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3351.1 - Postulatstext
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Vorlage Nr. 3351.1 Laufnummer 16825 Postulat der SVP-Fraktion betreffend Senkung der Gebühren des Strassenverkehrsamtes vom 17. Dezember 2021 Die SVP-Fraktion hat am 17. Dezember 2021 folgendes Postul
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3357.1a - Beilage Medienmitteilung Eichholz
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Baudirektion Direktionssekretariat_3 20211028_Eicholz.Docx Aabachstrasse 5, 6300 Zug T +41 41 728 53 00 www.zg.ch/baudirektion Per E-Mail An die akkreditierten Medien Zug, 28. Oktober 2021 M E D I E N
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822.2 - Kantonsratsbeschluss betreffend Unterstützung des ärztlichen Notfalldienstes
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Kanton Zug 822.2 Kantonsratsbeschluss betreffend Unterstützung des ärztlichen Notfalldienstes Vom 2. Juli 2025 (Stand 1. September 2025) Der Kantonsrat des Kantons Zug, gestützt auf § 41 Abs. 1 Bst. b
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1021.002 - Kantonsratsbeschluss betreffend Freigabe eines Objektkredits für das Projekt Ersatz und Erweiterung der übergeordneten Kommunikation und Leittechnik für Betriebs- und Sicherheitsausrüstungen der Kantonsstrassen
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Kanton Zug 1021.002 Kantonsratsbeschluss betreffend Freigabe eines Objektkredits für das Projekt Ersatz und Erweiterung der übergeordneten Kommunikation und Leittechnik für Betriebs- und Sicherheitsau
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154.51 - Kantonsratsbeschluss betreffend Gewährleistung der Sicherheit der kantonalen Behörden, der kantonalen Verwaltung und der Gerichte
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fest und be- willigt das für die Umsetzung der Sicherheitsstrategie erforderliche zusätzli- che Personal. 2 Der Regierungsrat: a) erlässt das Sicherheitskonzept unter Berücksichtigung der Sicherheits- risiken Schadensbe- grenzung im Ereignisfall bei gleichzeitiger Sicherstellung der Konti- nuität in der Leistungserbringung; c) die Förderung des Sicherheitsbewusstseins der Adressaten. § 3 Adressaten 1 Adressaten dieses Bürgernähe, nach dem Grundsatz der Verhältnismässigkeit gewährleistet. § 2 Sicherheitsstrategie 1 Die Sicherheitsstrategie umfasst: a) einen den Verhältnissen angepassten Schutz der Gesundheit und Un-
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154.51 - Kantonsratsbeschluss betreffend Gewährleistung der Sicherheit der kantonalen Behörden, der kantonalen Verwaltung und der Gerichte
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fest und be- willigt das für die Umsetzung der Sicherheitsstrategie erforderliche zusätzli- che Personal. 2 Der Regierungsrat: a) erlässt das Sicherheitskonzept unter Berücksichtigung der Sicherheits- risiken Schadensbe- grenzung im Ereignisfall bei gleichzeitiger Sicherstellung der Konti- nuität in der Leistungserbringung; c) die Förderung des Sicherheitsbewusstseins der Adressaten. § 3 Adressaten 1 Adressaten dieses Bürgernähe, nach dem Grundsatz der Verhältnismässigkeit gewährleistet. § 2 Sicherheitsstrategie 1 Die Sicherheitsstrategie umfasst: a) einen den Verhältnissen angepassten Schutz der Gesundheit und Un-
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751.221 - Verordnung über die Gebühren im Strassenverkehr
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Kanton Zug 751.221 Verordnung über die Gebühren im Strassenverkehr Vom 13. Dezember 2005 (Stand 1. Januar 2020) Der Regierungsrat des Kantons Zug, gestützt auf § 47 Abs. 1 Bst. d der Kantonsverfassung
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842.13 - Verordnung über die Zulassung von Ärztinnen und Ärzten im ambulanten Bereich (Zulassungsverordnung)
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rat des Kantons Zug, gestützt auf Art. 36 und Art. 55a des Bundesgesetzes über die Krankenver- sicherung (KVG) vom 18. März 19941), Art. 5 der Verordnung über die Festlegung der Höchstzahlen für Ärztinnen
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823.5 - Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Betäubungsmittel (EG BetmG)
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und Aufklä- rungsarbeit sowie durch Förderung einer sinnvollen Freizeitbeschäftigung. 2 Für die Sicherstellung und Finanzierung der primärpräventiven Bildungs- und Aufklärungsarbeit ist der Kanton zuständig
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842.5 - Vollziehungsverordnung zum Bundesgesetz über die Unfallversicherung
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Wirtschaft und Arbeit mit Ausnahme der Zuständigkei- ten gemäss den Bst. b und c; b) * der Sicherheitsdirektion für die polizeiliche Rechtshilfe im Sinne von Art. 86 UVG und die Aufgabenzuteilung an das