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2523.1 - Motionstext
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einhergehend mit einer Steig e- rung der Effizienz. Es muss bei diesen Entflechtungen trotz allem sichergestellt werden, falls gewisse Aufgaben von den Einwohnergemeinden übernommen werden, dass eine Chance
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2529.0 - Genehmigung des Bundes
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Zivilstandswesen .-^Ä^^SSSZS'^'^S^SSS^SS^ .SCHERHEITSDSREK-ION Herrn Regierungsrat Villiger Sicherheitsdirektion des Kantons Zug Postfach 6301 Zug L April" 2C7 KANTONd ZUG | \^../ Referenz/Aktenzeichen: Zug am 12. Mail 2016 eine Teilrevision des EG AuG beschlossen hat, dass der Vorsteher der Sicherheitsdirektion des Kantons Zug mit Schreiben vom 25.Ja- nuar2017 um deren Genehmigung nachsucht, dass die Asylgesetz vom 31. Januar 2013 wird, soweit genehmigungspflichtig, genehmigt. 2. Mitteilung an: Sicherheitsdirektion des Kantons Zug, Postfach, 6301 Zug; Schweizerische Bundeskanzlei, Bundeshaus West, 3003 Bern
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2549.1a - Beilage tabellarische Übersicht
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desgesetz über die Betäubungsmittel (EG BetmG, BGS 823.5) 2015 2015 Fr. 320 000 5 Fr. 320 000 Sicherheitsdirektion Frauenzentrale des Kan- tons Zug Tirolerweg 8 6300 Zug opfer@eff-zett.ch LV Opferberatung
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2553.3b - Beilage 2: Funktionsdiagramm
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Abschluss von Vereinbarungen (z.B. Rückversicherung) · Erlass technischer Ausführungsbestimmungen · Sicherstellung der finanziellen Stabilität (Höhe Prämien, Anlagereglement, Reserven und Rückversicherungen)
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1620.2 - Antrag des Regierungsrates
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Abs. 1 1 Die Organe sorgen durch angemessene technische und organisatorische Massnahmen für die Sicherung der Daten. Daten sind insbesondere vor Ver- lust, Fälschung, Entwendung, Kenntnisnahme, Kopieren
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2570.2a - Beilage Verkehrsanordnungen
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dagegen. D. Der Erlass von Verkehrsanordnungen auf Kantonsstrasse fällt in die Zuständigkeit der Sicherheitsdirektlon (§ 5 Verordnung über den Strassenverkehr und die Strassensignali- sation vom 22. Februar 1977 www.zug.ch Seite 2/3 Zug,18.Januar 2016 Sicherheitsdirektion Beat Villiger Regierungsrat Seite 3/3 A. Mit Schreiben vom 27. November 2015 an die Sicherheitsdirektion ersucht das kantonale Tiefbauamt um die
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2570.2 - Antwort des Regierungsrats
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Tiefbauamt hat die Interpellation zusammen mit der Sicherheitsdirektion geprüft und en t- sprechend ein Projekt ausgearbeitet. Die Sicherheitsdirektion hat die neue Wegweisung am 18. Januar 2016 angeordnet Landammann: Heinz Tännler Der Landschreiber: Tobias Moser Beilage: - Verkehrsanordnung der Sicherheitsdirektion vom 18. Januar 2016 230/sn
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2733.3a - Beilage Eskalationsstufen
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Sicherheitsdirektion Ablaufschema Gewaltschutz.Doc Eskalationsstufen Gewaltschutz Polizei prüft Meldungen - Abklärungen und Einschätzung - bei Bedarf Beizug Sachverständige Interne Deeskalation / Ombudsstelle Ombudsstelle - Gespräch mit Amtsleitung - Beizug Fachstelle Sicherheit - spezielle Massnahmen wie z.B. Hausverbot - Konsultation Ombudsstelle - Angebot zur Vermittlung durch Ombudsstelle - etc. Mögliche Massnahmen
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2564.1 - Motionstext
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Soltermann und Daniel Stadlin betreffend Anpassung der Geschäftsordnung des Kantonsrats (GO KR) zur Sicherung der demokratischen Mitwirkung aller im Kantonsrat vertretenen Parteien vom 29. Oktober 2015 Die
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2694.1 - Motionstext
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Begründung Die elektronische Einsichtnahme spart Kosten, schont die Umwelt und erleichtert dem Ei n- sichtnehmenden den weiteren Gebrauch der Dokumente. 190/mb