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Zivilrechtspflege
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für Besucher der Website sichtbaren Weise – hervorgehen würde. Demgegenüber gab die Gesuchsgegnerin Screenshots von ihrem aktuellen Internetauftritt zu den Akten, welche sich von jenen vom Juni 2015 deutlich vermindert worden seien und sich diese Entwicklung wohl fortsetzen werde (...) Gemäss Schreiben der Konkursverwaltung vom 24. Juni 2015 (d.h. nach Eingabe des Gesuchs um Sicherstellung der Parteientschädigung) verfahren überhaupt berechtigt, ist ein Begehren auf Sicherstellung ihrer Parteientschädigung zu stellen.
Diese Frage ist zu verneinen. Wie sich aus dem Wortlaut von Art. 99 Abs. 1 OR klar ergibt, ist
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Rechtspflege
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eine Busse von CHF 3'000.– angezeigt seien.
2.1 Der Beschwerdeführer macht geltend, er sei sich […] sicher gewesen, dass er eine zulässige Sukzessivbeurkundung mache. Einerseits habe er nicht gewusst Zeuginnen dazu verleitet, offensichtlich falsche Zeugenerklärungen abzugeben. Einerseits sei er sich sicher gewesen, dass der geplante Ablauf zulässig sei. An-derseits hätten die beiden Zeuginnen ihre Z aktenwidriger Tatsachenfeststellung, d.h. wenn sich die Feststellung auf einen Sachverhalt stützt, der überhaupt nicht aktenmässig belegt ist, es sei denn, es handle sich um eine bekannte Tatsache (d.h. offenkundige
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Sozialversicherungsrecht
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Kieser und Reichmuth unter anderem fest, nach dem BSV könne es sich bei dieser Konstellation nur um wenige Fälle handeln, weshalb sich die Frage ergebe, ob eine spezielle Regelung überhaupt erforderlich der Grossmutter in der Schweiz hindeutet, lässt sich daraus für die Beurteilung der eingangs gestellten Frage nichts ableiten. Aus den Akten ergibt sich nämlich unzweifelhaft, dass die Kinder nach einem stellt sich der Beschwerdeführer auf den Standpunkt, er falle als Lehrlingsabsolvent unter den Personenkreis, der gemäss Art. 1 Abs. 2 lit. c EOV erwerbstätigen Personen gleichgestellt sei, womit sich die
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§ 53 Abs. 2 – Bauordnung der Stadt Zug vom 7. April 2009 (BO)
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Zusammenhang mit den restlichen Bestimmungen im zweiten Absatz von § 53 BO gelesen wird, ändert sich an dieser Sichtweise nichts. Gerade der erste Satz der Bestimmung, der im Sinne einer Absichtserklärung festhält Baugesuche sind nach den geltenden Vorschriften zu beurteilen.
4. e/bb) Aus systematischer Sicht lässt sich somit sagen, dass am Kopf der Bestimmung eine absolut formulierte Zielvorgabe steht, die nachfolgend eine qualitätsvolle Wohnüberbauung zu schaffen.» Es lässt sich bereits an dieser Stelle würdigend festhalten, dass der Zweck des Bebauungsplans sich damit nicht mit der im ersten Satz von § 53 Abs. 2 BO
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Bau- und Planungsrecht
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sofern sich diese jeweils an die baurechtlichen Vorgaben halten. Ob sich ein Bauvorhaben in die Umgebung einordnet, wird denn auch von der Baubewilligungsbehörde im Einzelfall geprüft. Würde sich dabei der Rasenfläche abgestellt, also in einiger Entfernung zur bestehenden Garage. Inwiefern sich diese Bauten aus Sicht der Einordnung nicht miteinander vertragen, ist somit nicht ersichtlich. Der projektierte kann entsprechende Auflagen machen.
