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414.131 - Promotionsordnung für das Langzeitgymnasium der Kantonsschule Zug (PO LZG KSZ)
Kanton Zug 414.131 Promotionsordnung für das Langzeitgymnasium der Kantonsschule Zug (PO LZG KSZ) Vom 26. März 2015 (Stand 1. August 2023) Die Schulkommission der kantonalen Mittelschulen des Kantons
414.151 - Reglement über die Abschlussprüfungen an der Wirtschaftsmittelschule Zug
bereits dieses Reglement gilt, kommen grundsätzlich die neuen Bestimmungen zur Anwendung. Ergeben sich daraus im Einzelfall Unklarheiten, so sind diese von der Rektorin oder dem Rektor mit dem Amt für
162.13 - Verordnung über die elektronische Übermittlung im Verwaltungsverfahren
aufbewahrt. 5 162.13 3 Die Nutzerinnen und Nutzer der Benutzerkonti können die Zeitpunkte, in denen sie sich an der Identifikationslösung angemeldet oder Änderungen an ihren persönlichen Einstellungen vorgenommen gangs ist das Initialpasswort durch ein persönliches Passwort zu ersetzen. * 4 … * § 7 Sicherheitsvorkehrungen 1 Die Nutzerinnen und Nutzer sind verpflichtet folgende Sicherheitsvorkeh- rungen einzuhalten: che Antragstellung * § 5 Schriftliche Antragstellung * § 6 Vor-Ort-Antragstellung * § 7 Sicherheitsvorkehrungen § 8 Benutzersupport 3. Identifikation § 9 Identitätsnachweis § 10 Benutzerregister § 11 Herkunft
414.134 - Promotionsordnung für die kantonalen Mittelschulen des Kantons Zug (COVID-19-Pandemie)
Zeugnis gemäss der jeweiligen in § 1 genannten Promotionsordnung ausgestellt. 2 Die Zeugnisse stützen sich auf Noten ab, die bis Ende des laufenden Se- mesters zustande kommen. Es werden folglich auch allfällige
414.135 - Promotionsordnung für das Langzeitgymnasium der Kantonsschule Rotkreuz (PO LZG KSR)
Kanton Zug 414.135 Promotionsordnung für das Langzeitgymnasium der Kantonsschule Rotkreuz (PO LZG KSR) Vom 19. Mai 2025 (Stand 1. August 2025) Die Schulkommission der kantonalen Mittelschulen des Kant
414.136 - Promotionsordnung für das Kurzzeitgymnasium der Kantonsschule Rotkreuz (PO KZG KSR)
Kanton Zug 414.136 Promotionsordnung für das Kurzzeitgymnasium der Kantonsschule Rotkreuz (PO KZG KSR) Vom 19. Mai 2025 (Stand 1. August 2025) Die Schulkommission der kantonalen Mittelschulen des Kant
614.11 - Kantonsratsbeschluss betreffend Beitrag des Kantons Zug zur Unterstützung des Aufbaus des Nationalen Testinstituts für Cybersicherheit NTC (KRB NTC)
gestützt auf § 41 Abs. 1 Bst. b der Kantonsverfassung1), beschliesst: § 1 1 Der Kanton Zug beteiligt sich im Rahmen des Programms «Zug+» an den Aufbaukosten des Vereins «Nationales Testinstitut für Cyber
154.236 - Verordnung über die Lohneinreihung der Lehrpersonen der Mittel- und Berufsfachschulen sowie der Brückenangebote
zehn Lohnstufen. Die erste Stufe entspricht dem Minimum der Lohnklasse. Die weiteren Stufen erhöhen sich jeweils um den neunten Teil der Differenz zwischen dem Klassenmaximum und dem Klassenminimum. Die
721.61 - Verordnung zum Gesetz über die Nutzung des Untergrunds (V GNU)
oder der Bewilligungsinhaber muss der Vollzugsbehörde neue Erkennt- nisse gemäss § 13 Abs. 2 GNU, die sich auf die Risikobeurteilung auswir- ken können, unverzüglich mitteilen. 3 Die Vollzugsbehörde legt die
721.7 - Interkantonale Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe (IVHB)
Umsetzung in der Nutzungsplanung.2) Art. 3 Interkantonales Organ 1 Das Interkantonale Organ setzt sich zusammen aus den Mitgliedern der Schweizerischen Bau-, Planungs- und Umweltdirektoren-Konferenz (BPUK)

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