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ien zweier Gebäude. 7.3 Baulinien Baulinien begrenzen die Bebauung und dienen insbesondere der Sicherung bestehender und geplanter Anlagen und Flächen sowie der baulichen Gestaltung. 7.4 Baubereich Der
332.31-A1-1-2.de.pdf
332.31-A1 1 Kantonsratsbeschluss über die Errichtung und den Betrieb einer interkantonalen Strafanstalt im Bostadel vom 21. Dezember 19721) Der Kantonsrat des Kantons Zug, nach Einsicht in einen Beric
751.221 - Verordnung über die Gebühren im Strassenverkehr (VO GS)
Kanton Zug 751.221 Verordnung über die Gebühren im Strassenverkehr (VO GS) Vom 10. Juni 2025 (Stand 1. Januar 2026) Der Regierungsrat des Kantons Zug, gestützt auf § 47 Abs. 1 Bst. d der Verfassung de
215.712 - Verordnung über den Leitungskataster (Leitungskatasterverordnung, LKV)
Leitungska- taster der Werke, deren Qualitätsprüfung und Zusammenführung; b) die Verwaltung und Sicherung der Geobasisdaten Leitungskataster; c) die kontrollierte Abgabe der Geobasisdaten Leitungskataster
153.81 - Verordnung betreffend Änderung der namentlichen Nennung der Direktionen und der Ämter in den Gesetzessammlungen durch die neutralen Bezeichnungen «zuständige Direktion» und «zuständiges Amt»
für Bildung und Kultur (DBK) § 4 Volkswirtschaftsdirektion (VD) § 5 Baudirektion (BD) § 6 Sicherheitsdirektion (SD) 1) BGS 153.8 GS 2019/053 1 153.81 § 7 Gesundheitsdirektion (GD) 1 Im Einführungsgesetz für Bildung und Kultur (DBK) § 4 Volkswirtschaftsdirektion (VD) § 5 Baudirektion (BD) § 6 Sicherheitsdirektion (SD) § 7 Gesundheitsdirektion (GD) § 8 Finanzdirektion (FD) 2024-09-12T17:15:47+0200 "6300
822.1 - Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Förderung der Ausbildung im Bereich der Pflege (EG FAP)
über die Förderung der Ausbildung im Bereich der Pflege6) während ihrer Ausbildung Beiträge zur Sicherung ihres Lebensun- terhalts (Unterstützungsbeiträge). Der Regierungsrat kann weitere Bildungs- gänge
1021.002 - Kantonsratsbeschluss betreffend Freigabe eines Objektkredits für das Projekt Ersatz und Erweiterung der übergeordneten Kommunikation und Leittechnik für Betriebs- und Sicherheitsausrüstungen der Kantonsstrassen
Kanton Zug 1021.002 Kantonsratsbeschluss betreffend Freigabe eines Objektkredits für das Projekt Ersatz und Erweiterung der übergeordneten Kommunikation und Leittechnik für Betriebs- und Sicherheitsau
153.755 - Verfügung über die Delegation von Entscheidungsbefugnissen der Sicherheitsdirektion im Bereich der polizeilichen Unterstützungseinsätze an die Zuger Polizei
gsbefugnissen der Sicherheitsdirektion im Bereich der polizeilichen Unterstützungseinsätze an die Zuger Polizei Vom 11. November 2013 (Stand 1. Januar 2018) Die Sicherheitsdirektion des Kantons Zug, gestützt oder Anlässen im Sin- ne von Art. 5 Abs. 2 Konkordat. § 3 Mitteilung 1 Die Polizei setzt die Sicherheitsdirektion in allen Fällen in Kenntnis. 2 153.755 Änderungstabelle - Nach Beschluss Beschluss Inkrafttreten
821.191 - Verfügung über die Delegation der Entscheidbefugnis der Sicherheitsdirektion bei Bewilligungen für Grossveranstaltungen an die Zuger Polizei (COVID-19-Verfügung Grossveranstaltungen)
Kanton Zug 821.191 Verfügung über die Delegation der Entscheidbefugnis der Sicherheitsdirektion bei Bewilligungen für Grossveranstaltungen an die Zuger Polizei (COVID-19-Verfügung Grossveranstaltungen) ) Vom 22. September 2020 (Stand 1. Oktober 2020) Die Sicherheitsdirektion des Kantons Zug, gestützt auf § 6 Abs. 2 des Gesetzes über die Organisation der Staatsverwal- tung vom 29. Oktober 1998 (Organ 10. Juli 2020 (COVID-19-Verordnung Bekämpfungsmassnahmen)2), verfügt: § 1 Delegation 1 Die Sicherheitsdirektion delegiert die ihr gestützt auf § 4 Abs. 3 COVID- 19-Verordnung Bekämpfungsmassnahmen3) zustehende
821.201 - Verfügung über die Delegation von Entscheidbefugnissen der Sicherheitsdirektion für Bewilligungen von Grossveranstaltungen an die Zuger Polizei (COVID-19-Verfügung Grossveranstaltungen)
der Sicherheitsdirektion für Bewilligungen von Grossveranstaltungen an die Zuger Polizei (COVID-19-Verfügung Grossveranstaltungen) Vom 1. Juni 2021 (Stand 1. Juni 2021) Die Sicherheitsdirektion des Kantons Bekämpfung der COVID-19-Epi- demie vom 1. Juni 2021 (COVID-19-Verordnung)2), verfügt: § 1 1 Die Sicherheitsdirektion delegiert die ihr gestützt auf § 1 Abs. 1 und 2 der COVID-19-Verordnung3) zustehenden Ent

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