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1491.1 - Motionstext
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KANTON ZUG VORLAGE NR. 1491.1 (Laufnummer 12243) MOTION VON THOMAS LÖTSCHER BETREFFEND "NOTFALLKONZEPT FEINSTAUB" VOM 2. NOVEMBER 2006 Kantonsrat Thomas Lötscher, Neuheim, hat am 2. November 2006 folg
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1168.5 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
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Kantonsratsbeschluss betreffend Planungs- und Projektierungskredite öffentlicher Verkehr vom ............ Der Kantonsrat des Kantons Zug, gestützt auf § 41 Bst. d der Kantonsverfassung1), auf §§ 31 un
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1168.2 - Antrag des Regierungsrates
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inklusive Mehrwertsteuer, für einen leistungsfähigen Fein- verteiler im öffentlichen Verkehr (inklusive Sicherung der Raumfreihaltung) b) Projektierungskredit von 3.9 Mio. Franken, inklusive Mehrwertsteuer, für
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2254.1 - Motionstext
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profitieren, ohne dazu etwas beitragen zu müssen. Insbesondere im Sozialbereich, bei der öffentlichen Sicherhei t, im Sport und in der Kultur. Die dadurch anfallenden Kosten trägt sie so gut wie alleine. Eine
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2283.1a - Beilage
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Anpassung kantonaler Richtplan Baudirektion Amt für Raumplanung Aabachstrasse 5, 6300 Zug T 041 728 54 80 info.arp@zg.ch www.zug.ch/raumplanung Synopse, August 2013 2 Impressum Herausgeber Baudirektio
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2335.7c - Beilage 3
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Auflage Sichtbetonfassade m1 350 0 86 30'100 30'100 Dämmung Sichtbetonfassade m2 140 0 842 117'900 117'900 Mehrausmass für Dachkonstruktion als Sportplatz m2 140 0 114 16'000 16'000 Sichtbetonfassade 25 cm 43'700 0 43'700 Notausgangstüren UG, 1.50 m x 2.20 m St 5'500 0 4 22'000 22'000 Hydrophobierung Sichtbetonfassade m2 25 0 956 23'900 23'900 leichtes Fassadengerüst aussen, inkl. Miete m2 25 1'374 34'400 1'550 Beseitigung allfälliger Altlasten im Terrain wie kontaminiertes Erdreich, etc. › Anpassungen, Sicherungen und Umlegungen allfälliger im Grundstück liegender Werk- und Erschliessungsleitungen › Massnahmen
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2333.1 - Interpellationstext
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zeugbewegungen durch das Dorf, während der mehrjährigen Bauzeit sollen es bis zu 16‘000 sein. Die Sicherheit und Lebensqualität würde in diesen betroffenen Gebieten stark beeinflusst. Deshalb braucht es
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1078.4 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
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1 unverändert 2 unverändert 3 Das Kantonsgericht ist mit Umgehung des Friedensrichters ohne Rück- sicht auf den Streitwert erste kantonale Gerichtsinstanz für die Beurteilung von Kollokationsklagen. II
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1078.2 - Antrag des Obergerichtes
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1 unverändert 2 unverändert 3 Das Kantonsgericht ist mit Umgehung des Friedensrichters ohne Rück- sicht auf den Streitwert erste kantonale Gerichtsinstanz für die Beurteilung von Kollokationsklagen. II
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1078.5 - Ablauf der Referendumsfrist: 2. September 2003
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1 unverändert 2 unverändert 3 Das Kantonsgericht ist mit Umgehung des Friedensrichters ohne Rück- sicht auf den Streitwert erste kantonale Gerichtsinstanz für die Beurteilung von Kollokationsklagen. II