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3378.2 - Antrag des Regierungsrats
Gebühren 1 Die Gebühren für Verfügungen, Entscheide und Amtshandlungen nach diesem Gesetz richten sich nach dem Kantonsratsbeschluss über die Gebüh- ren in Verwaltungs- und Zivilsachen1). 2 Für die Bewilligung
3409.1 - Interpellationstext
- niert. Wie viele drainierte Flächen (absolut und in Prozent) hat der Kanton Zug und wo befinden sich diese? b) Wäre der Regierungsrat bereit, bei drainierten Flächen den Pestizideinsatz zu be - schränken
826.14-A1 - Kantonsratsbeschluss betreffend Übernahme des Bürgerspitals und der Schwesternschule am Bürgerspital Zug (Anhang: Vertrag betreffend Abtretung des Bürgerspitals und der Schwesternschule am Bürgerspital Zug)
Kanton Zug 826.14-A1 Kantonsratsbeschluss betreffend Übernahme des Bürgerspitals und der Schwesternschule am Bürgerspital Zug (Anhang: Vertrag betreffend Abtretung des Bürgerspitals und der Schwestern
913.52 - Kantonsratsbeschluss betreffend Beiträge an das Micro Center Central-Switzerland
Konsumentenpreise Dezember 2005 = 100 Punkte). Die Auszah- lung erfolgt unter der Voraussetzung, dass sich die privatwirtschaftlichen Partnerinnen und Partner anteilsmässig am MCCS beteiligen und die Zent
913.2 - Kantonsratsbeschluss betreffend Beteiligung des Kantons an Innovationsförderungsmassnahmen
Kantons Zug, gestützt auf § 41 Bst. b der Kantonsverfassung1), beschliesst: § 1 1 Der Kanton beteiligt sich an Massnahmen zur Innovationsförderung mit jährlich maximal 100’000 Franken. 2 Der Regierungsrat kann
531.911 - Kantonsratsbeschluss betreffend die Versorgung der Zivilbevölkerung mit Verbandmaterial für den Kriegsfall
einen Anteil von fünf- zig Prozent zu übernehmen. 2 Der Kostenanteil der einzelnen Gemeinden berechnet sich pro Kopf der Wohnbevölkerung gemäss Volkszählung 1960 und wird in entsprechenden Raten während der
924.111 - Kantonsratsbeschluss betreffend Beiträge für die Umstellung auf biologischen Landbau
ganz oder teilweise auf eine Rückforderung verzichten. § 12 * Rechtspflege 1 Die Rechtspflege richtet sich nach dem Gesetz über den Rechtsschutz in Verwaltungssachen (Verwaltungsrechtspflegegesetz)11). § 13
423.31-A1 - Kantonsratsbeschluss betreffend die Übernahme der Burgliegenschaft in Zug sowie die Errichtung einer Stiftung für den Betrieb eines Museums in der Burg (Anhang: Abtretungsvertrag)
Stadt Zug übernommen. 8 Die Parteien bevollmächtigen die Urkundspersonen, die Rechtsgeschäfte, welche sich im Zusammenhang mit dem Eintrag dieses Vertrages ins Grundbuch ergeben, beim Grundbuchamt anzumelden
751.316 - Kantonsratsbeschluss betreffend Darlehen an die SBB zur teilweisen Vorfinanzierung der Durchmesserlinie Zürich
en, Schwyz, St. Gallen und Thurgau, allenfalls subsidiär für diese, der Kanton Zürich, beteiligen sich ebenfalls an der Vorfinanzierung; 1) BGS 751.32 GS 31, 403 1 751.316 b) der Kanton Zürich garantiert
740.17 - Kantonsratsbeschluss betreffend Rahmenkredit für ein Programm 2023 bis 2032 zur Förderung von Massnahmen zur Senkung des Energieverbrauchs und der CO-Emissionen in bestehenden Gebäuden
zulasten der Investitionsrechnung ein Rahmenkredit von 84 Millio- nen Franken bewilligt. Dieser setzt sich zusammen aus a) 77 Millionen Franken für Fördermassnahmen gemäss § 5 Abs. 1 und 1a des Energiegesetzes

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