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413.21 - Kantonsratsbeschluss betreffend Standortbeitrag an die Mieterausbaukosten eines Bildungszentrums von XUND in Rotkreuz
Kantons Zug (Kantons- verfassung, KV) vom 31. Januar 18941), beschliesst: § 1 1 Der Kanton Zug beteiligt sich mit einem Standortbeitrag an den Mieter- ausbaukosten eines Bildungszentrums von XUND in Rotkreuz
613.16 - Kantonsratsbeschluss betreffend Härtefallmassnahmen für Unternehmen in Zusammenhang mit der Covid-19-Epidemie (Covid-19-Härtefälle)
des Bundes. Sollte der zweite Teil der Finanzhilfen auf Bundesebene nicht zustande kommen, reduziert sich die Summe von maxi- mal 66,1 Millionen Franken auf maximal 44 Millionen Franken. 3 Der Regierungsrat
614.14 - Kantonsratsbeschluss betreffend Beitrag des Kantons Zug zur Unterstützung des Aufbaus der «Blockchain Zug – Joint Research Initiative» (KRB Blockchain Zug)
Kantons Zug (Kantons- verfassung, KV) vom 31. Januar 18941), beschliesst: § 1 1 Der Kanton Zug beteiligt sich während fünf Jahren im Rahmen der Förde- rung der Forschung zur Blockchain-Entwicklung wie folgt an
413.18 - Kantonsratsbeschluss betreffend Beteiligung des Kantons am Weiterbildungsinstitut für Energie- und Rohstoff-Rückgewinnung Zug (WERZ)
20011) sowie auf § 41 Bst. b der Kantonsverfassung2), beschliesst: § 1 1 Der Kanton Zug beteiligt sich am Weiterbildungsinstitut für Energie- und Rohstoff-Rückgewinnung Zug (WERZ). § 2 1 Der Kanton Zug
614.12 - Kantonsratsbeschluss betreffend Beitrag des Kantons Zug zur Unterstützung des Aufbaus einer zentralen Informations- und Anlaufstelle für KMU im Kontext der Cybersicherheit (ITSec4KMU) (KRB ITSec4KMU)
gestützt auf § 41 Abs. 1 Bst. b der Kantonsverfassung1), beschliesst: § 1 1 Der Kanton Zug beteiligt sich im Rahmen des Programms «Zug+» an den Aufbaukosten des Vereins «ITSec4KMU - Cybersicherheit Schweiz» Cybersicherheit Schweiz». § 2 1 Der Beitrag wird gestaffelt bis 2026 an den Verein «ITSec4KMU - Cyber- sicherheit Schweiz» ausgerichtet. 2 Der Verein lässt seine Buchführung mindestens bis ein Jahr nach Ausrich-
614.11 - Kantonsratsbeschluss betreffend Beitrag des Kantons Zug zur Unterstützung des Aufbaus des Nationalen Testinstituts für Cybersicherheit NTC (KRB NTC)
gestützt auf § 41 Abs. 1 Bst. b der Kantonsverfassung1), beschliesst: § 1 1 Der Kanton Zug beteiligt sich im Rahmen des Programms «Zug+» an den Aufbaukosten des Vereins «Nationales Testinstitut für Cyber
424.1 - Kantonsratsbeschluss betreffend Beteiligung an der Stadt- und Kantonsbibliothek
Kantons Zug, gestützt auf § 41 Bst. b der Kantonsverfassung1), beschliesst: § 1 1 Der Kanton beteiligt sich am Bau und am Betrieb der Stadt- und Kantons- bibliothek Zug. § 2 1 An den Bau gemäss vorliegendem
834.25 - Kantonsratsbeschluss über die Unterstützung von Institutionen zur Betreuung ausländischer Arbeitskräfte
und Eigener- träge der Institution, je zur Hälfte. 3 Der Beitrag der einzelnen Gemeinde berechnet sich nach Massgabe der Anzahl Arbeitsplätze gemäss aktueller eidgenössischer Betriebszählung. § 2 1 Eine
721.252 - Kantonsratsbeschluss betreffend Rahmenkredit und Verfahren für die Planung von kantonalen Hochbauten
Der Kantonsrat entscheidet im Rahmen eines allgemeinverbindlichen Kantonsratsbeschlusses über die sich aufgrund der Vorbereitungsphase er- gebenden Anträge des Regierungsrates. Er erteilt diesem die Kompetenz
711.9 - Kantonsratsbeschluss betreffend Landerwerb für kantonale Bauvorhaben in der Landwirtschaftszone
Betrag kann um maximal 10 % erhöht bzw. 10 % reduziert werden. Innerhalb dieser Bandbreite richtet sich der Preis nach der Lage und Be- schaffenheit des Landes, insbesondere nach der Produktivität des Bodens

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