-
721.252 - Kantonsratsbeschluss betreffend Rahmenkredit und Verfahren für die Planung von kantonalen Hochbauten
-
Der Kantonsrat entscheidet im Rahmen eines allgemeinverbindlichen Kantonsratsbeschlusses über die sich aufgrund der Vorbereitungsphase er- gebenden Anträge des Regierungsrates. Er erteilt diesem die Kompetenz
-
711.9 - Kantonsratsbeschluss betreffend Landerwerb für kantonale Bauvorhaben in der Landwirtschaftszone
-
Betrag kann um maximal 10 % erhöht bzw. 10 % reduziert werden. Innerhalb dieser Bandbreite richtet sich der Preis nach der Lage und Be- schaffenheit des Landes, insbesondere nach der Produktivität des Bodens
-
868.73 - Kantonsratsbeschluss über die Gewährung eines Baubeitrages an die Kolonie Herdern
-
Die Gewährung des Beitrages erfolgt unter der Bedingung, dass der Ver- ein für die Kolonie Herdern sich verpflichtet, für Einwohner aus dem Kanton Zug mindestens vier Heimplätze zur Verfügung zu halten
-
412.118 - Kantonsratsbeschluss betreffend Integrationsklassen auf der Primarstufe und Sekundarstufe I für Kinder und Jugendliche aus dem Asyl- und Flüchtlingsbereich
-
Sekundarstufe I für Kinder und Jugendliche aus dem Asyl- und Flüchtlingsbereich. * 2 Der Kanton beteiligt sich an den Kosten mittels der Normpauschale. 3 Für die Klassengrössen gelten die Richt- und Höchstzahlen
-
141.2 - Kantonsratsbeschluss über die Entschädigung der Fraktionen des Kantonsrates
-
schädigung für geleistete Arbeit sowie zur teilweisen Deckung ihrer Unkos- ten. 2 Die Beiträge setzen sich zusammen: * a) aus einer für alle Fraktionen gleich hohen Grundentschädigung von Fr. 2500.– pro Jahr;
-
154.212 - Kantonsratsbeschluss betreffend Bewilligung von Personalstellen in den Jahren 2009 – 2011
-
Hilfskräfte); f) die Aspirantinnen und Aspiranten der Zuger Polizei; g) das gesamte Personal der sich am Pilotprojekt zur Erprobung der Ver- waltungsführung mit Leistungsauftrag und Globalbudget «Pragma»
-
731.11 - Verordnung zum Gesetz über die Gewässer (V GewG)
-
richtet sich sinngemäss nach dem Planungs- und Baugesetz4). § 3 Grundwasserschutzzonen und -areale 1 Zusammen mit den Schutzzonenplänen und -reglementen kann ein Aus- weis über die dingliche Sicherung der
-
942.11 - Vollziehungsverordnung zur Bundesgesetzgebung über das Messwesen
-
seit der letzten Anpassung 5 Prozent oder mehr beträgt. * § 6 Rechtsschutz 1 Der Rechtsschutz richtet sich nach den Bestimmungen des Gesetzes über den Rechtsschutz in Verwaltungssachen (Verwaltungsrechtsp
-
824.4 - Reglement zur Qualitätsbescheinigung über die lebensmittelrechtliche Sicherheit (Reglement Qualitätsbescheinigung, RQB)
-
e ergibt das numerische Kontrollergebnis. Die maximale Punktzahl beträgt 18. Die Bewertung ergibt sich wie folgt: Punktezahl Bewertung 16–18 sehr gut ≥ 14 gut ≥ 10 genügend < 10 ungenügend § 4 Qualitä Kanton Zug 824.4 Reglement zur Qualitätsbescheinigung über die lebensmittelrechtliche Sicherheit (Reglement Qualitätsbescheinigung, RQB) Vom 15. September 2009 (Stand 1. Oktober 2009) Die Gesundheitsdirektion
-
153.77 - Verfügung über die Zeichnungsberechtigung und die Delegation von Zuständigkeiten in der Finanzdirektion
-
Berechtigung zur Unterzeichnung von Verträgen mit unmittelbarer fi- nanzieller Verpflichtung richtet sich nach der Verordnung über die Zeich- nungs- und Anweisungsberechtigung5) sowie nach dem öffentlich