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612.11 - Verordnung zur Errichtung eines Stützungsfonds in Folge des Coronavirus (COVID-19-Stützungsfondsverordnung)
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Regierungsrat regelmässig in geeigneter Form Bericht. 3 Die Prüfungskommission gemäss Abs. 2 Bst. d setzt sich aus ausserkanto- nalem Fachpersonal zusammen. 4 Der Entscheidungskommission gemäss Abs. 2 Bst. d gehören
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413.18 - Kantonsratsbeschluss betreffend Beteiligung des Kantons am Weiterbildungsinstitut für Energie- und Rohstoff-Rückgewinnung Zug (WERZ)
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20011) sowie auf § 41 Bst. b der Kantonsverfassung2), beschliesst: § 1 1 Der Kanton Zug beteiligt sich am Weiterbildungsinstitut für Energie- und Rohstoff-Rückgewinnung Zug (WERZ). § 2 1 Der Kanton Zug
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641.1 - Kantonsratsbeschluss über die Gebühren in Verwaltungs- und Zivilsachen (Verwaltungsgebührentarif)
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107bis * Alle Gebühren sind, soweit nicht anders erwähnt, Beträge in Schweizer Franken und bemessen sich nach den Grundsätzen der Rechtsgleichheit, Kostendeckung und Äquivalenz. Für deren Festle- gung innerhalb Aufhebung der Erbschaftsverwaltung (Art. 554 ZGB): 20 bis 550 101.quater * Anordnung weiterer Sicherungsmassregeln (Art. 551 ZGB): 20 bis 550 102. * Eröffnung letztwilliger Verfügungen durch die Erbschaftsbehörde tz von 150 Franken in Rechnung gestellt werden kann. 38.bis *Aufschaltung einer privaten Sicherheitseinrichtung zur direkten Alar- mierung der Polizei: 2 100 bis 10 200 38.ter * Jährliche Abonnementsgebühren
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332.313 - Reglement der Rekurskommission der Justizvollzugsanstalt Bostadel (Reglement Rekurskommission JVA Bostadel)
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Bostadel (Kanton Zug)2). § 2 Wahl des Präsidiums und des Vizepräsidiums 1 Die Rekurskommission setzt sich aus einer Präsidentin bzw. einem Präsi- denten und vier weiteren Mitgliedern zusammen, wovon je zwei
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942.46 - Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über Geldspiele (EG BGS)
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Gebühren 1 Die Gebühren für Verfügungen, Entscheide und Amtshandlungen nach diesem Gesetz richten sich nach dem Kantonsratsbeschluss über die Gebüh- ren in Verwaltungs- und Zivilsachen8). 2 Für die Bewilligung
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913.52 - Kantonsratsbeschluss betreffend Beiträge an das Micro Center Central-Switzerland
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Konsumentenpreise Dezember 2005 = 100 Punkte). Die Auszah- lung erfolgt unter der Voraussetzung, dass sich die privatwirtschaftlichen Partnerinnen und Partner anteilsmässig am MCCS beteiligen und die Zent
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531.911 - Kantonsratsbeschluss betreffend die Versorgung der Zivilbevölkerung mit Verbandmaterial für den Kriegsfall
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einen Anteil von fünf- zig Prozent zu übernehmen. 2 Der Kostenanteil der einzelnen Gemeinden berechnet sich pro Kopf der Wohnbevölkerung gemäss Volkszählung 1960 und wird in entsprechenden Raten während der
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933.141 - Ausführungsbestimmungen über die Ausübung der Fischerei in der zürcherisch-zugerischen Grenzstrecke der Sihl
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Inhaber einer Fischereibewilligung ist verpflichtet, bei der Ausübung des Fischfanges den Ausweis auf sich zu tragen und auf Verlangen der Fi- schereiaufseher, der Polizeiorgane, der Fischereipächter oder
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414.162 - Absenzenordnung für die Kantonsschule Menzingen
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weitere Verstösse gegen die Absenzenord- nung haben disziplinarische Massnahmen zur Folge. Diese richten sich nach der Disziplinarordnung der Kantonsschule Menzingen2). * 6. Schlussbestimmung § 15 Inkrafttreten
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414.132 - Promotionsordnung für das Langzeitgymnasium der Kantonsschule Menzingen (PO LZG KSM)
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Kanton Zug 414.132 Promotionsordnung für das Langzeitgymnasium der Kantonsschule Menzingen (PO LZG KSM) Vom 26. März 2015 (Stand 1. August 2023) Die Schulkommission der kantonalen Mittelschulen des Ka