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721.253 - Kantonsratsbeschluss betreffend Verfahren für die Planung von kantonalen Hochbauten
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übersteigen: a) Er entscheidet im Rahmen eines allgemeinverbindlichen Kantonsrats- beschlusses über die sich aufgrund der Vorbereitungsphase ergeben- den Anträge des Regierungsrats. b) Er erteilt dem Regierungsrat
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868.73 - Kantonsratsbeschluss über die Gewährung eines Baubeitrages an die Kolonie Herdern
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Die Gewährung des Beitrages erfolgt unter der Bedingung, dass der Ver- ein für die Kolonie Herdern sich verpflichtet, für Einwohner aus dem Kanton Zug mindestens vier Heimplätze zur Verfügung zu halten
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423.31-A1 - Kantonsratsbeschluss betreffend die Übernahme der Burgliegenschaft in Zug sowie die Errichtung einer Stiftung für den Betrieb eines Museums in der Burg (Anhang: Abtretungsvertrag)
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Stadt Zug übernommen. 8 Die Parteien bevollmächtigen die Urkundspersonen, die Rechtsgeschäfte, welche sich im Zusammenhang mit dem Eintrag dieses Vertrages ins Grundbuch ergeben, beim Grundbuchamt anzumelden
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154.212 - Kantonsratsbeschluss betreffend Bewilligung von Personalstellen in den Jahren 2009 – 2011
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Hilfskräfte); f) die Aspirantinnen und Aspiranten der Zuger Polizei; g) das gesamte Personal der sich am Pilotprojekt zur Erprobung der Ver- waltungsführung mit Leistungsauftrag und Globalbudget «Pragma»
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412.118 - Kantonsratsbeschluss betreffend Integrationsklassen auf der Primarstufe und Sekundarstufe I für Kinder und Jugendliche aus dem Asyl- und Flüchtlingsbereich
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Sekundarstufe I für Kinder und Jugendliche aus dem Asyl- und Flüchtlingsbereich. * 2 Der Kanton beteiligt sich an den Kosten mittels der Normpauschale. 3 Für die Klassengrössen gelten die Richt- und Höchstzahlen
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711.9 - Kantonsratsbeschluss betreffend Landerwerb für kantonale Bauvorhaben in der Landwirtschaftszone
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Betrag kann um maximal 10 % erhöht bzw. 10 % reduziert werden. Innerhalb dieser Bandbreite richtet sich der Preis nach der Lage und Be- schaffenheit des Landes, insbesondere nach der Produktivität des Bodens
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751.316 - Kantonsratsbeschluss betreffend Darlehen an die SBB zur teilweisen Vorfinanzierung der Durchmesserlinie Zürich
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en, Schwyz, St. Gallen und Thurgau, allenfalls subsidiär für diese, der Kanton Zürich, beteiligen sich ebenfalls an der Vorfinanzierung; 1) BGS 751.32 GS 31, 403 1 751.316 b) der Kanton Zürich garantiert
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740.17 - Kantonsratsbeschluss betreffend Rahmenkredit für ein Programm 2023 bis 2032 zur Förderung von Massnahmen zur Senkung des Energieverbrauchs und der CO-Emissionen in bestehenden Gebäuden
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zulasten der Investitionsrechnung ein Rahmenkredit von 84 Millio- nen Franken bewilligt. Dieser setzt sich zusammen aus a) 77 Millionen Franken für Fördermassnahmen gemäss § 5 Abs. 1 und 1a des Energiegesetzes
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141.2 - Kantonsratsbeschluss über die Entschädigung der Fraktionen des Kantonsrats
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schädigung für geleistete Arbeit sowie zur teilweisen Deckung ihrer Unkos- ten. 2 Die Beiträge setzen sich zusammen: * a) * aus einer für alle Fraktionen gleich hohen Grundentschädigung von Fr. 7500.– pro
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834.25 - Kantonsratsbeschluss über die Unterstützung von Institutionen zur Betreuung ausländischer Arbeitskräfte
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und Eigener- träge der Institution, je zur Hälfte. 3 Der Beitrag der einzelnen Gemeinde berechnet sich nach Massgabe der Anzahl Arbeitsplätze gemäss aktueller eidgenössischer Betriebszählung. § 2 1 Eine