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632.1 - Steuergesetz
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erungs-, Alters-, Invaliden- und Hinter- lassenenversicherungskassen, soweit es sich um obligatorische Ver- sicherungen handelt; g) politische Parteien und juristische Personen, die öffentliche oder g unbeschränkt; sie er- streckt sich aber nicht auf Geschäftsbetriebe, Betriebsstätten und Grund- stücke ausserhalb des Kantons. 2 Bei wirtschaftlicher Zugehörigkeit beschränkt sich die Steuerpflicht auf die steuerpflichtige Personen ohne Beiträge gemäss den Bst. d und e erhö- hen sich diese Ansätze um die Hälfte. Diese Abzüge erhöhen sich um 1000 Franken für jedes Kind oder jede unterstützungsbedürftige Per-
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1711.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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aufwändiges Verfahren gewählt: Auf Grund eines von der Sicherheitsdirektion entwickelten Aussprachepapiers hat er sich in zwei Lesungen mit den sich stellenden Fragen befasst. Zum Aussprachepapier wurde öffentli- chen Hand an einer Unternehmung oder die Entsendung von Verwaltungsangestellten in Auf- sichtsgremien für sich allein noch nicht zur Anwendung des Öffentlichkeitsprinzips (Kommentar zum BGÖ, Einleitung sowie dem Umstand Rechnung getragen, dass es sich – insbesondere bei der Kantonalbank und beim Kantonsspital – vor allem aus datenschutzrechtlicher Sicht um sehr sensible Bereiche handelt; für eine wirksame
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1908.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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keine Vernehmlassung ein. Zusätzlich vernehmen liess sich die Lungenliga. 1. Ergebnis zum Bonus-Malus-System a. Mit Ausnahme der SVP äusserten sich alle Vernehmlassenden41 grundsätzlich positiv zum vo Gewerbeverband, die CVP sowie der Gewerbeverband sprachen sich gegen die Ver- äusserung von besonders begehrten Kontrollschildern aus. Während sich die Gewerbeverbän- de auf die Gleichbehandlung beriefen beschränken sich auf notwendige Ergänzungen und Präzisie- rungen. Soweit einzelne Paragraphen dem geltenden Recht entsprechen und lediglich redakti- onelle Anpassungen59 erfolgen, erübrigt sich ein Kommentar
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2547.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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Gesundheitsdirektion Massnahmen zu treffen, um koordinierte Einsätze von Rettungsdiensten sicher zu stellen. Es handelt sich hier um die wichtigste Regelung betreffend die Organisation des Rettungswe- sens im unten). Aus den Änderungen ergibt sich die formale Strei- chung von § 52. Seite 6/25 2547.1 - 15010 § 50b Leistungsvereinbarungen (neu) Damit der Kanton zur Sicherstellung des Rettungswesens die nötigen arbeiten seit rund dreissig Jahren bei der Sicherstellung der Psychiatrieversorgung im Rahmen des Psychiatriekonkordats (BGS 826.162) zusammen. Bis- her konzentrierten sich die gemeinsamen Aktivitäten vorwiegend
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2147.02 - Beschluss der Vereinigten Bundesversammlung
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alle Kreise Gelegenheit erhalten, sich zu den neuen Bestimmungen zu äussern. Über die zeitliche Abfolge und das Zeitfenster wird sich Frau Bundesrätin Leuthard sicher noch äussern. Vor dem Hintergrund alle Kreise Gelegenheit erhalten, sich zu den neuen Bestimmungen zu äussern. Über die zeitliche Abfolge und das Zeitfenster wird sich Frau Bundesrätin Leuthard sicher noch äussern. Vor dem Hintergrund Möglichkeiten, Lösungen zu suchen; da könnte man sich ja auch zusammensetzen, um gemeinsam nach einer vernünftigen. Lösung zu suchen. Diese liegt aber sicher nicht im Gewässerschutzrecht, sondern eher im
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2122.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Personen verlangt werden. Damit soll sichergestellt werden, dass diese eine Landessprache so gut verstehen und sich darin hin- reichend ausdrücken können, um sich im Alltag angemessen zu verständigen und vorausgesetzt wird dabei insbesondere, dass das Verfahren nicht zum Vornherein aus- sichtslos ist. Künftig haben sich administrativrechtlich Inhaftierte deshalb selber um einen Rechtsbeistand zu bemühen sofortigen Durchsuchung nicht zu verhindern, jedoch stellt sich die Frage nach der Verwertung von allen- falls bei der Durchsuchung sichergestellten Gegenstände oder nach der Rechtsmässigkeit im Hinblick auf
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2251.06 - Antrag der Staatswirtschaftskommission (resp. Diverse)
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erscheinende Mitglieder haben sich beim Stan- desweibel zu melden und sich in der Präsenzliste persön- lich einzutragen. Ein Mitglied, das sich beim Na- mensaufruf nicht meldet oder sich nicht in die Präsenzlis- bei Oberauf- sichtsbeschwerden (neu) 1 Oberaufsichtsbeschwerden gegen die Gerichte, die Datenschutzstelle, die Ombudsstelle und gegen die Rechtsprechung des Regierungsrats beschränken sich auf den äusseren Einsicht zu nehmen und an Augenscheinen teilzunehmen. Sie können sich anwaltschaftlich vertreten lassen. Diese Rechte können Personen, gegen die sich die Untersuchung nicht ausdrücklich richtet, verweigert werden
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2659.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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dass der Regierungsrat sich auf strategische Fragen fokussieren kann. Der Regierungsrat soll sich vermehrt auf übergeordnete Themen konzentrieren können («big picture») und sich nicht im Mikro-Management Regierungsrat, weil er sich vermehrt auf strategische Fragen fokussieren kann. Der Regierungsrat soll sich auf übergeordnete Themen ko n- zentrieren können («big picture») und sich nicht im Mikro-Management als Wegweiser für das Projekt. Die Projektziele sind (je) für sich a l- lein richtig; sie sind jedoch nicht priorisiert. Je nach Sichtweise und Auslegung kann man in diesen Projektvorgaben auch Widersprüche
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2412.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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wird der Regierungsrat von sich aus Rechtsverletzungen, die allenfalls durch die PUK festgestellt wurden, vor einem Ent- scheid des Kantonsrats von sich aus beheben, so dass sich eine Weisung erübrigt. 5 Kantonsrats ergibt sich gemäss herrschender Lehre aus der Überordnung der Volksvertretung. Sie stellt ein wichtiges Element der Gewaltenhemmung dar. Aus dieser Oberaufsicht lässt sich nicht – auch nicht Prüfungsbefugnis des Kantonsrats beschränke sich im Wesentlichen auf das, worüber der alljährliche Rechenschaftsbericht des Obergerichts Aus- kunft gebe. Es handle sich dabei um Angaben zur Justizgesetzgebung
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2794.1b - Beilage 2 Erläuterungsbericht
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über sich ab- zeichnende, internationale Trends – sogenannte Megatrends. Diese Diskussionen stützten sich auf Inputs des Gottlieb Duttweiler Institutes (GDI). Eine zentrale Aussage war, dass sich zu jedem Einkaufsverkehr verteilt sich gleichmässig über den ganzen Tag. Anders der Pendlerverkehr: Er konzentriert sich auf die Spitzenstunden am Morgen und Abend. Beim Autover- kehr erstreckt sich die Morgenspitzenstunde kennt heute keine «abgeschlossenen Siedlungen» (Gated Communities). Wie sich die Situati- on mit der weltweiten Sicherheitslage verändert und ob neue städtische Wohnformen ohne öffentli- chen Zugang aufkommen