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11. April 2018: Zuger Zeitung, Tagung «Lernquelle Arbeit», Kooperation GIBZ & PH Zug
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An der Tagung «Lernquelle Arbeit» tauschten sich Bildungsfachleute aus, wie die Arbeit als Quelle genutzt werden kann. Seit 2015 arbeiten das Gewerblich-industrielle Bildungszentrum Zug (GIBZ) und die
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Anmeldeformular Freizeitkurse für das Schuljahr 2025/26, 1. Semester
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Mit diesem Formular können sich Schülerinnen und Schüler der Schule Steinhausen für einzelne Freizeitkurse anmelden. Bitte beachten sie die detaillierte Kursausschreibung (!Achtung nicht mit Google Chrome
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Anmeldeformular Freizeitkurse für das Schuljahr 2025/26, 2. Semester
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Mit diesem Formular können sich Schülerinnen und Schüler der Schule Steinhausen für einzelne Freizeitkurse anmelden. Bitte beachten sie die detaillierte Kursausschreibung (!Achtung nicht mit Google Chrome
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581.10b - Beilage 2
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genehmigend zur Kenntnis genommen. Zu Anpassungen im Bereich der Sicherheit lässt sich auch die Genehmigung des Pflichtenhefts betreffend Sicherheit 21 der Firma Siemens zählen, welche im Protokoll vom 22. August Strafanstalt Zug setzte sich wie folgt zusammen: Baudirektor Jean-Paul Flachsmann: bis 27. September 2001. Baudirektor Hans-Beat Uttinger: seit 17. Oktober 2001. Sicherheitsdirektor Hanspeter Uster: gesamte 27 aus der Ausführungsphase handelt es sich im Wesentlichen um Bestel- lungsänderungen, die aus der Weiterentwicklung des Projektes entstanden sind und für 22 sich allein betrachtet durchaus im Rahmen der
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754.09b - Beilage 2
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genehmigend zur Kenntnis genommen. Zu Anpassungen im Bereich der Sicherheit lässt sich auch die Genehmigung des Pflichtenhefts betreffend Sicherheit 21 der Firma Siemens zählen, welche im Protokoll vom 22. August Strafanstalt Zug setzte sich wie folgt zusammen: Baudirektor Jean-Paul Flachsmann: bis 27. September 2001. Baudirektor Hans-Beat Uttinger: seit 17. Oktober 2001. Sicherheitsdirektor Hanspeter Uster: gesamte 27 aus der Ausführungsphase handelt es sich im Wesentlichen um Bestel- lungsänderungen, die aus der Weiterentwicklung des Projektes entstanden sind und für 22 sich allein betrachtet durchaus im Rahmen der
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1210.3b - Beilage 2
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genehmigend zur Kenntnis genommen. Zu Anpassungen im Bereich der Sicherheit lässt sich auch die Genehmigung des Pflichtenhefts betreffend Sicherheit 21 der Firma Siemens zählen, welche im Protokoll vom 22. August Strafanstalt Zug setzte sich wie folgt zusammen: Baudirektor Jean-Paul Flachsmann: bis 27. September 2001. Baudirektor Hans-Beat Uttinger: seit 17. Oktober 2001. Sicherheitsdirektor Hanspeter Uster: gesamte 27 aus der Ausführungsphase handelt es sich im Wesentlichen um Bestel- lungsänderungen, die aus der Weiterentwicklung des Projektes entstanden sind und für 22 sich allein betrachtet durchaus im Rahmen der
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Bekanntgabe der Tatsache der Sozialhilfebedürftigkeit an Verwandte
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jahrelange familiäre Streitigkeiten und Psychoterror verursacht.
Die instruierende Direktion wandte sich für eine Stellungnahme zu verfahrens- und datenschutzrechtlichen Fragen an den DSB. Die Hinweise des sind grundsätzlich bei der betroffenen Person zu beschaffen (§ 4 Bst. b DSG). Diese Bestimmung leitet sich aus dem Grundsatz ab, dass eine Datenbearbeitung für die betroffene Person transparent erfolgen muss vorliegen, aufgrund derer eine vorgängige Orientierung ausgeschlossen werden muss bzw. aufgrund derer sich eine Ausnahme von der «Orientierungs-»Regel eindeutig aufdrängt.
§ 24 SHG regelt anschliessend die
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Auskunftsrecht; Unterlagen betreffend Bevormundungs- / Verbeiständungsverfahren im Gemeindearchiv
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Unterlagen zum Beistandschafts- bzw. Vormundschaftsverfahren befinden sich im Archiv einer Zuger Einwohnergemeinde. Die Person interessierte sich nun für ihre Herkunft und beantragte deshalb bei der Einwohnergemeinde Eltern, deren Ehepartner und zu Halbgeschwistern enthalten. Der zuständige Gemeindearchivar wandte sich mit der Frage an die Datenschutzstelle, ob die Auskunft suchende Person alle diese Angaben auch einsehen Empfehlungen zu den im vorliegenden Fall vorzunehmenden Interessenabwägungen abgeben. Der DSB beschränkte sich deshalb auf die nachfolgenden, grundsätzlichen Hinweise.
Das Archiv muss bei einem Akteneinsichtsgesuch
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Art. 194 Abs. 1 SchKG in Verbindung mit 174 Abs. 2 SchKG
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keine Überschuldung vorliege, noch nützt in diesem Stadium ein Rangrücktritt, der die Gesellschaft an sich berechtigten würde, von der Überschuldungsanzeige abzusehen.Aus den Erwägungen:
(...)
4.1 Für wenn diese vor dem erstinstanzlichen Entscheid eingetreten sind. Bei dieser Novenregelung handelt es sich um eine gemäss Art. 326 Abs. 2 ZPO gesetzlich geregelte Ausnahme zu dem nach Art. 326 Abs. 1 ZPO in einem Entscheid vom 7. Mai 1997 die wohl herrschende Lehre und Rechtsprechung angezweifelt und sich gefragt, ob dies wirklich vom Gesetzgeber so gewollt war, die Frage aber im Ergebnis offen gelassen
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Art. 227 ZPO, Art. 317 ZPO
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verbundene Klageänderung erweisen sich daher als unzulässig, weshalb nicht darauf eingetreten werden kann. Abgesehen davon lässt die Beklagte zwar implizit vorbringen, dass sich die tatsächlichen Verhältnisse brachte sie im Wesentlichen vor, die Zuweisung dieser Wohnung sei noch nicht definitiv geregelt. Nachdem sich ihr Gesundheitszustand im Verlauf des Sommers 2011 massiv verschlechtert habe und zur nachhaltigen existentielle Frage im laufenden Berufungsverfahren zu regeln. Im vorinstanzlichen Verfahren habe sich diese Notwendigkeit noch nicht gezeigt, da die Beklagte mit einer baldigen und letztlich einvernehmlichen