Bei § 14 Abs. 1 BO F handelt es sich um eine positive ästhetische Generalklausel, die sich nicht in einem Verunstaltungsverbot erschöpft. Folglich wird mehr
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Was Kinder und Jugendliche stark macht
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zu kämpfen, was sich wiederum ungünstig auf ihre Leistungsfähigkeit auswirkt. Auch Selbstüberschätzung birgt Gefahren. Kinder und Jugendliche, die sich stark überschätzen, bereiten sich beispielsweise auch bewältigt werden kann. Weitere, bereits ausgeführte Aspekte helfen mit, dass sich Kinder und Jugendliche aus Sicht der Salutogenese zu «guten Schwimmern» entwickeln können:
Die Fähigkeit, verlässliche n helfen dem Kind, grundlegende Fähigkeiten aufzubauen, wie z. B. sich und der Umwelt zu vertrauen (Grund- oder Urvertrauen) oder sich in andere Menschen einfühlen zu können (Empathiefähigkeit). Diese
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Steuerrecht
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so ergibt sich ein Preis von Fr. 337.–/m2, der aber aus der Sicht des Gerichts zu tief wäre. Zu diesem Schluss kommt das Gericht auch darum, weil die Landverkäufe im Bereich der (…)strasse sich zwar in erhöhter sprüfungen; kann sich an anderen Unternehmen beteiligen, andere Unternehmen erwerben oder erworbene Unternehmen verkaufen, Darlehen aufnehmen und gewähren, Garantien und Sicherheiten stellen, Immateri in L.. In ihrer Weiterbildung hat sich die Rekurrentin zur Feldenkrais-Pädagogin ausbilden lassen. Die nach ihrem Begründer benannte Feldenkrais-Methode orientiert sich am Prinzip des organischen Lernens
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Rechtspflege
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, ob sich auf der Beklagtenseite eine Person befindet oder ob mehrere sich nicht in einem Interessenkonflikt befindliche Personen belangt wurden. Dieser Grundsatz ist auch bei der Sicherstellung der P , ob sich auf der Beklagtenseite eine Person befindet oder ob mehrere sich nicht in einem Interessenkonflikt befindliche Personen belangt wurden. Dieser Grundsatz ist auch bei der Sicherstellung der P 2). Es stellt sich daher die Frage, ob beim Beschuldigten, der die Zulässigkeit der in seinen Räumlichkeiten erfolgten Hausdurchsuchung bestreitet und die Siegelung der sichergestellten Unterlagen verlangt
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Grundlagen, Organisation, Gemeinden
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auferlegt (vgl. Abs. 4 Bst. c der Richtlinien), an die sie sich halten müssen.
2.3.3 Es trifft zwar zu, dass der Gemeinderat die Vorlage von sich aus gestützt auf Art. 14 Abs. 3 der Gemeindeordnung Baar denselben Begriff. Der Rechtsprechung des Bundesgerichtes lässt sich ebenfalls keine Definition entnehmen.
Bei der Y- Partei handelt es sich klar um eine «wesentliche Minderheit». Sie haben in der Gemeinde einer Seite liefern müssen, damit sich die Vorbereitungsarbeiten nicht verzögern. Dies wäre für die Beschwerdeführenden zumutbar und auch möglich gewesen, zumal sie sich schon einige Zeit mit diesem Projekt
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Denkmalschutz
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mehr erkennen, dass sich früher an diesem Ort noch weitere Häuser befanden oder wo die damalige Uferlinie verlief. Es lässt sich nicht ablesen, ob die Frontseiten der Vorstadtzeile sich nur gegen die Strasse des Beschwerdeführers nach drei Kleinwohnungen aus denkmalpflegerischer Sicht nichts im Wege stehe. Die Unterschutzstellung würde sich unter diesem Aspekt immer noch als verhältnismässig erweisen. Betreffend Regierungsrat begnügt sich denn auch mit allgemein gehaltenen Begründungen, die in dieser Art für jedes zu schützende Denkmal gelten. Er unterlässt es konkret darzutun, welche Erkenntnisse sich im Besonderen aus