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417.4 - Kantonsratsbeschluss betreffend Darlehen an die EVZ Sport AG (EVZ) zur Finanzierung der Stadionerweiterung
sind dem Regierungsrat innert 30 Tagen schriftlich zu melden, wobei die Aktionäre verpflichtet sind, sich selbst oder die an ihnen wirtschaftlich berechtigte Person zu mel- den, sofern sie direkt oder indirekt
417.2 - Kantonsratsbeschluss betreffend Beitrag des Kantons Zug an die Aufbaukosten des OYM-Colleges
gestützt auf § 41 Abs. 1 Bst. b der Kantonsverfassung1), beschliesst: § 1 1 Der Kanton Zug beteiligt sich an den Aufbaukosten des OYM-Colleges im Rahmen des Kompetenzzentrums für Spitzenathletik und Forschung
417.3 - Kantonsratsbeschluss betreffend Beitrag des Kantons Zug an die Ausbaukosten des OYM College Campus (Internat)
Kantons Zug (Kantons- verfassung, KV) vom 31. Januar 18941), beschliesst: § 1 1 Der Kanton Zug beteiligt sich an den Ausbaukosten des OYM College Campus (Internat) mit 500 000 Franken. § 2 1 Der Beitrag wird
721.253 - Kantonsratsbeschluss betreffend Verfahren für die Planung von kantonalen Hochbauten
übersteigen: a) Er entscheidet im Rahmen eines allgemeinverbindlichen Kantonsrats- beschlusses über die sich aufgrund der Vorbereitungsphase ergeben- den Anträge des Regierungsrats. b) Er erteilt dem Regierungsrat
1021.005 - Kantonsratsbeschluss betreffend Investitionsbeitrag und Bürgschaft für den neuen Hauptstützpunkt der Zugerland Verkehrsbetriebe AG und die damit verbundenen Landgeschäfte sowie betreffend Darlehen für die Finanzierung des Neubaus und Objektkredit für den Mieterausbau für den Rettungsdienst und die kantonale Verwaltung im Neubau auf dem Areal An der Aa, Zug
beschliesst: § 1 Neuer Hauptstützpunkt der Zugerland Verkehrsbetriebe AG (ZVB) 1 Der Kanton Zug beteiligt sich zu 50 Prozent an den Kosten für die Reali - sierung eines neuen Hauptstützpunkts der ZVB auf dem Areal
1021.016 - Kantonsratsbeschluss betreffend Freigabe eines Objektkredits für das Projekt «KS Q, Umgestaltung Zentrum, Gemeinde Menzingen»
7,7 % MWST, Preisbasis: Schweizerischer Baupreisindex Oktober 2020). Die Gemeinde Menzingen wird sich mit einem Betrag von voraussichtlich ins- gesamt 0,59 Millionen Franken beteiligen (50 % der Kosten
1021.018 - Kantonsratsbeschluss betreffend einen Objektkredit Kostenbeteiligung Erdverkabelung auf dem Trassee zwischen den Unterwerken Sins und Langacher
die- sem Betrag zwei Drittel und die Gemeinde Hünenberg einen Drittel über- nimmt. Somit beteiligt sich die Einwohnergemeinde Cham mit maximal 270 000 Franken (inkl. 7,7 % MWST) und die Einwohnergemeinde
913.5 - Kantonsratsbeschluss betreffend Verlängerung des Forschungsbeitrags an das Micro Center Central Switzerland (MCCS)
ausgerichtet, sofern: a) das MCCS mit dem Kanton Zug eine Subventionsvereinbarung abschliesst; b) sich die privatwirtschaftlichen Partnerinnen und Partner anteilsmässig am MCCS beteiligen und die Zent
1021.010 - Kantonsratsbeschluss betreffend Objektkredit für die Planung der Gesamtinstandsetzung mit Neubau der Justizvollzugsanstalt Bostadel, Menzingen
bleibt die Zustimmung durch den Grossen Rat des Kantons Basel-Stadt. Der Kanton Basel-Stadt beteiligt sich mit einem Kostenanteil von 75 Pro- zent an den Planungskosten. 1) BGS 332.31 2) BGS 611.1 1021.010
613.14 - Kantonsratsbeschluss betreffend Bürgschaft zur Sicherung von Bankkrediten an qualifizierte Startup-Unternehmen (COVID-19-Startup-Bürgschaft)
31. August 20062), beschliesst: § 1 1 Der Kanton Zug beteiligt sich am besonderen COVID-19-Bürgschaftsver- fahren des Bundes zur Sicherung von Bankkrediten an qualifizierte Startup- Unternehmen. Die dadurch Kanton Zug 613.14 Kantonsratsbeschluss betreffend Bürgschaft zur Sicherung von Bankkrediten an qualifizierte Startup-Unternehmen (COVID-19-Startup-Bürgschaft) Vom 27. August 2020 (Stand 7. November 2020)

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