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925.16 - Gesetz über den Entschädigungsfonds für Tierverluste
Fr. 1.5 Mio., an die Kosten der Sanierung der Schlachtanlage Walterswil. 2 Die Gemeinden beteiligen sich an den verbleibenden Sanierungskosten nach Anzahl Einwohnerinnen und Einwohner (50 %) und Anzahl Gross-
411.7 - Verordnung über das Schulgeld für auswärtige Schülerinnen und Schüler an der Kantonsschule, an der Diplommittelschule und an der Berufsvorbereitungsschule
* beschliesst: Ziff. 1 1 Die jährlichen Beiträge für auswärtige Schülerinnen und Schüler richten sich nach dem Regionalen Schulabkommen Zentralschweiz. * Ziff. 2 1 Austauschstudentinnen und -studenten
414.130.1 - Promotionsordnung für das Gymnasium der Kantonsschule Zug
erfolgt ist. § 8 Hospitium 1 Wenn eine Schülerin bzw. ein Schüler die Schule verlassen müsste oder sich definitiv entscheidet, die Schule zu verlassen, kann die zuständige Rek- torin bzw. der zuständige
Microsoft Word - 511.5_A1.doc
Tarif festlegen. Die nachstehend ausgewiesenen jährlichen Beiträge der Konkor- datspartner werden sich entsprechend verringern. 511.5-A1 2 Aufteilung auf die Partner Konkordatspartner Prozent gemäss V
153.771 - Verfügung über die Zeichnungsberechtigung und die Delegation von Zuständigkeiten in der Finanzdirektion
Unterzeichnung von Verträgen mit unmittelbaren fi- nanziellen Verpflichtungen für den Kanton richtet sich nach § 16 der Fi- nanzhaushaltverordnung (FHV) vom 21. November 20175) sowie nach dem auf der Webseite
942.51 - Kantonale Sprengstoffverordnung (KSprstV)
anstalt die Bestimmungen über den Arbeitnehmerschutz. § 6 Rechtspflege 1 Die Rechtspflege richtet sich nach dem Verwaltungsrechtspflegegesetz5). 2 Gegen Entscheide der Polizei, der Gebäudeversicherung
753.1 - Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Binnenschifffahrt
Schiffsvermieter sind ver- pflichtet, am Seerettungsdienst mitzuwirken (Art. 26 BSG). 3 Der Kanton kann sich mittels Beitragsentscheiden an den Kosten des See- rettungsdienstes beteiligen. * § 11 Motorboot- von Längsfahrten in der innern Uferzone (Art. 163 Abs. 1 Bst. a BSV). § 3 Sicherheitsdirektion * 1 Die Sicherheitsdirektion übt die Aufsicht über die Schifffahrt auf den öf- fentlichen Gewässern des Kantons eingefügt GS 2018/049 9 1. Zweck und Zuständigkeiten § 1 Geltungsbereich § 2 Regierungsrat § 3 Sicherheitsdirektion * § 4 Schifffahrtskontrolle 2. Erteilung und Entzug kantonaler Bewilligungen § 5 Standpla
834.21 - Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die minimalen Arbeits- und Lohnbedingungen für in die Schweiz entsandte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und flankierende Massnahmen (EG Entsendegesetz)
Gesetz sowie die Steuerverwaltung, das Amt für Migration, die Polizei, Sozialversicherungsträger und sich mit der Sozialhil- fe befassende Stellen können untereinander sowie mit den entsprechenden Stellen
921.11 - Verordnung zum Einführungsgesetz Landwirtschaft
Brief erfolgen unter ausdrücklichem Hinweis auf die Folgen gemäss § 7 dieser Verordnung. 4 Bewerben sich mehrere Nachkommen, bestimmt die Verpächterin oder der Verpächter, mit welcher Person sie oder er
921.12 - Verordnung zum Vollzug der landwirtschaftlichen Deklarationsverordnung
Produktion zuständig. * § 2 Vollzugs- und Strafmassnahmen 1 Die Vollzugs- und Strafmassnahmen richten sich grundsätzlich nach den Bestimmungen von Art. 28 ff. und Art. 47 ff. des Bundesgesetzes über Lebensmittel

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