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Start Umlegung der Schmutzwasser- und Neubau der Regenwasserleitung Chäsimatt
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Vorgängig zur geplanten Überbauung Chäsimatt muss die bestehende Schmutzwasserleitung ab der Binzmühlestrasse bis Mitte Alte Chamerstrasse umverlegt werden. Die Bauarbeiten beginnen Ende August 2019
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Baubewilligung für Vorbereitungsarbeiten auf dem Baufeld 1 Suurstoffi West erteilt
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Das Baugesuch für die Vorbereitungsarbeiten für die Hochbauten auf dem Baufeld 1 des Bebauungsplans Suurstoffi West in Rotkreuz wurde am 9. Dezember 2016 eingereicht. Das Gesuch lag vom 16. Dezember
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Übung im Armeetanklager
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Am 3. September 2019 von 8.00 bis circa 15.00 Uhr führt das Rettungsbatallion 3 eine Übung im Armeetanklager Rotkreuz durch. Am 3. September 2019 von 8.00 bis circa 15.00 Uhr führt das Rettungsbatall
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Die Bring- und Holaktion findet neu am 21. September 2019 statt
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eine kleine Festwirtschaft betreiben. Ansprechpartner bei Fragen ist die Abteilung Planung/Bau/ Sicherheit der Gemeinde Risch unter 041 798 18 43.
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Militärische Übung
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Militärische Übung: Buonas / Tanklager Rotkreuz In Zusammenarbeit mit der regionalen Feuerwehr wird das Einsatzkommando Katastrophenhilfe Bereitschaftsverband der Schweizer Armee am 18. und 19. Mai 2
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Massnahmen zur Erhöhung der Schulwegsicherheit auf der Waldetenstrasse in Rotkreuz
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An der Gemeindeversammlung vom 27. November 2018 wurde ein Rahmenkredit für die Planung und Ausführung der ersten Etappe des gemeindlichen Gesamtverkehrskonzepts (GVK) genehmigt. Im Rahmen dieser ers
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Öffentliche Auflage Lindenmatt
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Öffentliche Auflage Lindenmatt Öffentliche Mitwirkung zur Anpassung des gemeindlichen Richtplans
Nach § 37 des Planungs- und Baugesetzes (PBG) sind gemeindliche Richtpläne gemäss dem Verfahren der
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§ 3 Zuständigkeiten – Regierungsrat
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die Baudirektion für den Erlass der kantonalen Nutzungs- und Sondernutzungspläne sowie für die Sicherung von kantonalen Planungen zuständig sein. Ebenso genehmigt neu die Baudirektion auch die gemeindlichen
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00 Kursübersicht "Sicherheit" - 2015
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00 Kursübersicht Sicherheit
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§ 13 Kantonale Bauvorschriften – Kiesgruben
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Eigentümer sowie Betreiberinnen und Betreiber der Kiesgruben sind verpflichtet, a) finanzielle Sicherheit für die Einhaltung der Bewilligung zu leisten; b) dem Kanton jährlich die abgebauten Kubaturen