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2737.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
vertretenen Bauherrschaft möglicherweise eine hohe Parteientschädigung bezahlen müssen. Was sich mit Sicherheit als Bumerang für die Bauherrschaft erweisen wird, ist die Tatsache, dass Parteientschädigungen kommunalen Richtplan zu erlassen. Sofern sie sich jedoch für den Erlass eines kommunalen Richtplans entscheiden, erlässt ihn der G e- meinderat und orientiert sich dabei sinngemäss am Verfahren der kommunalen beurteilt erneut die Steuerbehörde). Demgegenüber handelt es sich bei der Ei n- sprache im Baubewilligungsverfahren um kein Rechtsmittel. Es handelt sich vielmehr um ein formalisiertes Mitwirkungsrecht im Rahmen
632.1 - Steuergesetz
erungs-, Alters-, Invaliden- und Hinter- lassenenversicherungskassen, soweit es sich um obligatorische Ver- sicherungen handelt; g) politische Parteien und juristische Personen, die öffentliche oder g unbeschränkt; sie er- streckt sich aber nicht auf Geschäftsbetriebe, Betriebsstätten und Grund- stücke ausserhalb des Kantons. 2 Bei wirtschaftlicher Zugehörigkeit beschränkt sich die Steuerpflicht auf die steuerpflichtige Personen ohne Beiträge gemäss den Bst. d und e erhö- hen sich diese Ansätze um die Hälfte. Diese Abzüge erhöhen sich um 1000 Franken für jedes Kind oder jede unterstützungsbedürftige Per-
632.1 - Steuergesetz
erungs-, Alters-, Invaliden- und Hinter- lassenenversicherungskassen, soweit es sich um obligatorische Ver- sicherungen handelt; g) politische Parteien und juristische Personen, die öffentliche oder g unbeschränkt; sie er- streckt sich aber nicht auf Geschäftsbetriebe, Betriebsstätten und Grund- stücke ausserhalb des Kantons. 3 632.1 2 Bei wirtschaftlicher Zugehörigkeit beschränkt sich die Steuerpflicht auf steuerpflichtige Personen ohne Beiträge gemäss den Bst. d und e erhö- hen sich diese Ansätze um die Hälfte. Diese Abzüge erhöhen sich um 1000 Franken für jedes Kind oder jede unterstützungsbedürftige Per-
2991.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
mittlere Spalte B.1 Sichtweise des Bundes Der Bund war bei der Erarbeitung der Studie ebenfalls involviert und in der Begleitgruppe ve r- treten. Im Rahmen der Vorvernehmlassung äusserte er sich nicht direkt weist darauf hin, dass sich der Siedlungsdruck im Einzugsbereich des Autobahn-Halban- schlusses verstärken könnte. Das ASTRA war in den Erarbeitungsprozess involviert. Aus sei- ner Sicht ist der nun vorliegende Kantonsstrasse zwischen Gulmmatt und der Kantonsgren- ze. Die Fahrzeit verlängert sich um ca. 5 Minuten. Diese Route eignet sich weniger für Arbeit s- pendelnde, mehr jedoch für den Freizeitverkehr. Abbildung
1852.01 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
eine spezifische Leistungserbringung. Es handelt sich um eine Führungsaufgabe, und zwar auf jeder Hierarchiestufe. Der Controlling-Kreislauf lässt sich wie folgt abbilden: Abbildung 1: Controlling-Kreislauf Verwaltungsführung mit sich bringt, kann die Prüfung der Globalbudgets jedoch nicht losgelöst von den Leistungsaufträgen erfolgen. 1852.1 - 13166 Seite 17/36 Zudem richtet sich gemäss § 2 FHG die Haus ist – wie bereits im Rahmen des Pilotpro- jekts – vom Parlament zu beschliessen. Es stellt sich die Frage, ob sich die Genehmigung der Leistungsaufträge und der Beschluss des Globalbudgets genügend auf die
