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925.16 - Gesetz über den Entschädigungsfonds für Tierverluste
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Fr. 1.5 Mio., an die Kosten der Sanierung der Schlachtanlage Walterswil. 2 Die Gemeinden beteiligen sich an den verbleibenden Sanierungskosten nach Anzahl Einwohnerinnen und Einwohner (50 %) und Anzahl Gross-
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411.7 - Verordnung über das Schulgeld für auswärtige Schülerinnen und Schüler an der Kantonsschule, an der Diplommittelschule und an der Berufsvorbereitungsschule
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* beschliesst: Ziff. 1 1 Die jährlichen Beiträge für auswärtige Schülerinnen und Schüler richten sich nach dem Regionalen Schulabkommen Zentralschweiz. * Ziff. 2 1 Austauschstudentinnen und -studenten
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414.130.1 - Promotionsordnung für das Gymnasium der Kantonsschule Zug
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erfolgt ist. § 8 Hospitium 1 Wenn eine Schülerin bzw. ein Schüler die Schule verlassen müsste oder sich definitiv entscheidet, die Schule zu verlassen, kann die zuständige Rek- torin bzw. der zuständige
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Microsoft Word - 511.5_A1.doc
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Tarif festlegen. Die nachstehend ausgewiesenen jährlichen Beiträge der Konkor- datspartner werden sich entsprechend verringern. 511.5-A1 2 Aufteilung auf die Partner Konkordatspartner Prozent gemäss V
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153.771 - Verfügung über die Zeichnungsberechtigung und die Delegation von Zuständigkeiten in der Finanzdirektion
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Unterzeichnung von Verträgen mit unmittelbaren fi- nanziellen Verpflichtungen für den Kanton richtet sich nach § 16 der Fi- nanzhaushaltverordnung (FHV) vom 21. November 20175) sowie nach dem auf der Webseite
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942.51 - Kantonale Sprengstoffverordnung (KSprstV)
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anstalt die Bestimmungen über den Arbeitnehmerschutz. § 6 Rechtspflege 1 Die Rechtspflege richtet sich nach dem Verwaltungsrechtspflegegesetz5). 2 Gegen Entscheide der Polizei, der Gebäudeversicherung
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753.1 - Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Binnenschifffahrt
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Schiffsvermieter sind ver- pflichtet, am Seerettungsdienst mitzuwirken (Art. 26 BSG). 3 Der Kanton kann sich mittels Beitragsentscheiden an den Kosten des See- rettungsdienstes beteiligen. * § 11 Motorboot- von Längsfahrten in der innern Uferzone (Art. 163 Abs. 1 Bst. a BSV). § 3 Sicherheitsdirektion * 1 Die Sicherheitsdirektion übt die Aufsicht über die Schifffahrt auf den öf- fentlichen Gewässern des Kantons eingefügt GS 2018/049 9 1. Zweck und Zuständigkeiten § 1 Geltungsbereich § 2 Regierungsrat § 3 Sicherheitsdirektion * § 4 Schifffahrtskontrolle 2. Erteilung und Entzug kantonaler Bewilligungen § 5 Standpla
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834.21 - Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die minimalen Arbeits- und Lohnbedingungen für in die Schweiz entsandte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und flankierende Massnahmen (EG Entsendegesetz)
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Gesetz sowie die Steuerverwaltung, das Amt für Migration, die Polizei, Sozialversicherungsträger und sich mit der Sozialhil- fe befassende Stellen können untereinander sowie mit den entsprechenden Stellen
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921.11 - Verordnung zum Einführungsgesetz Landwirtschaft
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Brief erfolgen unter ausdrücklichem Hinweis auf die Folgen gemäss § 7 dieser Verordnung. 4 Bewerben sich mehrere Nachkommen, bestimmt die Verpächterin oder der Verpächter, mit welcher Person sie oder er
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921.12 - Verordnung zum Vollzug der landwirtschaftlichen Deklarationsverordnung
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Produktion zuständig. * § 2 Vollzugs- und Strafmassnahmen 1 Die Vollzugs- und Strafmassnahmen richten sich grundsätzlich nach den Bestimmungen von Art. 28 ff. und Art. 47 ff. des Bundesgesetzes über Lebensmittel