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2304.1b - Beilage 2
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Verwaltungsausgaben Wirtschaftsunterstützung Bildung Kultur, Sport und Freizeit Sozialleistungen Sicherheit Quelle: Auswertung SonntagsZeitung (13.10.2013), Finanzstatistik der Eidgenössischen Finanzverwaltung
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1062.2 - Verzeichnis der am 27. Oktober 2002 gewählten Mitglieder
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0\kr-rr\krvers\kr2003-2006.doc KANTON ZUG VORLAGE NR. 1062.2 (Laufnummer 11002) K A N T O N S R A T 28. LEGISLATURPERIODE 2003/2006 Verzeichnis der am 27. Oktober 2002 gewählten Mitglieder GEMEINDE 63
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2364.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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ist höher einzuschätzen als die (unbekannten) Bezeichnungen ".zug" oder ".zg". Auch aus technischer Sicht besteht für den Kanton kein Bedarf, da der Kanton über zwei sogenannte Wildcard-Zertifikate für "zg
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2366.1 - Interpellationstext
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ein Fahrradweg erstellt werden. Ist ein Fahrradweg für die direkte Verbindung oder andere Sicherheitsmassnahmen für den Lang- samverkehr geplant? 3. Strassenbeleuchtung bei der Umfahrungsstrasse zwischen Vorlage Nr. 2366.1 Laufnummer 14604 Interpellation von Mario Reinschmidt und Monika Weber betreffend sichere Strassen um Steinhausen vom 20. Februar 2014 Kantonsrat Mario Reinschmidt, Steinhausen, und Monika sollten die Zufahrten sowie der Kreisel ausreichend beleuchtet werden. Wann ist zur Erhöhung der Sicherheit e i- ne Beleuchtung vorgesehen? 2. Fahrradweg Steinhausen über das Gebiet Zimbel nach Blickensdorf
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1000.11 - Gesetz, Ablauf der Referendumsfrist: 8. April 2003
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dieser Dauer wird dem Kanton für den geförderten Wohnraum nach § 9 Bst. b bzw. § 13 Bst. a zur Sicherung der Zweckerhaltung ein Kauf- und Vorkaufsrecht in der Höhe des jeweiligen Ertragswerts eingeräumt
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1000.07 - Gesetz, Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
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dieser Dauer wird dem Kanton für den geförderten Wohnraum nach § 9 Bst. b bzw. § 13 Bst. a zur Sicherung der Zweckerhaltung ein Kauf- und Vorkaufsrecht in der Höhe des jeweiligen Ertragswerts eingeräumt
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1013.4 - Anträge der Raumplanungskommission
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vermerkt ist. § 31 II. Baulinien- und Strassenpläne 1 Baulinien-, Niveaulinien- sowie Strassenpläne sichern Strassen, Tras- sen, Wege und Plätze und halten Räume frei, insbesondere für bestehende oder künftige Eigentümer sowie Betreiberinnen und Betreiber der Kiesgruben sind verpflichtet, a) finanzielle Sicherheit für die Einhaltung der Bewilligung zu leisten; b) dem Kanton jährlich die abgebauten Kubaturen
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1013.5 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
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ermöglichen. § 31 2. Baulinien- und Strassenpläne 1 Baulinien-, Niveaulinien- sowie Strassenpläne sichern Strassen, Tras- sen, Wege und Plätze und halten Räume frei, insbesondere für bestehende oder künftige Eigentümer sowie Betreiberinnen und Betreiber der Kiesgruben sind verpflichtet, a) finanzielle Sicherheit für die Einhaltung der Bewilligung zu leisten; b) dem Kanton jährlich die abgebauten Kubaturen
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2296.1a - Synopse
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den gesamten Betrieb. 1 Der Geschäftsleitung obliegt die unmittelbare Geschäftsführung und die Auf- sicht über den gesamten Betrieb. 2 Sie vollzieht die Beschlüsse des Bankrates und ist an dessen Sitzungen
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2368.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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Nr. 2368.2 - 14608 am 2. Juli 2014 beraten. Finanzdirektor Peter Hegglin vertrat das Geschäft aus Sicht des Regierungsrates. Mit der Änderung des Gewässergebührentarifs wird Bundesrecht umgesetzt und eine