2515.1 - Bericht der Datenschutzstelle (gedruckter Bericht)
der sich jedoch das Bild des Fingerabdrucks nicht mehr herstellen lässt [hat jemand Kenntnis von dieser Datei, kann der Fingerabdruck somit nicht wieder sichtbar gemacht werden]. Weiter stellt sich die Ersatzvornahmen, somit Handlungen, die der Private vornehmen müsste, sich jedoch weigert, dies zu tun. Es stellte sich die Frage, ob es sich die Verwal- tungsmitarbeitenden gefallen lassen müssen, durch Private stellte sich die Frage, wie mit solchen Mit- teilungen des Lehrbetriebs umzugehen ist, wenn ein Lehrling in der Schule Einsicht in sein eigenes Schülerdossier verlangt. Die Rechtslage präsentiert sich wie
2377.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
on (teilweise Übertragung) wirkt sich auf die Staatsrechnung aus. An den zusätzlichen Kosten der Gemein- den für die freiwillige Grund- oder Basisstufe beteiligt sich der Kanton nicht. Für die freiwillige Funktion. Sie dient lediglich dazu, dem Kind zu helfen, sich von der heimischen in die neue Umgebung einzufinden. Der Kindergartenlehr- person bietet sich dadurch die Möglichkeit, die Kinder individuell in Die Höhe dieser Schulgelder orientiert sich an den entsprechenden interkantonalen Schulgeldvereinbarungen. Diese sind jedoch noch nicht direkt anwendbar, weil es sich bei der Kunst- und Sportklasse Cham um
2607.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
mitfinanziert und leisten Beiträge an den Betrieb und die laufenden Investitionen der Klinik. Dafür sicherten sich die Konkordats- kantone Genehmigungsvorbehalte in wichtigen betrieblichen Geschäften und ein zeichnen muss – trotz gleicher Inanspruchnahme der Klinik und gleichem Stimmengewicht. Tatsächlich sichert sich der Kanton Zug aber über die höhere Kapitalbeteil i- gung einen grösseren Anteil am Wert der in zeigt sich nicht zuletzt in der Art und Weise, wie sie den Ablö- sungsprozess eingeleitet und gestaltet haben. 2.4 Verkaufsangebot des Vereins Barmherzige Brüder Zug Im Jahr 2004 hat sich der Verein
3136.02 - Beschlüsse Kantonsrat
medizinischer Sicht zeichnete sich eine Verbesserung der Situation ab, wirtschaftlich waren die Auswirkungen auf den durch Budget und Finanzplan abgedeckten Zeitraum nicht abschätzbar. Da es sich um eine noch geschlossen F Die kantonale Verwaltung und Ge- richte orientieren sich an aktuellen und dem Stand der Technik an- wendbaren Sicherheitsstandards Kantonale Verwaltung, Ge- richte, Schulen Die seit 2013 geltenden Es sind keine grossen Änderungen zu erwarten. Dies könnte sich ändern, wenn die Umrisse der nächsten Reformetappe der Agrarpolitik klarer sichtbar werden 120 Institutionelle Gliederung Volkswirtschaftsdirektion
2963.1a - Beilage Schlussbericht
ermöglichte in optimaler Weise, dass beide Sichtweisen (Gemeinden und Kanton) ins Projekt einflossen. 2.4. Projektablauf und -vorgehen Der Projektablauf gliedert sich in fünf Schritte: 1. Initialisierung: Massnahmen mit direkten Lastenverschi e- bungen an die Gemeinden sistiert. Die Gemeinden haben sich bereit erklärt, sich – an Stelle der Umsetzung der sistierten Massnahmen – ab 2017 während zwei bis fünf Jahren konzentriert sich vor allem auf die Gemeinden Zug, Baar und Risch. 2. Die Verkehrsinfrastruktur ist vor allem in der Lorzenebene und im Ennetsee gut ausgebaut. 3. Die attraktivsten Wohnlagen befinden sich am Zugersee

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