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allen Anpassungen und Fortschreibungen des kantonalen Richtplans. A 5.1.3 Ändern sich die Verhältnisse oder stellen sich neue Aufgaben, ist der Richtplan zu überprüfen und nötigenfalls anzupassen. A 6 Kanton setzt sich dafür ein, dass die bestehende Hochspannungsleitung UW Altgass– UW Herti und die damit in Zusammenhang stehenden 16-kV-Leitungen in den Boden verlegt werden. Weiter setzt er sich dafür ein Der Kanton erarbeitet für sich als Arbeitgeber bis 2026 ein Mobilitätsmanagement mit Vor- bildcharakter und setzt es um. Die Gemeinden prüfen, ob und inwiefern sie dieses für sich als Arbeitgeberinnen übernehmen
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allen Anpassungen und Fortschreibungen des kantonalen Richtplans. A 5.1.3 Ändern sich die Verhältnisse oder stellen sich neue Aufgaben, ist der Richtplan zu überprüfen und nötigenfalls anzupassen. A 6 Kanton setzt sich dafür ein, dass die bestehende Hochspannungsleitung UW Altgass– UW Herti und die damit in Zusammenhang stehenden 16-kV-Leitungen in den Boden verlegt werden. Weiter setzt er sich dafür ein Der Kanton erarbeitet für sich als Arbeitgeber bis 2026 ein Mobilitätsmanagement mit Vor- bildcharakter und setzt es um. Die Gemeinden prüfen, ob und inwiefern sie dieses für sich als Arbeitgeberinnen übernehmen
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allen Anpassungen und Fortschreibungen des kantonalen Richtplans. A 5.1.3 Ändern sich die Verhältnisse oder stellen sich neue Aufgaben, ist der Richtplan zu überprüfen und nötigenfalls anzupassen. A 6 Kanton setzt sich dafür ein, dass die bestehende Hochspannungsleitung UW Altgass– UW Herti und die damit in Zusammenhang stehenden 16-kV-Leitungen in den Boden verlegt werden. Weiter setzt er sich dafür ein Der Kanton erarbeitet für sich als Arbeitgeber bis 2026 ein Mobilitätsmanagement mit Vor- bildcharakter und setzt es um. Die Gemeinden prüfen, ob und inwiefern sie dieses für sich als Arbeitgeberinnen übernehmen
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allen Anpassungen und Fortschreibungen des kantonalen Richtplans. A 5.1.3 Ändern sich die Verhältnisse oder stellen sich neue Aufgaben, ist der Richtplan zu überprüfen und nötigenfalls anzupassen. A 6 Kanton setzt sich dafür ein, dass die bestehende Hochspannungsleitung UW Altgass– UW Herti und die damit in Zusammenhang stehenden 16-kV-Leitungen in den Boden verlegt werden. Weiter setzt er sich dafür ein Der Kanton erarbeitet für sich als Arbeitgeber bis 2026 ein Mobilitätsmanagement mit Vor- bildcharakter und setzt es um. Die Gemeinden prüfen, ob und inwiefern sie dieses für sich als Arbeitgeberinnen übernehmen
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3415.1 - Bericht und Antrag des Obergerichts
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Eheschutzverfahren: Wäh- rend sich die Neueingänge im Jahr 2018 noch auf 102 beliefen, gingen sie im Jahr 2019 auf 74 zurück, erhöhten sich dann im Jahr 2020 auf 87 und reduzierten sich im Geschäftsjahr (dem zweiten darauf hin, dass es sich bei den anhängig gebliebenen Fällen ausschliesslich um sog. Entsiegelungsfälle handelt, deren Bearbeitung - da meistens um- fangreiche Datenträger sichergestellt sind - potentiell dem damit ver- bundenen prozessualen Mehraufwand zu erklären ist, lässt sich nur schwer beurteilen. Auffallend ist hingegen, dass sich mehrere Mitglieder des Kantonsgerichts dahingehend äusserten, dass die
