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972.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Nulltoleranz. Fehlt die Bereitschaft der betroffenen Person, sich an diese Regel zu halten und lässt sich eine zukünftige Gefährdung der Sicherheit Dritter nicht ausschliessen, so enthebt dies den Vermittler zeigte sich beispielsweise in einem Fall, in welchem sich eine Frau durch den Sach- bearbeiter der Verwaltung nicht korrekt behandelt fühlte. Dieser hatte zwar in der Sache Recht, entschuldigte sich aber welches sich mit der Verwaltung auseinandersetzen muss, angegangen werden können. Anderer- seits soll auch die Verwaltung die Möglichkeit erhalten, sich an diese Stelle zu wen- den, um sich in einem
974.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Nulltoleranz. Fehlt die Bereitschaft der betroffenen Person, sich an diese Regel zu halten und lässt sich eine zukünftige Gefährdung der Sicherheit Dritter nicht ausschliessen, so enthebt dies den Vermittler zeigte sich beispielsweise in einem Fall, in welchem sich eine Frau durch den Sach- bearbeiter der Verwaltung nicht korrekt behandelt fühlte. Dieser hatte zwar in der Sache Recht, entschuldigte sich aber welches sich mit der Verwaltung auseinandersetzen muss, angegangen werden können. Anderer- seits soll auch die Verwaltung die Möglichkeit erhalten, sich an diese Stelle zu wen- den, um sich in einem
2874.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
Räte einigten sich auf einen Mindestabgabesatz von 20 Prozent. Bedenkt man, dass Rückzonungen bei Vor- liegen einer materiellen Enteignung zu 100 Prozent zu entschädigen sind, erweist sich dieser Abgabesatz einen ersten Gesetzesentwurf. Die Arbeitsgruppe setzte sich als erstes zum Ziel, die Mehrwertabschöpfung staatsquotenneut- ral umzusetzen. Es zeigte sich jedoch bald einmal, dass die bundesrechtlichen Vorgaben Abstimmung befasste sich der Regierungsrat mit dem weiteren Vorgehen in dieser Angelegenheit und untersuchte vier Varianten für einen Neustart: Variante 1: Der Kanton Zug findet sich mit dem Entscheid des
2251.04 - Antrag der vorberatenden Kommission
de Mit- glieder haben sich beim Standesweibel zu mel- den und sich in der Präsenzliste persönlich ein- zutragen. Ein Mitglied, das sich beim Na- mensaufruf nicht meldet oder sich nicht in die Präsenzliste zu nehmen und an Augenscheinen teil- zunehmen. Sie können sich anwaltschaftlich vertreten lassen. Diese Rechte können Perso- nen, gegen die sich die Untersuchung nicht ausdrücklich richtet, verweigert werden stelle und gegen die Rechtsprechung des Regierungsrats beschränken sich auf den äusseren Geschäftsgang. Auf Oberauf- sichtsbeschwerden, die sich auf hängige oder rechtskräftig erledigte Verfahren (Rechtsprechung)
2207.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Videoüberwachung wird die Scheinsicherheit erwähnt. Personen, die sich im überwachten Bereich aufhalten, fühl- ten sich in Sicherheit und vernachlässigten Vorsichtsmassnahmen, die sie sonst ergreifen wü Auffassung vertreten, dass sich andere Massnahmen – z.B. die Ver- 7 vgl. Videoüberwachungsverordnung ÖV des Bundes (SR 742.147.2) 8 vgl. Videoüberwachung zu Sicherheitszwecken in Bahnhöfen, Flughäfen und ver- halten sich die Kosten einer Gesamtlösung, die von den erforderlichen Systemkomponenten sowie von der bestehenden Infrastruktur abhängen. 3.3. Nutzen Zur Unterstützung der Sicherheitsorgane werden zunehmend
95.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
bevorstehenden Planung verabschiedet. Er sichert seine Mitwirkung grundsätzlich bis zum Vorliegen eines Vorprojektes im Rahmen der Gesamtplanung zu; bis dahin wird sich die Stadt mit pauschal Fr. 50‘OOO.—— z e i t fünf Standorte i s t aus b e t r i e b l i c h e r Sicht ä u s s e r s t unbefriedigend, denn bei der Steuerverwaltung handelt es sich um eine B e t r i e b s e i n h e i t , wo r a t i o n e l stnde und deren Zusammensetzung beruhen auf Detaildaten, die sich auf die einzelnen Netzlinien beziehen (vgl.Beilage 2); diese ergeben sich zum einen aus der konkreten Fahrplanplanung (1995), zum andern
2232.2 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
des PAS, Peter Hegglin, und das AIO setzen sich für den sofortigen Abbruch des Projekts ein. Letztlich schlossen sich alle Mit- glieder des PAS der Sichtweise des Vorsitzenden an. Für die Kommission bleibt abgeschlossen wurde, basierte bereits auf der Grundlage, dass es sich bei der Lösung um eine Individualsoftware für den Kanton Zug handelt. Aus Sicht der Kommission hätte die Auftraggeberin, der PAS und das untereinander ausgetauscht, bestehende unterschiedliche Sich t- weisen in den Antworten wurden aber nicht konsolidiert. Der Fragebogen gliederte sich in 4 Themenblöcke mit insgesamt 102 Fragen: 1. Fragen
2569.3 - Bericht und Antrag der Kommission
batte Die Mitglieder der Kommission äusserten sich grossmehrheitlich für ein Eintreten auf die Vorla- ge. Man war sich einig, dass aus finanzieller Sicht dringender Handlungsbedarf bestehe. Einige Kom regeln. Die Kommission hat sich im Rahmen einer zum Teil emotional geführten Diskussion intensiv mit dieser Massnahme auseinandergesetzt. Die Stellungnahmen der Sicherheitsdirektion (Ab- Seite 26/39 2569.3 Diskussion dieser Massnahmen in der Kommission hat sich gezeigt, dass sie von einer grossen Mehrheit der Mitglieder unterstützt werden. Eine Mehrheit störte sich alle r- dings daran, dass der automatische S
1300.01 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
berück- sichtigt werden. 7. Verhältnis zur kleinen WAG-Revision Die mit der kleinen WAG-Revision verfolgten Ziele werden durch die vorliegende Totalrevision erfüllt. Aus der neuen Systematik ergab sich zwar gesamte Gemeinderat dem Stimmbüro angehören soll. Zunächst können sich daraus Interes- senkollisionen ergeben, und ausserdem ist es sicher nicht zweckmässig und von der Sache her in keiner Weise erforderlich Beantwortung der Motion von Beat Villiger - hat sich der Regierungsrat für eine Totalrevision des WAG ausgesprochen. Seine Schlussfolgerungen - denen sich der Kantonsrat anschliessen konnte - lauteten wie
2855.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
(optimierter Stützenraster mit grossen Spannweiten) kann das Gebäude flexibel auf sich ändernde Bedürfnisse – auch hin- sichtlich Mobilitätsformen – reagieren. Der Infrastrukturbau erhält eine zweckmässige Ersche Fahrzeuge und N e- benräumen für Haustechnik und Lager. Im Erdgeschoss befindet sich die Werkstatt . In den Obergeschossen befinden sich die Büro-, Schulungs- und Sozialräume sowie die Garderoben. Die kompakte der Aa, Zug, befindet sich an zentraler Lage in der Stadt Zug. Im Norden wird das Areal durch die städtische Sammelstrasse General-Guisan-Strasse begrenzt. Im Osten befin- den sich die Bauten der kantonalen

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