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414.133 - Promotionsordnung für das Kurzzeitgymnasium der Kantonsschule Menzingen (PO KZG KSM)
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Kanton Zug 414.133 Promotionsordnung für das Kurzzeitgymnasium der Kantonsschule Menzingen (PO KZG KSM) Vom 26. März 2015 (Stand 1. August 2023) Die Schulkommission der kantonalen Mittelschulen des Ka
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933.112 - Reglement über die Zulassungs- und Vergabekriterien für die Berufsfischerei auf dem Zugersee
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erhalten Vorrang vor Gesuchstellerinnen und Gesuchstellern im Rentenalter. Das Rentenalter bestimmt sich nach dem Anspruch auf Altersleistungen gemäss Art. 13 Abs. 1 des Bundesgesetzes über die berufliche
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1021.005 - Kantonsratsbeschluss betreffend Investitionsbeitrag und Bürgschaft für den neuen Hauptstützpunkt der Zugerland Verkehrsbetriebe AG und die damit verbundenen Landgeschäfte sowie betreffend Darlehen für die Finanzierung des Neubaus und Objektkredit für den Mieterausbau für den Rettungsdienst und die kantonale Verwaltung im Neubau auf dem Areal An der Aa, Zug
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beschliesst: § 1 Neuer Hauptstützpunkt der Zugerland Verkehrsbetriebe AG (ZVB) 1 Der Kanton Zug beteiligt sich zu 50 Prozent an den Kosten für die Reali - sierung eines neuen Hauptstützpunkts der ZVB auf dem Areal
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1021.018 - Kantonsratsbeschluss betreffend einen Objektkredit Kostenbeteiligung Erdverkabelung auf dem Trassee zwischen den Unterwerken Sins und Langacher
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die- sem Betrag zwei Drittel und die Gemeinde Hünenberg einen Drittel über- nimmt. Somit beteiligt sich die Einwohnergemeinde Cham mit maximal 270 000 Franken (inkl. 7,7 % MWST) und die Einwohnergemeinde
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1021.016 - Kantonsratsbeschluss betreffend Freigabe eines Objektkredits für das Projekt «KS Q, Umgestaltung Zentrum, Gemeinde Menzingen»
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7,7 % MWST, Preisbasis: Schweizerischer Baupreisindex Oktober 2020). Die Gemeinde Menzingen wird sich mit einem Betrag von voraussichtlich ins- gesamt 0,59 Millionen Franken beteiligen (50 % der Kosten
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913.5 - Kantonsratsbeschluss betreffend Verlängerung des Forschungsbeitrags an das Micro Center Central Switzerland (MCCS)
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ausgerichtet, sofern: a) das MCCS mit dem Kanton Zug eine Subventionsvereinbarung abschliesst; b) sich die privatwirtschaftlichen Partnerinnen und Partner anteilsmässig am MCCS beteiligen und die Zent
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614.14 - Kantonsratsbeschluss betreffend Beitrag des Kantons Zug zur Unterstützung des Aufbaus der «Blockchain Zug – Joint Research Initiative» (KRB Blockchain Zug)
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Kantons Zug (Kantons- verfassung, KV) vom 31. Januar 18941), beschliesst: § 1 1 Der Kanton Zug beteiligt sich während fünf Jahren im Rahmen der Förde- rung der Forschung zur Blockchain-Entwicklung wie folgt an
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614.12 - Kantonsratsbeschluss betreffend Beitrag des Kantons Zug zur Unterstützung des Aufbaus einer zentralen Informations- und Anlaufstelle für KMU im Kontext der Cybersicherheit (ITSec4KMU) (KRB ITSec4KMU)
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gestützt auf § 41 Abs. 1 Bst. b der Kantonsverfassung1), beschliesst: § 1 1 Der Kanton Zug beteiligt sich im Rahmen des Programms «Zug+» an den Aufbaukosten des Vereins «ITSec4KMU - Cybersicherheit Schweiz» Cybersicherheit Schweiz». § 2 1 Der Beitrag wird gestaffelt bis 2026 an den Verein «ITSec4KMU - Cyber- sicherheit Schweiz» ausgerichtet. 2 Der Verein lässt seine Buchführung mindestens bis ein Jahr nach Ausrich-
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417.2 - Kantonsratsbeschluss betreffend Beitrag des Kantons Zug an die Aufbaukosten des OYM-Colleges
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gestützt auf § 41 Abs. 1 Bst. b der Kantonsverfassung1), beschliesst: § 1 1 Der Kanton Zug beteiligt sich an den Aufbaukosten des OYM-Colleges im Rahmen des Kompetenzzentrums für Spitzenathletik und Forschung
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632.15 - Verordnung über die Verlustscheinbewirtschaftung für die kantonale Verwaltung und die Gerichte
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Die Steuerverwaltung kann Vereinbarungen über den Rückkauf von Ver- lustscheinen abschliessen und sich an gerichtlichen und aussergerichtlichen Schuldenbereinigungen beteiligen. 4 Die Steuerverwaltung