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allen Anpassungen und Fortschreibungen des kantonalen Richtplans. A 5.1.3 Ändern sich die Verhältnisse oder stellen sich neue Aufgaben, ist der Richtplan zu überprüfen und nötigenfalls anzupassen. A 6 Kanton setzt sich dafür ein, dass die bestehende Hochspannungsleitung UW Altgass– UW Herti und die damit in Zusammenhang stehenden 16-kV-Leitungen in den Boden verlegt werden. Weiter setzt er sich dafür ein Der Kanton erarbeitet für sich als Arbeitgeber bis 2026 ein Mobilitätsmanagement mit Vor- bildcharakter und setzt es um. Die Gemeinden prüfen, ob und inwiefern sie dieses für sich als Arbeitgeberinnen übernehmen
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allen Anpassungen und Fortschreibungen des kantonalen Richtplans. A 5.1.3 Ändern sich die Verhältnisse oder stellen sich neue Aufgaben, ist der Richtplan zu überprüfen und nötigenfalls anzupassen. A 6 Kanton setzt sich dafür ein, dass die bestehende Hochspannungsleitung UW Altgass– UW Herti und die damit in Zusammenhang stehenden 16-kV-Leitungen in den Boden verlegt werden. Weiter setzt er sich dafür ein Der Kanton erarbeitet für sich als Arbeitgeber bis 2026 ein Mobilitätsmanagement mit Vor- bildcharakter und setzt es um. Die Gemeinden prüfen, ob und inwiefern sie dieses für sich als Arbeitgeberinnen übernehmen
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2031.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Das Quartier „Zug Süd" befinde sich bereits jetzt in einer interessanten Phase der Verände- rung und diese Dynamik werde sich noch intensivieren. Es sei gut denkbar, dass sich der Begriff vom Zentrum Zugs Kantonsspitals Der Standort befindet sich in einem sich entwickelnden Quartier, in dem mehrere neue Schul- häuser entstehen, eine Alterssiedlung im Bau ist und sich das Museum für Urgeschichte(n) und das Zugersee sowie die Aussichtslage mit Sichtbeziehungen in die Alpen machen den Standort attraktiv für verschiedene Neunutzerinnen und Neunutzer. Ein Kunsthaus kann sich städtebaulich und landschaftlich gut
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2569.3b - Beilagen 2 bis 7
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Rahmenbeschluss ins- gesamt das Referendum ergriffen würde. Dieses Restrisiko Hesse sich nur dann mit ab- soluter Sicherheit vermeiden, wenn dem Stimmvolk auch in diesem Fall alle Gesetzes- änderungen einzeln (Mindereinnah- men). Weil nicht substantiiert bestritten wurde, dass sich die Senkung unter dem Titel der Wirtschaftsförderung auf lange Sicht möglicherweise positiv auf den Finanzhaushalt auswirken könne, 03/2010 E. 3.4.2), haben sich noch nicht herausgebildet. Ein Finanzpaket der vorliegenden Dimension und Massnahmenvielzahl hat das Bundesgericht noch nie be- urteilt. Aus dieser Sicht ist deshalb das im Erlasstext
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2869.2 - Bericht und Antrag der erweiterten Justizprüfungskommission
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auf die Einhaltung des Amtsgeheimnisses und des Datenschutzes sowie auf die sichere Aktenaufbewahrung hinweisen. Sollten sich Ämter darüber beschweren, dass die Gemeinden ihnen keine Aufbewahrungsmöglichkeiten der Über- sicht aufgeführt. In den meisten Fällen geht es darum, dass das Beweisverfahren länger dauert oder die Parteien noch Vergleichsverhandlungen führen. Mit anderen Worten handelt es sich in der Regel Übertretungsstrafgesetz (ÜStG) von 1 ‘267 wurde auf 267 korrigiert. Es handelte sich dabei um einen Tippfehler, wofür sich die Amtsleitung der Staatsanwaltschaft in aller Form entschuldigte. Die Anzahl