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753.32 - Verordnung über das Einwassern von Booten (Einwasserungsverordnung)
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erhalten mit der Einwasserungsbewilligung zwei identische Kontrollaufkleber. Diese sind äusserlich gut sichtbar beidseitig am Boot je- weils links vom Kontrollschild anzubringen. Wird das Boot auf einem ande-
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822.2 - Kantonsratsbeschluss betreffend Unterstützung des ärztlichen Notfalldienstes
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Kanton Zug 822.2 Kantonsratsbeschluss betreffend Unterstützung des ärztlichen Notfalldienstes Vom 2. Juli 2025 (Stand 1. September 2025) Der Kantonsrat des Kantons Zug, gestützt auf § 41 Abs. 1 Bst. b
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312.1-A1 - Übertretungsstrafgesetz (Anhang: Bussenkatalog gemäss § 15 ÜStG) (ÜStG)
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ligung (§ 11a in Verbindung mit 33 EG Waldgesetz): 100.– 7.5 * Laufenlassen von Hunden ausser Sichtdistanz im Wald und am Wald- rand (§ 9 Abs. 4 in Verbindung mit § 33 EG Waldgesetz): 100.– 7.6 * Verstoss
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822.1 - Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Förderung der Ausbildung im Bereich der Pflege (EG FAP)
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über die Förderung der Ausbildung im Bereich der Pflege6) während ihrer Ausbildung Beiträge zur Sicherung ihres Lebensun- terhalts (Unterstützungsbeiträge). Der Regierungsrat kann weitere Bildungs- gänge
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153.753 - Verfügung über die Delegation von Entscheid- und Unterzeichnungsbefugnissen in der Sicherheitsdirektion (Delegationsverfügung SD, DelV SD)
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z be- nützen, bei einer von ihr benannten Polizeidienststelle entgegen zu nehmen, b) die Sicherheitsleistungen für die Benützung des Platzes zu regeln und c) die Gebühren einzuziehen. § 8 Strassenverkehrsamt und Unterzeichnungsbefugnissen in der Sicherheitsdirektion * (Delegationsverfügung SD, DelV SD) Vom 12. Dezember 2007 (Stand 1. Juli 2023) Die Sicherheitsdirektion des Kantons Zug, gestützt auf § 5 und die Amtsleiterin oder den Amtsleiter sowie die Sicherheitsdirektion zur Entscheidfindung bei. § 5 Verwaltungsbeschwerdeverfahren 1 Die der Sicherheitsdirektion gemäss der Delegationsverordnung zustehen- den
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521.811 - Verordnung über den zugerischen Winkelriedfonds
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on, Verfahren § 8 * Sicherheitsdirektion 1 Der Sicherheitsdirektion obliegt die Aufsicht über den zugerischen Win- kelriedfonds. § 9 * … § 10 Ausführung 1 Die Sicherheitsdirektion ist für den Vollzug dieser erkranken oder verunglücken und dadurch in eine Notlage geraten, soweit nicht die Militärver- sicherung oder eine andere Institution für die Unterstützung auf- kommt, 2. durch Instruktions- oder Aktivdienst Bevölkerungsschutz, Zivilschutz und Militär beurteilt die Ge- suche nach Konsultation der Sicherheitsdirektion und legt die Höhe der Un- terstützungsbeiträge fest. * 2 Die Unterstützungsbeiträge für I
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521.1 - Verordnung über die Militärverwaltung
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abschliessen, namentlich über die Bewirtschaftung und den Unter- halt von Armeematerial. * 2 Die Sicherheitsdirektion ernennt die Kreiskommandantin oder den Kreis- kommandanten. * § 2 Amt für Bevölkerungsschutz Disziplinarstrafentscheide des Amts für Bevölkerungsschutz, Zivil- schutz und Militär kann bei der Sicherheitsdirektion Disziplinarbeschwerde erhoben werden. * § 4 Pflichten der Einwohnerkontrollen 1 Die Einwo Mutationsda- ten der Wehrpflichtigen elektronisch zur Verfügung. * § 5 Schiesskommission 1 Die Sicherheitsdirektion ernennt die Präsidentin oder den Präsidenten und die Mitglieder der Schiesskommission. § 6
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842.13 - Verordnung über die Zulassung von Ärztinnen und Ärzten im ambulanten Bereich (Zulassungsverordnung)
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rat des Kantons Zug, gestützt auf Art. 36 und Art. 55a des Bundesgesetzes über die Krankenver- sicherung (KVG) vom 18. März 19941), Art. 5 der Verordnung über die Festlegung der Höchstzahlen für Ärztinnen
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842.13-A1 - Verordnung über die Zulassung von Ärztinnen und Ärzten im ambulanten Bereich (Anhang) (Zulassungsverordnung)
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rat des Kantons Zug, gestützt auf Art. 36 und Art. 55a des Bundesgesetzes über die Krankenver- sicherung (KVG) vom 18. März 19941), Art. 5 der Verordnung über die Festlegung der Höchstzahlen für Ärztinnen
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3253.1 - Bericht und Antrag der Justizprüfungskommission
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Immobilientreuhand, Landwirtschaft oder Recht. Seite 2/2 3253.1 - 16609 René Ochsner erfüllt aus Sicht der JPK die fachlichen und persönlichen Voraussetzungen für die Besetzung des Amtes als neues Mitglied