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413.17 - Reglement über die Höhere Fachschule Landwirtschaft (Reglement HFLW)
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Nichtbestehen der Diplomprüfung und die Erteilung des Diploms. * 3 413.17 2 Die Prüfungskommission setzt sich aus den Lehrpersonen der Höheren Fachschule Landwirtschaft zusammen. * 3 Den Vorsitz hat das Amt für
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751.41 - Vereinbarung zwischen den Kantonen Zug und Aargau über die Durchführung von amtlichen, periodischen Nachprüfungen von Fahrzeugen
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Kanton Zug 751.41 Vereinbarung zwischen den Kantonen Zug und Aargau über die Durchführung von amtlichen, periodischen Nachprüfungen von Fahrzeugen Vom 17. November 2015 (Stand 1. Januar 2016) Zwischen
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612.142 - Richtlinien zur Beurteilung von Gesuchen im Kultur-, Sozial- und Bildungsbereich sowie in weiteren Bereichen gemäss der Verordnung zur Äufnung des Lotteriefonds und des Sportfonds in Folge des Coronavirus (COVID-19-Lotterie- und Sportfondsverordnung) vom 7. April 2020 (BGS 612.14)
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reich sowie aus weiteren Bereichen. § 2 Anspruchsberechtigung 1 Die Anspruchsberechtigung richtet sich grundsätzlich nach den regulären Vorgaben des Kantons und der jeweils zuständigen Direktion im Bereich
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861.512-A1 - Anhang zur Verordnung über Leistungen für Menschen mit Behinderung und Betreuungsbedarf (LBBV-Anhang)
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2 Stunden jede Nacht erforderlich Pauschale von 165 Franken für jede Nacht 3 Die Tarife verstehen sich zu Vollkosten. Eine allfällige Eigenleistung nach § 37 der Verordnung wird zur Deckung dieser Tarife
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1021.010 - Kantonsratsbeschluss betreffend Objektkredit für die Planung der Gesamtinstandsetzung mit Neubau der Justizvollzugsanstalt Bostadel, Menzingen
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bleibt die Zustimmung durch den Grossen Rat des Kantons Basel-Stadt. Der Kanton Basel-Stadt beteiligt sich mit einem Kostenanteil von 75 Pro- zent an den Planungskosten. 1) BGS 332.31 2) BGS 611.1 1021.010
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826.14-A1 - Kantonsratsbeschluss betreffend Übernahme des Bürgerspitals und der Schwesternschule am Bürgerspital Zug (Anhang: Vertrag betreffend Abtretung des Bürgerspitals und der Schwesternschule am Bürgerspital Zug)
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Kanton Zug 826.14-A1 Kantonsratsbeschluss betreffend Übernahme des Bürgerspitals und der Schwesternschule am Bürgerspital Zug (Anhang: Vertrag betreffend Abtretung des Bürgerspitals und der Schwestern
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913.2 - Kantonsratsbeschluss betreffend Beteiligung des Kantons an Innovationsförderungsmassnahmen
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Kantons Zug, gestützt auf § 41 Bst. b der Kantonsverfassung1), beschliesst: § 1 1 Der Kanton beteiligt sich an Massnahmen zur Innovationsförderung mit jährlich maximal 100’000 Franken. 2 Der Regierungsrat kann
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613.16 - Kantonsratsbeschluss betreffend Härtefallmassnahmen für Unternehmen in Zusammenhang mit der Covid-19-Epidemie (Covid-19-Härtefälle)
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des Bundes. Sollte der zweite Teil der Finanzhilfen auf Bundesebene nicht zustande kommen, reduziert sich die Summe von maxi- mal 66,1 Millionen Franken auf maximal 44 Millionen Franken. 3 Der Regierungsrat
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141.111 - Reglement betreffend elektronische Abstimmungsanlage im Kantonsratssaal
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für die Korrektur der Stimmabgabe. 3 Die Stimme eines an der Sitzung anwesenden Ratsmitglieds, das sich wäh- rend der Abstimmung nicht im Kantonsratssaal aufhält (Entrée, Toilette usw.), wird unter der
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942.45-1-1.de.pdf
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1 Interkantonale Vereinbarung betreffend die gemeinsame Durchführung von Geldspielen (IKV 2020) Ingress Die dieser Vereinbarung beitretenden Kantone, im Bestreben, die mit der IKV 19371 errichtete Zus