastete Seitengewässer der Lorze werden in
-
3242.1 - Interpellationstext
-
abschnittsweise eine Strassensanie- rung dogmatisch in den normativen Breiten umsetzen. Dabei verkleinert sich der Grünstreifen zwischen Strasse und See, welcher den Strassenraum eigentlich aufwertet , oder der en wie die Neugasse in Baar oder in Cham führen die Schulwege. Die Gemeinden möchten gerne die Sicherheit ihrer Schulwege verbessern. Weil der Kanton daran nur ein geringes Interesse hat, haben die Gemeinden
-
3274.1 - Interpellationstext
-
g vom 28. Juni 2021 der Direktion des Innern (siehe Beilage) war zu lesen, der Kanton Zug bediene sich einer neuen Technologie für Aufnahmen und Verarbeitung von Luftbildern. Die neu für Luftaufnahmen
-
3277.1 - Interpellationstext
-
dem Regierungsrat folgende Fragen: 1. Hat der Regierungsrat Kenntnis vom Altstadtreglement? 2. Ist sich der Regierungsrat bewusst, dass am 3. Februar 2016 die kantonale Baudirektion das Reglement genehmigt
-
3290.1 - Interpellationstext
-
tungen individuell. Beispielsweise hat die Stadt Zug die «eZug» App entwickelt. Mit «eZug» können sich Nutzerinnen und Nutzer on- line gegenüber städtischen Behörden identifizieren, offizielle Dokumente und des Betreibungsamtes) und diese direkt in der «eZug» App auf ih- rem Mobiltelefon empfangen und sicher verwahren1. Die Möglichkeit der Nutzung einer E-ID für das privatwirtschaftliche Umfeld ist zurzeit anzubieten? 5. Sind Bestrebungen vorhanden, um als Wirtschaftskanton und Crypto Valley in dieser Hin- sicht eine Vorreiterrolle einzunehmen? 6. Der Verein Schweizerische Städte- und Gemeinde-Informatik hat
-
3285.7 - Ablauf der Referendumsfrist: 7. Juni 2022
-
gestützt auf § 41 Abs. 1 Bst. b der Kantonsverfassung1), beschliesst: I. § 1 1 Der Kanton Zug beteiligt sich im Rahmen des Programms «Zug+» an den Aufbaukosten des Vereins «ITSec4KMU - Cybersicherheit Schweiz» Cybersicherheit Schweiz». § 2 1 Der Beitrag wird gestaffelt bis 2026 an den Verein «ITSec4KMU - Cyber- sicherheit Schweiz» ausgerichtet. 1) BGS 111.1 1 [Geschäftsnummer] 2 Der Verein lässt seine Buchführung mindestens
-
3257.1 - Postulatstext
-
Elektroschrott pro Jahr. Diese Entwicklung darf vom Kanton Zug nicht unterstützt werden. Die Schweiz hat sich zum Ziel gesetzt, bis 2050 klimaneutral zu werden. Indem staatliche Behörden umweltschädliche Cry
-
3286.5 - Ergebnis 1. Lesung
-
gestützt auf § 41 Abs. 1 Bst. b der Kantonsverfassung1), beschliesst: I. § 1 1 Der Kanton Zug beteiligt sich im Rahmen des Programms «Zug+» an den Aufbaukosten des Vereins «Nationales Testinstitut für Cyber
-
3286.6 - Ablauf der Referendumsfrist: 7. Juni 2022
-
gestützt auf § 41 Abs. 1 Bst. b der Kantonsverfassung1), beschliesst: I. § 1 1 Der Kanton Zug beteiligt sich im Rahmen des Programms «Zug+» an den Aufbaukosten des Vereins «Nationales Testinstitut für Cyber
-
3293.1 - Interpellationstext
-
e des Einzelnen schützt. Wenn nun aber ver- waltungsintern so viele Hürden errichtet werden, dass sich staatliche Stellen durch den Daten- schutz gegenseitig behindern, ist dies nicht nur lästig, sondern