-
1975.2 - Antrag des Regierungsrates
-
Die Bewilligung kann mit Auflagen oder Bedingungen verknüpft wer- den. Insbesondere können Sicherheitsleistungen zur Deckung allfälliger von der Anlage oder deren Betrieb ausgehender Schäden verlangt werden
-
1984.14 - Antrag von Alice Landtwing zur 2. Lesung
-
Stand 2010) sicherstellt und dafür sämtliche Kos- ten trägt, und b) für die Sicherheit im Rahmen seiner Möglichkeit und in Zusammenarbeit mit der Polizei zur Gewährung der öffentlichen Sicherheit besorgt ist Busbahnhofs (80'000.-- Stand 2010) übernimmt. - Ebenfalls ist klar, dass der EVZ weiterhin für die Sicherheit innerhalb des Stadions ver- antwortlich ist. (Kosten 500'000.--) - Auch ist wichtig zu wissen, Stadion internen Sicherheits- kosten würde der EVZ gesamthaft 650'000 Franken pro Saison für die Sicherheit aus- geben. Seite 2/2 1984.14 - 13859 Mitunterzeichnerinnen und Mitunterzeichner: Abt Daniel, Baar
-
1984.10 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
-
ist in den Einwohnergemeinden mit Polizeidienststellen ver- treten. 2 Diese können von der Sicherheitsdirektion und dem jeweils zuständigen Gemeinderat im gegenseitigen Einvernehmen aufgehoben oder neu
-
1984.15 - Ablauf der Referendumsfrist: 6. Dezember 2011
-
ist in den Einwohnergemeinden mit Polizeidienststellen ver- treten. 2 Diese können von der Sicherheitsdirektion und dem jeweils zuständigen Gemeinderat im gegenseitigen Einvernehmen aufgehoben oder neu
-
2020.4 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
-
des Zwangs- massnahmengerichts. 6 Die Polizei kann zurAbwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit Personen, Fahrzeuge, Wasserfahrzeuge, Luftfahrzeuge und Container zur verdeckten Registrierung
-
2020.2 - Antrag des Regierungsrates
-
des Zwangs- massnahmengerichts. 6 Die Polizei kann zurAbwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit Personen, Fahrzeuge, Wasserfahrzeuge, Luftfahrzeuge und Container zur verdeckten Registrierung
-
2033.1 - Motionstext
-
lich als angebracht. (Siehe Vorlage 1905.2 - 13678) Ein zeitlich unbeschränktes Einspruchsrecht sichert die Einhaltung der Bauvorschriften auch auf lange Sicht. Artikel 684 ZGB der die übermässige Bee
-
1931.1 - Motionstext
-
Unternehmensstandort Zug. Dieser muss seine Attraktivität als Wirtschaftsstandort und Finanzplatz sicherstellen und wett- bewerbsfähig bleiben. 300/mb
-
1992.6a - Beilage: Revisionsbericht Nr. 75 - 2016
-
Finanzkontrolle Kanton Zua fTr^'^Jteß'd^u^ BerichtNr-75^°16 l Ö ll- üEZ 16 H 5 7~^ 30:November2016~ \^. '.*^ ^t^ T ^'^r-^v.'a'i',1^"'^":''s"'^ CESS^k^S^°4L-^£2i^^^.^J^^^ "•—»mwsw^i REVISIONSBERICHT LA
-
2005.2 - Antrag des Regierungsrates
-
Kantonsratsbeschluss betreffend Investitionsbeitrag für Sicherheitseinrichtungen in der Eissporthalle Herti (Bossard-Arena) Zug vom …………………… Der Kantonsrat des Kantons Zug, gestützt auf § 41 Bst. b der der Kantonsverfassung1) beschliesst: § 1 Der Kanton leistet an Sicherheitseinrichtungen bei der Eissporthalle Her- ti (Bossard-Arena) Zug einen Investitionsbeitrag von Fr. 265’000.–. § 2 Dieser Beschluss