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1672.07 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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den sich daraus ergebenden Mehrkosten beteiligt sich der Kanton zu 50 % wenn er die integrative Sonderschulung gemäss § 34bis Abs. 3 des Schul- gesetzes mitfinanziert. Die Mehrkosten berechnen sich aufgrund 13158 Seite 15/36 Sicherstellung der mit der NFA notwendigen Steuerung und Koordination Bisher waren in der Direktion für Bildung und Kultur kaum Personalressourcen vorhanden, die sich primär mit sonde Unklarheiten ausgeräumt, die sich aufgrund der nicht ganz konsisten- ten Gesetzessystematik ergaben. Ebenso wurden einige zusätzliche materielle Änderungen vorgenommen, die sich aufgrund der konkreten Praxis
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2891.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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Bereits das derzeit gelten- de Notorganisationsgesetz hat die Sicherstellung der öffentlichen Dienste und die Hilfestellung in Notlagen, die sich mit der ordentlichen Organisation nicht bewältigen lassen (§ nzipien, soweit es sich dabei nicht um anerkanntermassen notstandsfeste Garantien oder zwingendes Völker- recht handelt. 11 Das Bundesamt für Justiz teilte der Sicherheitsdirektion auf Anfrage hin am 31 ell soll die Stabsstelle Notorganisation wie bisher der Sicherheitsdirektion unterstellt sein (Abs. 1). 58 Diese Organisationszuteilung hat sich in den vergangenen 30 Jahren bestens bewährt. In Umsetzung
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1446.1b - Beilage 2
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pflegen. 2 Die Sicherheitsleistung bemisst sich nach der Schwere der dem Beschuldigten vorgeworfenen Tat und seinen persönlichen Verhältnissen. Eine in bar erbrachte Sicherheitsleistung ist entsprechend pflegen. 2 Die Sicherheitsleistung bemisst sich nach der Schwere der dem Beschul- digten vorgeworfenen Tat und seinen persönlichen Verhältnissen. Eine in bar erbrachte Sicherheitsleistung ist entsprechend e; 3. die Auflage, sich nur an einem bestimmten Ort oder in einem bestimmten Haus aufzuhalten; 4. die Auflage, sich regelmässig bei einer Amtsstelle zu melden; 5. die Auflage, sich einer ärztlichen Behandlung
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632.1 - Steuergesetz
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erungs-, Alters-, Invaliden- und Hinter- lassenenversicherungskassen, soweit es sich um obligatorische Ver- sicherungen handelt; g) politische Parteien und juristische Personen, die öffentliche oder g zustellen. 3 Das elektronische Verfahren, insbesondere die Sicherstellung der Authen- tizität und Integrität der übermittelten Daten, richtet sich nach § 121 Abs. 1. § 111 Verfahrensrechtliche Stellung der unbeschränkt; sie er- streckt sich aber nicht auf Geschäftsbetriebe, Betriebsstätten und Grund- stücke ausserhalb des Kantons. 3 632.1 2 Bei wirtschaftlicher Zugehörigkeit beschränkt sich die Steuerpflicht auf
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3333.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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Kindergartenklasse ein Vollpensum ergibt. Der Regierungsrat stellt sich gegen dieses Anliegen. Die Kindergartenlehrpersonen sollen hin- sichtlich Lohn, Pensum (30 Lektionen für ein Vollpensum) und Entlastung Gesamtkosten des Einbaus der TREZ bei den Lehrpersonen be laufen sich auf 2 260 000 Franken (Kosten Kanton). Die Schätzungen beziehen sich auf den Lohnanstieg zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der An- passungen gleich angerechnet wie die interne, womit sich der bisherige Nachteil (keine TREZ) bei der Ge- winnung von externen Spitzenleuten entschärft. Weiter hat sich gezeigt, dass die Löhne im Kanton Zug grundsätzlich
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632.1 - Steuergesetz
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erungs-, Alters-, Invaliden- und Hinter- lassenenversicherungskassen, soweit es sich um obligatorische Ver- sicherungen handelt; g) politische Parteien und juristische Personen, die öffentliche oder g zustellen. 3 Das elektronische Verfahren, insbesondere die Sicherstellung der Authen- tizität und Integrität der übermittelten Daten, richtet sich nach § 121 Abs. 1. § 111 Verfahrensrechtliche Stellung der unbeschränkt; sie er- streckt sich aber nicht auf Geschäftsbetriebe, Betriebsstätten und Grund- stücke ausserhalb des Kantons. 3 632.1 2 Bei wirtschaftlicher Zugehörigkeit beschränkt sich die Steuerpflicht auf
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222.1-1-1.de.pdf
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teilung des Prozesses von Bedeutung ist, und welche sich nicht leicht in das Gerichtslokal bringen lassen, verfügt sich der Richter an den Ort, wo sie sich befinden. § 179 2. Art der Vornahme 1 Der Augenschein Aktiengesellschaft oder Genossenschaft, die sich in Liqui- dation befindet, oder welcher der Aufschub der Konkurseröffnung bewilligt wurde, kann ebenfalls Sicherheitsleistung verlangt werden. 1) Fassung gemäss und hat der Richter von dessen Inhalt keine sichere Kenntnis, so muss dieses von der Partei, die daraus Rech- te herleitet, nachgewiesen werden, sofern es sich um vermögensrechtliche Ansprüche handelt.1)
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632.1 - Steuergesetz
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erungs-, Alters-, Invaliden- und Hinter- lassenenversicherungskassen, soweit es sich um obligatorische Ver- sicherungen handelt; g) politische Parteien und juristische Personen, die öffentliche oder g zustellen. 3 Das elektronische Verfahren, insbesondere die Sicherstellung der Authen- tizität und Integrität der übermittelten Daten, richtet sich nach § 121 Abs. 1. § 111 Verfahrensrechtliche Stellung der unbeschränkt; sie er- streckt sich aber nicht auf Geschäftsbetriebe, Betriebsstätten und Grund- stücke ausserhalb des Kantons. 3 632.1 2 Bei wirtschaftlicher Zugehörigkeit beschränkt sich die Steuerpflicht auf
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2068.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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amtlichen Ver- messung; BGS 215.315). 2068.1 - 13848 Seite 19/34 Paragraf 13 sichert die bisherige Praxis ab. Die Regelung deckt sich inhaltlich mit Art. 19 Ge- oIG, der den Rahmen für die gewerbliche Tätigkeit Partei äussert sich eher zurückhaltend zum Entwurf und moniert, die zentrale Lösung berücksichtige die bestehende marktwirtschaftliche Realität nicht. Die meisten Gemeinden fragen sich gar, warum der Kanton dass nur geregelt werde, was zum Erreichen einheitlicher Lö- sungen nötig sei. Es stelle sich die Frage, ob sich der Kanton Zug nicht an Lösungen anderer Kantone orientieren wolle. Die Anzahl der Geset
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1957.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Fällen verdichteten sich die Anzeichen für den potentiellen Tat-/Täterzusammenhang, liessen sich aber nicht gerichtsverwertbar verfestigen. Am Stichtag 1. Februar 2010 befanden sich gesamtschweizerisch Privatleben ein (BGE 122 I 36). Die Arbeitsgruppe innere Sicherheit der Vereinigung der Schweizerischen Datenschutzbeauf- tragten befasste sich in den Jahren 2004 und 2005 mit ViCLAS. In ihrem Schreiben . Es soll also festgestellt werden, ob es sich um eine Serie von Verbrechen oder um eine be- kannte Täterin/einen bekannten Täter handeln könnte. Es hat sich verschiedentlich gezeigt, dass ViCLAS in einem