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753.32 - Verordnung über das Einwassern von Booten (Einwasserungsverordnung)
erhalten mit der Einwasserungsbewilligung zwei identische Kontrollaufkleber. Diese sind äusserlich gut sichtbar beidseitig am Boot je- weils links vom Kontrollschild anzubringen. Wird das Boot auf einem ande-
822.2 - Kantonsratsbeschluss betreffend Unterstützung des ärztlichen Notfalldienstes
Kanton Zug 822.2 Kantonsratsbeschluss betreffend Unterstützung des ärztlichen Notfalldienstes Vom 2. Juli 2025 (Stand 1. September 2025) Der Kantonsrat des Kantons Zug, gestützt auf § 41 Abs. 1 Bst. b
312.1-A1 - Übertretungsstrafgesetz (Anhang: Bussenkatalog gemäss § 15 ÜStG) (ÜStG)
ligung (§ 11a in Verbindung mit 33 EG Waldgesetz): 100.– 7.5 * Laufenlassen von Hunden ausser Sichtdistanz im Wald und am Wald- rand (§ 9 Abs. 4 in Verbindung mit § 33 EG Waldgesetz): 100.– 7.6 * Verstoss
822.1 - Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Förderung der Ausbildung im Bereich der Pflege (EG FAP)
über die Förderung der Ausbildung im Bereich der Pflege6) während ihrer Ausbildung Beiträge zur Sicherung ihres Lebensun- terhalts (Unterstützungsbeiträge). Der Regierungsrat kann weitere Bildungs- gänge
153.753 - Verfügung über die Delegation von Entscheid- und Unterzeichnungsbefugnissen in der Sicherheitsdirektion (Delegationsverfügung SD, DelV SD)
z be- nützen, bei einer von ihr benannten Polizeidienststelle entgegen zu nehmen, b) die Sicherheitsleistungen für die Benützung des Platzes zu regeln und c) die Gebühren einzuziehen. § 8 Strassenverkehrsamt und Unterzeichnungsbefugnissen in der Sicherheitsdirektion * (Delegationsverfügung SD, DelV SD) Vom 12. Dezember 2007 (Stand 1. Juli 2023) Die Sicherheitsdirektion des Kantons Zug, gestützt auf § 5 und die Amtsleiterin oder den Amtsleiter sowie die Sicherheitsdirektion zur Entscheidfindung bei. § 5 Verwaltungsbeschwerdeverfahren 1 Die der Sicherheitsdirektion gemäss der Delegationsverordnung zustehen- den
521.811 - Verordnung über den zugerischen Winkelriedfonds
on, Verfahren § 8 * Sicherheitsdirektion 1 Der Sicherheitsdirektion obliegt die Aufsicht über den zugerischen Win- kelriedfonds. § 9 * … § 10 Ausführung 1 Die Sicherheitsdirektion ist für den Vollzug dieser erkranken oder verunglücken und dadurch in eine Notlage geraten, soweit nicht die Militärver- sicherung oder eine andere Institution für die Unterstützung auf- kommt, 2. durch Instruktions- oder Aktivdienst Bevölkerungsschutz, Zivilschutz und Militär beurteilt die Ge- suche nach Konsultation der Sicherheitsdirektion und legt die Höhe der Un- terstützungsbeiträge fest. * 2 Die Unterstützungsbeiträge für I
521.1 - Verordnung über die Militärverwaltung
abschliessen, namentlich über die Bewirtschaftung und den Unter- halt von Armeematerial. * 2 Die Sicherheitsdirektion ernennt die Kreiskommandantin oder den Kreis- kommandanten. * § 2 Amt für Bevölkerungsschutz Disziplinarstrafentscheide des Amts für Bevölkerungsschutz, Zivil- schutz und Militär kann bei der Sicherheitsdirektion Disziplinarbeschwerde erhoben werden. * § 4 Pflichten der Einwohnerkontrollen 1 Die Einwo Mutationsda- ten der Wehrpflichtigen elektronisch zur Verfügung. * § 5 Schiesskommission 1 Die Sicherheitsdirektion ernennt die Präsidentin oder den Präsidenten und die Mitglieder der Schiesskommission. § 6
842.13 - Verordnung über die Zulassung von Ärztinnen und Ärzten im ambulanten Bereich (Zulassungsverordnung)
rat des Kantons Zug, gestützt auf Art. 36 und Art. 55a des Bundesgesetzes über die Krankenver- sicherung (KVG) vom 18. März 19941), Art. 5 der Verordnung über die Festlegung der Höchstzahlen für Ärztinnen
842.13-A1 - Verordnung über die Zulassung von Ärztinnen und Ärzten im ambulanten Bereich (Anhang) (Zulassungsverordnung)
rat des Kantons Zug, gestützt auf Art. 36 und Art. 55a des Bundesgesetzes über die Krankenver- sicherung (KVG) vom 18. März 19941), Art. 5 der Verordnung über die Festlegung der Höchstzahlen für Ärztinnen
3253.1 - Bericht und Antrag der Justizprüfungskommission
Immobilientreuhand, Landwirtschaft oder Recht. Seite 2/2 3253.1 - 16609 René Ochsner erfüllt aus Sicht der JPK die fachlichen und persönlichen Voraussetzungen für die Besetzung des Amtes als neues Mitglied

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