Navigieren auf Kanton Zug

Suche

Suchresultate

12831 Inhalte gefunden
612.11 - Verordnung zur Errichtung eines Stützungsfonds in Folge des Coronavirus (COVID-19-Stützungsfondsverordnung)
Regierungsrat regelmässig in geeigneter Form Bericht. 3 Die Prüfungskommission gemäss Abs. 2 Bst. d setzt sich aus ausserkanto- nalem Fachpersonal zusammen. 4 Der Entscheidungskommission gemäss Abs. 2 Bst. d gehören
413.18 - Kantonsratsbeschluss betreffend Beteiligung des Kantons am Weiterbildungsinstitut für Energie- und Rohstoff-Rückgewinnung Zug (WERZ)
20011) sowie auf § 41 Bst. b der Kantonsverfassung2), beschliesst: § 1 1 Der Kanton Zug beteiligt sich am Weiterbildungsinstitut für Energie- und Rohstoff-Rückgewinnung Zug (WERZ). § 2 1 Der Kanton Zug
641.1 - Kantonsratsbeschluss über die Gebühren in Verwaltungs- und Zivilsachen (Verwaltungsgebührentarif)
107bis * Alle Gebühren sind, soweit nicht anders erwähnt, Beträge in Schweizer Franken und bemessen sich nach den Grundsätzen der Rechtsgleichheit, Kostendeckung und Äquivalenz. Für deren Festle- gung innerhalb Aufhebung der Erbschaftsverwaltung (Art. 554 ZGB): 20 bis 550 101.quater * Anordnung weiterer Sicherungsmassregeln (Art. 551 ZGB): 20 bis 550 102. * Eröffnung letztwilliger Verfügungen durch die Erbschaftsbehörde tz von 150 Franken in Rechnung gestellt werden kann. 38.bis *Aufschaltung einer privaten Sicherheitseinrichtung zur direkten Alar- mierung der Polizei: 2 100 bis 10 200 38.ter * Jährliche Abonnementsgebühren
332.313 - Reglement der Rekurskommission der Justizvollzugsanstalt Bostadel (Reglement Rekurskommission JVA Bostadel)
Bostadel (Kanton Zug)2). § 2 Wahl des Präsidiums und des Vizepräsidiums 1 Die Rekurskommission setzt sich aus einer Präsidentin bzw. einem Präsi- denten und vier weiteren Mitgliedern zusammen, wovon je zwei
942.46 - Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über Geldspiele (EG BGS)
Gebühren 1 Die Gebühren für Verfügungen, Entscheide und Amtshandlungen nach diesem Gesetz richten sich nach dem Kantonsratsbeschluss über die Gebüh- ren in Verwaltungs- und Zivilsachen8). 2 Für die Bewilligung
913.52 - Kantonsratsbeschluss betreffend Beiträge an das Micro Center Central-Switzerland
Konsumentenpreise Dezember 2005 = 100 Punkte). Die Auszah- lung erfolgt unter der Voraussetzung, dass sich die privatwirtschaftlichen Partnerinnen und Partner anteilsmässig am MCCS beteiligen und die Zent
531.911 - Kantonsratsbeschluss betreffend die Versorgung der Zivilbevölkerung mit Verbandmaterial für den Kriegsfall
einen Anteil von fünf- zig Prozent zu übernehmen. 2 Der Kostenanteil der einzelnen Gemeinden berechnet sich pro Kopf der Wohnbevölkerung gemäss Volkszählung 1960 und wird in entsprechenden Raten während der
933.141 - Ausführungsbestimmungen über die Ausübung der Fischerei in der zürcherisch-zugerischen Grenzstrecke der Sihl
Inhaber einer Fischereibewilligung ist verpflichtet, bei der Ausübung des Fischfanges den Ausweis auf sich zu tragen und auf Verlangen der Fi- schereiaufseher, der Polizeiorgane, der Fischereipächter oder
414.162 - Absenzenordnung für die Kantonsschule Menzingen
weitere Verstösse gegen die Absenzenord- nung haben disziplinarische Massnahmen zur Folge. Diese richten sich nach der Disziplinarordnung der Kantonsschule Menzingen2). * 6. Schlussbestimmung § 15 Inkrafttreten
414.132 - Promotionsordnung für das Langzeitgymnasium der Kantonsschule Menzingen (PO LZG KSM)
Kanton Zug 414.132 Promotionsordnung für das Langzeitgymnasium der Kantonsschule Menzingen (PO LZG KSM) Vom 26. März 2015 (Stand 1. August 2023) Die Schulkommission der kantonalen Mittelschulen des Ka

Paginierung

Weitere Informationen

Fusszeile

Deutsch