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allen Anpassungen und Fortschreibungen des kantonalen Richtplans. A 5.1.3 Ändern sich die Verhältnisse oder stellen sich neue Aufgaben, ist der Richtplan zu überprüfen und nötigenfalls anzupassen. A 6 Der Kanton Zug setzt sich beim Bund und bei der SBB AG dafür ein, dass auch zukünftig alle durch den Bahnhof Zug fahrenden Fernverkehrszüge halten. V 4.3 Der Kanton Zug setzt sich beim Bund und bei der zeichnet sich durch eine hohe Qualität, Zuverlässigkeit, Reisegeschwindigkeit und Wirtschaftlichkeit aus. Der Kanton stimmt Betrieb und Infrastruktur aufeinander ab. Der Fahrzeugeinsatz richtet sich nach der
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1740.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Information im Bereich der digitalen und au- dio-visuellen Medien ist sicher sinnvoll. In diesem Sinne wird zu prüfen sein, ob sich die Anlie- gen des Postulats bezüglich elektronischer Medien und Gewalt überwiesen. Um sich einen ersten Überblick über die be- reits vorhandenen oder allenfalls geplanten Informationsgefässe zu verschaffen, führte die in- struierende Sicherheitsdirektion verwaltungsintern setzt sich jedoch letztlich für eine Bundeslösung ein, zumal in allen Kanto- nen die gleichen Probleme bestehen, welche auch gleiche Lösungen erfordern. Der Regie- rungsrat weiss jedoch, dass sich eine
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allen Anpassungen und Fortschreibungen des kantonalen Richtplans. A 5.1.3 Ändern sich die Verhältnisse oder stellen sich neue Aufgaben, ist der Richtplan zu überprüfen und nötigenfalls anzupassen. A 6 Der Kanton Zug setzt sich beim Bund und bei der SBB AG dafür ein, dass auch zukünftig alle durch den Bahnhof Zug fahrenden Fernverkehrszüge halten. V 4.3 Der Kanton Zug setzt sich beim Bund und bei der zeichnet sich durch eine hohe Qualität, Zuverlässigkeit, Reisegeschwindigkeit und Wirtschaftlichkeit aus. Der Kanton stimmt Betrieb und Infrastruktur aufeinander ab. Der Fahrzeugeinsatz richtet sich nach der
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allen Anpassungen und Fortschreibungen des kantonalen Richtplans. A 5.1.3 Ändern sich die Verhältnisse oder stellen sich neue Aufgaben, ist der Richtplan zu überprüfen und nötigenfalls anzupassen. A 6 Der Kanton Zug setzt sich beim Bund und bei der SBB AG dafür ein, dass auch zukünftig alle durch den Bahnhof Zug fahrenden Fernverkehrszüge halten. V 4.3 Der Kanton Zug setzt sich beim Bund und bei der zeichnet sich durch eine hohe Qualität, Zuverlässigkeit, Reisegeschwindigkeit und Wirtschaftlichkeit aus. Der Kanton stimmt Betrieb und Infrastruktur aufeinander ab. Der Fahrzeugeinsatz richtet sich nach der
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1740.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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Information im Bereich der digitalen und au- dio-visuellen Medien ist sicher sinnvoll. In diesem Sinne wird zu prüfen sein, ob sich die Anlie- gen des Postulats bezüglich elektronischer Medien und Gewalt überwiesen. Um sich einen ersten Überblick über die be- reits vorhandenen oder allenfalls geplanten Informationsgefässe zu verschaffen, führte die in- struierende Sicherheitsdirektion verwaltungsintern setzt sich jedoch letztlich für eine Bundeslösung ein, zumal in allen Kanto- nen die gleichen Probleme bestehen, welche auch gleiche Lösungen erfordern. Der Regie- rungsrat weiss jedoch, dass sich eine
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1741.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Information im Bereich der digitalen und au- dio-visuellen Medien ist sicher sinnvoll. In diesem Sinne wird zu prüfen sein, ob sich die Anlie- gen des Postulats bezüglich elektronischer Medien und Gewalt überwiesen. Um sich einen ersten Überblick über die be- reits vorhandenen oder allenfalls geplanten Informationsgefässe zu verschaffen, führte die in- struierende Sicherheitsdirektion verwaltungsintern setzt sich jedoch letztlich für eine Bundeslösung ein, zumal in allen Kanto- nen die gleichen Probleme bestehen, welche auch gleiche Lösungen erfordern. Der Regie- rungsrat weiss jedoch, dass sich eine
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2537.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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unserer Interessen; auch der Kantonsrat hat sich bisher im Rahmen anderer parla- mentarischer Vorstösse auf rechtlich zulässige Mittel beschränkt. Um sich von den Pflichten zu befreien, käme nur ein Austritt weg eine führende Rolle bei der Erarbeitung des NFA hatte und es sich um ein aufgaben- und bereichsübergreifendes Werk handelt, hat sich die KdK dieser Vernehmlassung angenommen. Der Finanzdirektorenkonferenz Vielmehr erwarte Zug von der KdK, dass sie sich proaktiv und sachorientiert den diversen Vorschlägen für eine Anpassung des NFA-Systems widme. Gerade beim NFA stelle sich sodann die Frage, wie die KdK mit Mi
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2740.1 - Bericht der Ombudsstelle
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in den Zuständigkeitsbereich der Volkswirtschaftsdirektion, der Sicherheitsdirektion sowie der Direktion des Innern fallen. Dies lässt sich damit erklären, dass bei diesen Direktionen die Arbeitslosenkasse die Erholungszone mit einem öffentlichen Kinderspielplatz angrenzt. Sie melden sich bei der Ombudsstelle und beschweren sich über das Verhalten der Gemeinde. Ihre Reklamationen über die Lärmbelastung durch lediglich darauf hin- gewiesen, dass sich die Gemeinde bewusst sei, was ein korrekter Umgang mit Bürgern bedeute. Die Verzögerung in der Beantwortung des Schreibens habe sich ergeben, weil die Gemeinde konkrete
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1341.01 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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keine verlässlichen Daten vorhanden sind. Kommt hinzu, dass sich ver- schiedene, nicht quantifizierbare Effekte auf eine Schätzung auswirken, die sich teil- weise gegenseitig neutralisieren können. So ist etwa reduziert werden. Dadurch erhöht sich wiederum der steuerbare Gewinn der Gesellschaft. Basierend auf einer Erhebung der Eidg. Steuerverwaltung für das Jahr 1999 würden sich um- und hochgerechnet Steuerausfälle Recht wäre an sich nicht unbedingt notwendig, weil die Voraussetzungen und Modalitäten der Amtshilfe im kantonalen Steuergesetz und im kantonalen Daten- schutzgesetz (BGS 157.1) an sich bereits hinreichend
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2823.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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Gesetz eine zwingende Formulierung zu wählen. Auf diese Weise kann sichergestellt werden, dass das I n- ventar mit dem Denkmalbegriff, der sich mit dem Wechsel der Generationen auch verändert, Schritt hält Schutzgedanken zuw ider laufen». Da es sich bei § 3 um einen Zweckartikel handelt, wird den Anträgen um Präzisierung und E r- gänzung nicht entsprochen. Der Artikel soll sich weder zu Zuständigkeiten, noch zur und würde sich vor allem zu Ungunsten der Bauherrschaft auswirken, we s- halb der Antrag abzulehnen ist. 5. Zu den einzelnen Änderungen des Denkmalschutzgesetzes Titel Die Abkürzung DMSG hat sich in der Praxis