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1171.6 - Antrag von Felix Häcki zur 2. Lesung
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KANTON ZUG VORLAGE NR. 1171.6 (Laufnummer 11368) KANTONSRATSBESCHLUSS BETREFFEND GENEHMIGUNG DER ABSTIMMUNG DES ZUGER BUSNETZES AUF DIE STADTBAHN ZUG UND EINES VORGEZOGENEN BUDGETKREDITS 2005 ANTRAG V
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1186.1 - Motionstext
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chlüsse allein im laufenden Jahr: a) Neue Investitionen Total Fr. 230 Mio. z.B. ZKB 18.8 Mio., Sicherheit 7.5 Mio., Zentralspital 174 Mio., Pflegezentrum Fr. 23 Mio., Kantonsratssaal Fr. 2.5 Mio. b) Zu
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821.20 - Verordnung über Massnahmen zur Bekämpfung der COVID-19-Epidemie (COVID-19-Verordnung)
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Schulen ab Primarstufe 1 In den Innenräumen der Schulen ab Primarstufe muss jede Person eine Ge- sichtsmaske tragen. * 2 Keine Maskentragepflicht nach Abs. 1 gilt: a) für den Unterricht, wenn dieser sitzend Spitälern, Alters- und Pflegeheimen müssen in allen Innenbereichen dieser Einrichtungen eine Ge- sichtsmaske tragen. Kinder vor ihrem 7. Geburtstag sind von der Masken- tragepflicht ausgenommen. Für Personen Staatsverwaltung vom 29. Oktober 1998 (Organisationsgesetz, OG)4), * beschliesst: § 1 1 Die Sicherheitsdirektion entscheidet über die Erteilung von Bewilligungen für a) * Grossveranstaltungen im Sinne von
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821.20 - Verordnung über Massnahmen zur Bekämpfung der COVID-19-Epidemie (COVID-19-Verordnung)
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Schulen ab Primarstufe 1 In den Innenräumen der Schulen ab Primarstufe muss jede Person eine Ge- sichtsmaske tragen. * 2 Keine Maskentragepflicht nach Abs. 1 gilt: a) für den Unterricht, wenn dieser sitzend Staatsverwaltung vom 29. Oktober 1998 (Organisationsgesetz, OG)4), * beschliesst: § 1 1 Die Sicherheitsdirektion entscheidet über die Erteilung von Bewilligungen für a) * Grossveranstaltungen im Sinne von
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740.11 - Verordnung zum Energiegesetz
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Kanton Zug 740.11 Verordnung zum Energiegesetz Vom 12. Juli 2005 (Stand 1. Mai 2021) Der Regierungsrat des Kantons Zug, gestützt auf § 6 Abs. 2 des Energiegesetzes vom 1. Juni 20041), beschliesst: 1.
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153.81 - Verordnung betreffend Änderung der namentlichen Nennung der Direktionen und der Ämter in den Gesetzessammlungen durch die neutralen Bezeichnungen «zuständige Direktion» und «zuständiges Amt»
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für Bildung und Kultur (DBK) § 4 Volkswirtschaftsdirektion (VD) § 5 Baudirektion (BD) § 6 Sicherheitsdirektion (SD) 1) BGS 153.8 GS 2019/053 1 153.81 § 7 Gesundheitsdirektion (GD) 1 Im Einführungsgesetz
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612.151 - Richtlinien zur Beurteilung von Gesuchen gemäss Verordnung über die Abfederung der wirtschaftlichen Auswirkungen des Coronavirus (COVID-19) im Kultursektor
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Kultursektors erwirtschaften. b) Im Bereich der Konzertlokale können ausschliesslich Betriebe berück- sichtigt werden, in deren Angebot mehr als 50 % kulturelle Live-Ver- anstaltungen sind. Unternehmen, die
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153.753 - Verfügung über die Delegation von Entscheid- und Unterzeichnungsbefugnissen in der Sicherheitsdirektion (Delegationsverfügung SD, DelV SD)
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z be- nützen, bei einer von ihr benannten Polizeidienststelle entgegen zu nehmen, b) die Sicherheitsleistungen für die Benützung des Platzes zu regeln und c) die Gebühren einzuziehen. § 8 Strassenverkehrsamt und Unterzeichnungsbefugnissen in der Sicherheitsdirektion * (Delegationsverfügung SD, DelV SD) Vom 12. Dezember 2007 (Stand 17. August 2019) Die Sicherheitsdirektion des Kantons Zug, gestützt auf § 5 und die Amtsleiterin oder den Amtsleiter sowie die Sicherheitsdirektion zur Entscheidfindung bei. § 5 Verwaltungsbeschwerdeverfahren 1 Die der Sicherheitsdirektion gemäss der Delegationsverordnung zustehen- den
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Kantonsratsbeschluss betreffend Freigabe eines Objektkredits für das Projekt Ersatz und Erweiterung der übergeordneten Kommunikation und Leittechnik für Betriebs- und Sicherheitsausrüstungen der Kantonsstrassen
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Kanton Zug 1021.002 Kantonsratsbeschluss betreffend Freigabe eines Objektkredits für das Projekt Ersatz und Erweiterung der übergeordneten Kommunikation und Leittechnik für Betriebs und Sicherheitsau
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konkordat-anhangI_110620_d
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ien zweier Gebäude. 7.3 Baulinien Baulinien begrenzen die Bebauung und dienen insbesondere der Sicherung bestehender und geplanter Anlagen und Flächen sowie der baulichen Gestaltung. 7.4 Baubereich Der