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konkordat-anhangI_110620_d
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ien zweier Gebäude. 7.3 Baulinien Baulinien begrenzen die Bebauung und dienen insbesondere der Sicherung bestehender und geplanter Anlagen und Flächen sowie der baulichen Gestaltung. 7.4 Baubereich Der
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332.31-A1-1-2.de.pdf
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332.31-A1 1 Kantonsratsbeschluss über die Errichtung und den Betrieb einer interkantonalen Strafanstalt im Bostadel vom 21. Dezember 19721) Der Kantonsrat des Kantons Zug, nach Einsicht in einen Beric
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751.221 - Verordnung über die Gebühren im Strassenverkehr (VO GS)
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Kanton Zug 751.221 Verordnung über die Gebühren im Strassenverkehr (VO GS) Vom 10. Juni 2025 (Stand 1. Januar 2026) Der Regierungsrat des Kantons Zug, gestützt auf § 47 Abs. 1 Bst. d der Verfassung de
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215.712 - Verordnung über den Leitungskataster (Leitungskatasterverordnung, LKV)
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Leitungska- taster der Werke, deren Qualitätsprüfung und Zusammenführung; b) die Verwaltung und Sicherung der Geobasisdaten Leitungskataster; c) die kontrollierte Abgabe der Geobasisdaten Leitungskataster
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153.81 - Verordnung betreffend Änderung der namentlichen Nennung der Direktionen und der Ämter in den Gesetzessammlungen durch die neutralen Bezeichnungen «zuständige Direktion» und «zuständiges Amt»
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für Bildung und Kultur (DBK) § 4 Volkswirtschaftsdirektion (VD) § 5 Baudirektion (BD) § 6 Sicherheitsdirektion (SD) 1) BGS 153.8 GS 2019/053 1 153.81 § 7 Gesundheitsdirektion (GD) 1 Im Einführungsgesetz für Bildung und Kultur (DBK) § 4 Volkswirtschaftsdirektion (VD) § 5 Baudirektion (BD) § 6 Sicherheitsdirektion (SD) § 7 Gesundheitsdirektion (GD) § 8 Finanzdirektion (FD) 2024-09-12T17:15:47+0200 "6300
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822.1 - Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Förderung der Ausbildung im Bereich der Pflege (EG FAP)
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über die Förderung der Ausbildung im Bereich der Pflege6) während ihrer Ausbildung Beiträge zur Sicherung ihres Lebensun- terhalts (Unterstützungsbeiträge). Der Regierungsrat kann weitere Bildungs- gänge
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1021.002 - Kantonsratsbeschluss betreffend Freigabe eines Objektkredits für das Projekt Ersatz und Erweiterung der übergeordneten Kommunikation und Leittechnik für Betriebs- und Sicherheitsausrüstungen der Kantonsstrassen
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Kanton Zug 1021.002 Kantonsratsbeschluss betreffend Freigabe eines Objektkredits für das Projekt Ersatz und Erweiterung der übergeordneten Kommunikation und Leittechnik für Betriebs- und Sicherheitsau
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153.755 - Verfügung über die Delegation von Entscheidungsbefugnissen der Sicherheitsdirektion im Bereich der polizeilichen Unterstützungseinsätze an die Zuger Polizei
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gsbefugnissen der Sicherheitsdirektion im Bereich der polizeilichen Unterstützungseinsätze an die Zuger Polizei Vom 11. November 2013 (Stand 1. Januar 2018) Die Sicherheitsdirektion des Kantons Zug, gestützt oder Anlässen im Sin- ne von Art. 5 Abs. 2 Konkordat. § 3 Mitteilung 1 Die Polizei setzt die Sicherheitsdirektion in allen Fällen in Kenntnis. 2 153.755 Änderungstabelle - Nach Beschluss Beschluss Inkrafttreten
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821.191 - Verfügung über die Delegation der Entscheidbefugnis der Sicherheitsdirektion bei Bewilligungen für Grossveranstaltungen an die Zuger Polizei (COVID-19-Verfügung Grossveranstaltungen)
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Kanton Zug 821.191 Verfügung über die Delegation der Entscheidbefugnis der Sicherheitsdirektion bei Bewilligungen für Grossveranstaltungen an die Zuger Polizei (COVID-19-Verfügung Grossveranstaltungen) ) Vom 22. September 2020 (Stand 1. Oktober 2020) Die Sicherheitsdirektion des Kantons Zug, gestützt auf § 6 Abs. 2 des Gesetzes über die Organisation der Staatsverwal- tung vom 29. Oktober 1998 (Organ 10. Juli 2020 (COVID-19-Verordnung Bekämpfungsmassnahmen)2), verfügt: § 1 Delegation 1 Die Sicherheitsdirektion delegiert die ihr gestützt auf § 4 Abs. 3 COVID- 19-Verordnung Bekämpfungsmassnahmen3) zustehende
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821.201 - Verfügung über die Delegation von Entscheidbefugnissen der Sicherheitsdirektion für Bewilligungen von Grossveranstaltungen an die Zuger Polizei (COVID-19-Verfügung Grossveranstaltungen)
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der Sicherheitsdirektion für Bewilligungen von Grossveranstaltungen an die Zuger Polizei (COVID-19-Verfügung Grossveranstaltungen) Vom 1. Juni 2021 (Stand 1. Juni 2021) Die Sicherheitsdirektion des Kantons Bekämpfung der COVID-19-Epi- demie vom 1. Juni 2021 (COVID-19-Verordnung)2), verfügt: § 1 1 Die Sicherheitsdirektion delegiert die ihr gestützt auf § 1 Abs. 1 und 2 der COVID-19-Verordnung3) zustehenden Ent