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Start Umlegung der Schmutzwasser- und Neubau der Regenwasserleitung Chäsimatt
Vorgängig zur geplanten Überbauung Chäsimatt muss die bestehende Schmutzwasserleitung ab der Binzmühlestrasse bis Mitte Alte Chamerstrasse umverlegt werden. Die Bauarbeiten beginnen Ende August 2019
Baubewilligung für Vorbereitungsarbeiten auf dem Baufeld 1 Suurstoffi West erteilt
Das Baugesuch für die Vorbereitungsarbeiten für die Hochbauten auf dem Baufeld 1 des Bebauungsplans Suurstoffi West in Rotkreuz wurde am 9. Dezember 2016 eingereicht. Das Gesuch lag vom 16. Dezember
Übung im Armeetanklager
Am 3. September 2019 von 8.00 bis circa 15.00 Uhr führt das Rettungsbatallion 3 eine Übung im Armeetanklager Rotkreuz durch. Am 3. September 2019 von 8.00 bis circa 15.00 Uhr führt das Rettungsbatall
Die Bring- und Holaktion findet neu am 21. September 2019 statt
eine kleine Festwirtschaft betreiben. Ansprechpartner bei Fragen ist die Abteilung Planung/Bau/ Sicherheit der Gemeinde Risch unter 041 798 18 43.
Militärische Übung
Militärische Übung: Buonas / Tanklager Rotkreuz In Zusammenarbeit mit der regionalen Feuerwehr wird das Einsatzkommando Katastrophenhilfe Bereitschaftsverband der Schweizer Armee am 18. und 19. Mai 2
Massnahmen zur Erhöhung der Schulwegsicherheit auf der Waldetenstrasse in Rotkreuz
An der Gemeindeversammlung vom 27. November 2018 wurde ein Rahmenkredit für die Planung und Ausführung der ersten Etappe des gemeindlichen Gesamtverkehrskonzepts (GVK) genehmigt. Im Rahmen dieser ers
Öffentliche Auflage Lindenmatt
Öffentliche Auflage Lindenmatt Öffentliche Mitwirkung zur Anpassung des gemeindlichen Richtplans Nach § 37 des Planungs- und Baugesetzes (PBG) sind gemeindliche Richtpläne gemäss dem Verfahren der
§ 3 Zuständigkeiten – Regierungsrat
die Baudirektion für den Erlass der kantonalen Nutzungs- und Sondernutzungspläne sowie für die Sicherung von kantonalen Planungen zuständig sein. Ebenso genehmigt neu die Baudirektion auch die gemeindlichen
00 Kursübersicht "Sicherheit" - 2015
00 Kursübersicht Sicherheit
§ 13 Kantonale Bauvorschriften – Kiesgruben
Eigentümer sowie Betreiberinnen und Betreiber der Kiesgruben sind verpflichtet, a)  finanzielle Sicherheit für die Einhaltung der Bewilligung zu leisten; b)  dem Kanton jährlich die abgebauten Kubaturen

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